Allgemeine Informationen und Ergebnisse

Der Mikrozensus – die große Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik

Seinen Namen kennen die meisten nicht, seine Ergebnisse dafür umso besser: Der Mikrozensus als größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik ist eine der wichtigsten Informationsquellen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Aber welche Daten werden dafür ermittelt? Und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Er wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Dabei werden Privathaushalte zu ihren Lebensbedingungen befragt. In den Mikrozensus sind auch EU-weit durchgeführte Befragungen integriert, zu denen alle Mitgliedsstaaten gesetzlich verpflichtet sind.

Warum gibt es den Mikrozensus?

Der Mikrozensus liefert detaillierte statistische Angaben zur Struktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Er dient als unverzichtbare Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wissenschaft und Verwaltung. Denn er zeigt genau auf, wie es den Haushalten in Deutschland geht und in welchen Bereichen die Lebensbedingungen verbessert werden müssen, zum Beispiel durch Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Auf EU-Ebene liefern die international vergleichbaren Ergebnisse des Mikrozensus die Basis, um finanzielle Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU gerecht zu verteilen.

Wer wird beim Mikrozensus befragt und wie werden die Befragten ausgewählt?

Es wird 1 Prozent der deutschen Bevölkerung befragt. Das sind insgesamt rund 370 000 private Haushalte in Deutschland und davon rund 30 000 private Haushalte in Hessen. Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren über ihre Anschriften.
Im Einzelnen: Zur Ermittlung der Zufallsstichprobe werden Anschriften in Auswahlbezirke eingeteilt, die alle dieselbe Wahrscheinlichkeit haben, in die Stichprobe zu gelangen. Dabei kann es sich entweder um Gebäudeteile handeln (zum Beispiel bei Hochhäusern, in denen viele Haushalte unter derselben Anschrift wohnen) oder es werden mehrere Anschriften unter einem Auswahlbezirk zusammengefasst (zum Beispiel bei benachbarten Einfamilienhäusern). Alle meldepflichtigen Personen, die innerhalb eines Auswahlbezirks wohnen, werden bis zu viermal in die Befragung einbezogen. Insofern ist der Mikrozensus eine Flächenstichprobe und keine Personenstichprobe. Nicht die Person, sondern die Fläche, in der die Person wohnt, wird per Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt.
Die Namen der jeweiligen Personen werden durch eine Begehung unserer ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten vor Ort anhand der Klingel- und Briefkastenangaben festgestellt.

Wie werden beim Mikrozensus persönliche Daten geschützt?

Die Befragung im Rahmen des Mikrozensus ist absolut vertraulich. Die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet. Bei der Datenverarbeitung werden Name und Anschrift von den Fragebögen getrennt gespeichert. Sie dürfen nur zur organisatorischen Durchführung der Befragung genutzt werden. In den Daten, die statistisch ausgewertet werden, sind keine Namen und Anschriften enthalten. Durch die Anonymisierung der Daten ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf den Haushalt oder einzelne Personen gezogen werden können.

Ist die Teilnahme am Mikrozensus freiwillig?

Um zuverlässige Daten zu allen Bevölkerungsgruppen zu erhalten, kann die Befragung nicht auf freiwilliger Teilnahme beruhen. Daher sind die Haushalte zur Auskunft verpflichtet.

Gibt es Ausnahmen von der Auskunftspflicht?

Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Damit würde der Zweck des Mikrozensus – die Bereitstellung von detaillierten statistischen Angaben zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung – nicht erreicht werden. Verzerrungen der Ergebnisse und falsche Schlussfolgerungen könnten die Folge sein. Wenn beispielsweise keine Angaben von Personen im Rentenalter erhoben würden, würde die Anzahl an Ruheständlern, die noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen (müssen), um ihre Einnahmen aufzubessern, unterschätzt werden.

Warum wird überhaupt eine Befragung für den Mikrozensus durchgeführt, anstatt einfach die Daten zu verwenden, die den Behörden ohnehin schon vorliegen?

In vielen anderen EU-Ländern (unter anderem Schweden, die Niederlande, Österreich, Italien) werden in einem erheblichen Umfang Verwaltungsdaten der Bürgerinnen und Bürger genutzt und in die Befragung des Mikrozensus eingespielt. In diesen Ländern müssen Haushalte deshalb zum Beispiel Fragen zum Einkommen nicht beantworten.
Dies ist in Deutschland nicht möglich. Hier liegt keine derartig umfassende Datenbasis oder ein Register mit persönlichen Angaben zum Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Krankenversicherungsschutz usw. vor. Daher müssen diese Daten im Mikrozensus erfasst werden.

Welche Themen werden beim Mikrozensus abgefragt?

Im Kernprogramm werden Angaben zu Haushalt, Person, Lebensunterhalt, Einkommen, Kinderbetreuung, Schule, Studium, Aus- und Weiterbildung, Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche, Altersvorsorge, Internetnutzung und Wohnsituation abgefragt. Diese Fragen werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt.
Außerdem gibt es vertiefende Fragebögen zu Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung. Diese Fragebögen werden nur an einen Teil der Haushalte gestellt. Auch hier erfolgt die Auswahl nach dem Zufallsprinzip und ist überschneidungsfrei. Das heißt, ein Haushalt muss über das Kernprogramm hinaus nur maximal einen vertiefenden Fragebogen beantworten.

Muss jeder Haushalt alle Fragen beantworten?

Für die allermeisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Einige Fragen des Mikrozensus können freiwillig beantwortet werden. Freiwillige Fragen sind im Fragebogen besonders gekennzeichnet oder die Interviewerin bzw. der Interviewer weist darauf hin.
Der Inhalt und die Dauer der Befragung variiert allerdings je nach Haushaltsgröße, dem Frageprogramm (Kernprogramm mit/ohne vertiefende Fragebogen) und der individuellen Lebenssituation. Beispielsweise sind für schulpflichtige, minderjährige Kinder die Fragen zur Arbeitsmarktbeteiligung nicht relevant und können übersprungen werden. Für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind teilweise andere Fragen relevant als für Erwerbstätige, Arbeitssuchende oder Personen im Ruhestand.
In der Online-Befragung gibt es eine automatische Filterführung, das heißt, es werden nur die Fragen angezeigt, die entsprechend der vorherigen Angaben für die Befragte bzw. den Befragten relevant sind. Bei Telefoninterviews führt die Interviewerin bzw. der Interviewer durch das Frageprogramm und überspringt Fragen, die die bzw. der Befragte nicht beantworten muss.

Wie werden die Befragungen für den Mikrozensus durchgeführt?

Die Beantwortung der Fragen kann zurzeit nicht persönlich, sondern nur telefonisch, online oder postalisch per Papierfragebogen erfolgen. Die zugeteilte Interviewerin bzw. der zugeteilte Interviewer – im Mikrozensus Erhebungsbeauftragte bzw. Erhebungsbeauftragter genannt – steht aber genauso zur individuellen Beratung zur Verfügung wie bei einem persönlichen Treffen und leitet auf Wunsch per Telefon Schritt für Schritt durch die Befragung.

Wie oft nimmt derselbe Haushalt am Mikrozensus teil?

Wurde eine Anschrift und die darin wohnenden Haushalte für den Mikrozensus ausgewählt, werden sie bis zu viermal befragt. Die Befragung findet je nach Frageprogramm (mit dreimonatigem Abstand) bis zu zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Diese Wiederholungsbefragungen ermöglichen Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten.
Zieht ein Haushalt weg, geht die Auskunftspflicht auf den Haushalt, der neu in die Wohnung bzw. das Haus einzieht, über.

Gibt es den Mikrozensus auch in anderen Ländern?

Alle Mitgliedsstaaten der EU sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind die Ergebnisse international vergleichbar.
Das Programm des Mikrozensus enthält deshalb auch EU-weit durchgeführte Befragungen, beispielsweise den „EU-SILC“ (European Union Statistics on Income and Living Conditions), eine Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen. Der EU-SILC ist die Standarddatenquelle für die Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung in den EU-Mitgliedstaaten und dient in diesem Zusammenhang unter anderem zur Überwachung von Förderprogrammen.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?

Der Mikrozensus als „kleine Bevölkerungszählung“ wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus als „große Bevölkerungszählung“ wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt.
Inhaltlich dient der Zensus insbesondere zur Feststellung der Einwohnerzahlen sowie der Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland. Er liefert zentrale Angaben zum Haushalt. Der Mikrozensus deckt mehr Themengebiete ab und liefert detailliertere Informationen zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in Deutschland, auch im Zeitverlauf.

Weiterführende Informationen zum Mikrozensus