Auf schriftliche Anfrage können Unternehmen einen Nachweis über ihre Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige - Ausgabe 2008 (WZ 2008), wie diese im statistischen Unternehmensregister geführt wird, erhalten. Nachweise können ausgestellt werden für
- die Zuordnung gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG),
- die Klassifizierung gemäß Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP),
- die Sektorzuordnung gemäß BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung,
- die Zuordnung zu Betreuungsgruppen gemäß DGUV,
- allgemeine Zwecke.
Anfragen zu WZ-Nachweisen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse
:
urs@statistik.hessen.de
Bitte beachten Sie bei der Anfrage eines WZ-Nachweises die folgenden Punkte:
- Der Nachweis enthält die WZ-Einordnung für das Unternehmen und die zugehörige(n) Betriebsstätte(n).
- Das Hessische Statistische Landesamt stellt ausschließlich einen Nachweis für Unternehmen mit Sitz in Hessen aus. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Hessens hat, wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige LandesamtÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Niederlassungen in Hessen liegen.
- Eine Anfrage kann grundsätzlich nur auf schriftlichem bzw. elektronischem Wege erfolgen. Telefonische Anfragen bzw. Auskünfte sind nicht möglich.
- Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage an, für welchen der oben genannten Zwecke der Nachweis benötigt wird.
- Der WZ-Nachweis kann nur an eine vertretungsberechtigte Person des antragsstellenden Unternehmens ausgestellt werden.
- Der Versand des Nachweises erfolgt auf elektronischem Wege. Auf Anfrage des Empfängers ist auch ein postalischer Versand möglich.