Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://statistik.hessen.de und www.statistik-hessen.de veröffentlichten Website des Hessischen Statistischen Landesamtes und das Online-Meldeverfahren IDEV.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Website des Hessischen Statistischen Landesamts
Barriere:
- Beschreibung - Navigation per Tastatur
- Maßnahmen - Für das Jahr 2021 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
- Zeitplan - Siehe 2.
- Barrierefreie Alternative - Verwendung der Suche https://statistik.hessen.de/suche oder des Kontaktformulars https://statistik.hessen.de/kontakt.
Online-Meldeverfahren (IDEV) des Hessischen Statistischen Landesamts
Barriere:
- Beschreibung - Die Navigation und Formularbearbeitung des Online-Meldeverfahrens IDEV ist nicht vollständig barrierefrei.
- Maßnahmen - Der Statistische Verbund arbeitet fortlaufend daran, die Abgabe von Online-Meldungen möglichst barrierefrei zu gestalten oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.
- Zeitplan - Siehe 2.
- Barrierefreie Alternative - Verwendung des Kontaktformulars https://statistik.hessen.de/kontakt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Beschreibung - Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten wurden für die technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung der drupalbasierten Webseiten des Landes im Jahr 2021 eingeplant.
- Barrierefreie Alternative - Verwendung des Kontaktformulars https://statistik.hessen.de/kontakt.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
Inhalt:
- Beschreibung - Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
- Barrierefreie Alternative
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Ende 2021.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
keine Inhalte
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson: Tobias Lentz
Anschrift: Hessisches Statistisches Landesamt
Stabsstelle BPK – Barrierefreiheit
Rheinstraße 35/37
65185 Wiesbaden
E-Mail: barrierefrei@statistik.hessen.de
Telefon: 0611 3802 463
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de