Wie gestaltet sich die Tätigkeit als Interviewerin oder Interviewer?
Die Aufgaben einer Interviewerin bzw. eines Interviewers (ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte) bestehen im Wesentlichen in der Durchführung von persönlichen Befragungen in Haushalten. Die Erhebungsbeauftragten erhalten wöchentlich Arbeitspakete, die durchschnittlich 5-10 Haushalte umfassen. Pro Arbeitspaket hat man eine Bearbeitungszeit von vier Wochen. Die mit Laptop (wird vom Hessischen Statistischen Landesamt gestellt) durchgeführten Interviews werden regelmäßig elektronisch an das Statistische Landesamt übertragen.
Alle Erhebungsbeauftragte werden im Vorfeld auf einer 2-tägigen Veranstaltung zu Fragen rund um die Erhebung und die Erfassung mit dem Laptop geschult sowie zur Geheimhaltung verpflichtet.
Die Interviewerinnen und Interviewer sind flexibel in ihrer Arbeitszeitgestaltung. Erfahrungsgemäß liegen die erfolgversprechendsten Befragungszeiten an Werktagen zwischen 9:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte nur auf besonderen Wunsch der Haushalte befragt werden.
Ein Interview dauert durchschnittlich etwa 30 Minuten. Die Erhebungsbeauftragten erhalten pro Interview eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro bis 29 Euro – die Bezahlung hängt vom Umfang des Interviews ab. Fahrt-, Portokosten und bestimmte Organisationsarbeiten werden separat abgerechnet.
Die Aufwandsentschädigungen sind bis zu einer Höhe von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Verdienstobergrenze liegt bei 520 Euro pro Monat und beläuft sich damit auf bis zu 6.240 Euro im Jahr.
Bei Interesse schicken Sie Ihr Bewerbungsanschreiben inklusive aktuellem Lebenslauf per Email an mikrozensus-interviewer@statistik.hessen.de.
Hinweis/Unterrichtung nach Art. 13 DS-GVO
Das Hessische Statistische Landesamt (HSL), Rheinstr. 35/37, 65185 Wiesbaden, verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Akquise von Erhebungsbeauftragten. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Grundlage für die Verarbeitung ist Ihre Einwilligung. Diese können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem HSL widerrufen. Sie haben das Recht, vom HSL Auskunft über die zu Ihrer Person vorhandenen Daten zu erhalten. Sie können der Datenverarbeitung widersprechen und haben das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer Daten. Ihre Daten werden nach Abschluss der Erhebung zeitnah gelöscht.
Bei etwaigen Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mailanschrift:
datenschutzbeauftragter@statistik.hessen.de