Daten online melden

Diese Online-Verfahren stellen für unsere Auskunftgebenden eine kostenfreie und sichere Möglichkeit dar, Daten und Auskünfte über das Internet an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln.

Online Melde-Verfahren

Hier finden Sie Informationen und die direkten Links zu den Online Melde-Verfahren.

Das Online-Verfahren „IDEV“ (Internet Datenerhebung im Verbund) bietet Ihnen eine kostenfreie und sichere Möglichkeit, Ihre Daten und Auskünfte über das Internet an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln. Durch die Online Erhebung wird Ihr Meldeaufwand erheblich reduziert und sie sorgt gleichzeitig für eine schnellere und kostenfreie Verarbeitung der Daten. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot rege nutzen.

Datenübermittlung via IDEV:
Ihre Zugangsdaten (Kennung und Passwort) erhalten Sie von uns automatisch auf dem Postweg. Hinweis: Bei fehlenden Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner aus Ihrem Anschreiben.
Nur Drittmelderinnen und Drittmelder, wie z. B. Steuerberaterinnen und Steuerberater, müssen sich registrieren (siehe "eSTATISTIK.core).

Datensicherheit:
Die Übermittlung der statistischen Daten mit IDEV und eSTATISTIK.core erfolgt immer in verschlüsselter Form via Internet an die Dateneingangsserver der Statistischen Ämter. Das dabei verwendete technische Verfahren HTTPS ist ein allgemein anerkanntes Verfahren zur verschlüsselten Datenübertragung und Serverauthentifizierung, durch das sichergestellt wird, dass die Daten während der Übertragung von Unbefugten nicht eingesehen, verändert oder umgeleitet werden können.

Die Online-Systeme IDEV und eSTATISTIK.core für den elektronischen Dateneingang der Statistischen Ämter unterliegen Sicherheitsanforderungen gemäß BSI-Standards (BSI = Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Wir arbeiten beständig daran, die Systeme auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und weiter zu verbessern. Dazu gehören auch Sicherheitstests.

Informationen zu den Maßnahmen werden zur Gewährleistung des Schutzes der Systeme nicht an Dritte weitergeben.

Individuelle Zweifel an den von den Statistischen Ämtern angebotenen Online-Meldesystemen entbinden Sie nicht von Ihrer gesetzlichen Meldepflicht.

Eine sichere Datenübermittlung erfordert jedoch auch Ihren Beitrag, in dem auch Sie Ihren Rechner frei von Schadsoftware halten.

Geeignete Sicherheitsmaßnahmen für Ihren PC oder Ihr Notebook finden Sie übersichtlich und kurz gefasst auf der Webseite des BSIÖffnet sich in einem neuen Fenster unter bzw. für den professionellen Bereich ausführlich unter der Rubrik "Cyber-Sicherheit – BSI-Standards zur Internet-SicherheitÖffnet sich in einem neuen Fenster (ISi-Reihe)" bzw. in der Rubrik "IT-Grundschutz-Kataloge".

Unter https://www.botfrei.deÖffnet sich in einem neuen Fenster haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihren Rechner mit Hilfe der dort verfügbaren kostenlosen und vom BSI geprüften DE-Cleaner-Software zu überprüfen.

Zur umfassenden Gewährleistung der Datensicherheit bitten wir Sie, ergänzend zu unseren internen Sicherheitsmaßnahmen auch die vorgeschlagenen Maßnahmen im eigenen Bereich zu beachten.

Datenübermittlung aus dem Rechnungswesen

eSTATISTIK.core ermöglicht Auskunftgebenden mit entsprechend angepasster Unternehmenssoftware, statistische Daten automatisiert aus dem betrieblichen Rechnungswesen zu gewinnen und zentral an den gemeinsamen Internet-Dateneingang der Statistischen Ämter zu übermitteln.


Registrierung für Steuerberaterinnen und Steuerberater (eSTATISTIK.Core)

Bitte tragen Sie in der unter dem unten stehenden Link verfügbaren Karteikarte "Unternehmen/Berhörde" Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Wenn Sie dagegen mit DATEV arbeiten, ist eine Registrierung nicht erforderlich.

Spezielle Informationen für die Berufsbildungsstatistik

Erhebungsformulare

Formulare und Hinweise zu einzelnen Erhebungen

Jährliche Insolvenzstatistik

Für Meldungen zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung (VB-, RB- und X-Meldungen) nutzen Sie bitte unseren Internet-FragebogenÖffnet sich in einem neuen Fenster!

Bitte beachten Sie, dass durch Änderungen des Insolvenzstatistikgesetzes seit dem 01.01.2021 Meldungen in Papierform nur noch auf Antrag und zur Vermeidung unbilliger Härten (§ 4 Absatz 4 InsStatG i. V. m. § 11a Absatz 2 BStatG) zulässig sind. Falls Sie einen solchen Antrag stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter insolvenzen@statistik.hessen.de.

Weitere Informationen zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung finden Sie im Qualitätsbericht.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Hessische Insolvenzgerichte

Insolvenzgericht | Schlüsselnummer

  • 36251 Bad Hersfeld | 61305
  • 61352 Bad Homburg | 61202
  • 64224 Darmstadt | 61103
  • 37269 Eschwege |  61602
  • 60256 Frankfurt/Main | 61201
  • 61169 Friedberg | 61405
  • 34560 Fritzlar | 61603
  • 36037 Fulda | 61301
  • 35390 Gießen | 61406
  • 63450 Hanau | 61502
  • 34111 Kassel | 61607
  • 61462 Königstein | 61203
  • 34497 Korbach | 61608
  • 65549 Limburg | 61706
  • 35037 Marburg | 61809
  • 63065 Offenbach | 61114
  • 35535 Wetzlar | 61710
  • 65185 Wiesbaden | 61906

Informationen über die Erhebungsmerkmale und Datensatzstrukturen für das aktuelle Berichtsjahr sind in der Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der LänderÖffnet sich in einem neuen Fenster eingestellt. Dort finden Sie unter den Schlagworten „Krankenhaus“, „Krankenhäuser“ oder „Vorsorge“ die Erhebungsbeschreibungen, Liefervereinbarungen, Fachinformationen (z. B. Fachabteilungsschlüssel), den einheitlichen Papierfragebogen für Ihre Unterlagen (nur für Grunddaten/Kostennachweis) sowie Datensatzbeschreibungen zum Herunterladen.

Nutzen Sie für die jeweilige Statistik die aktuellste Version der Unterlagen!