Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

431 000 Jobs in Hessen von Mindestlohnerhöhung betroffen

In Hessen sind rund 431 000 Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022 betroffen gewesen. Dies waren 13,9 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Frauen waren mit 16,8 Prozent stärker betroffen als Männer (11,4 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn sank in Hessen im Oktober 2022 auf 14,4 Prozent.

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Vor der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022 sind in Hessen rund 431 000 Jobs mit einem Bruttostundenverdienst von unter 12 Euro vergütet worden.

Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren demnach rechnerisch 13,9 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Hessen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen. Im Bundesdurchschnitt lag dieser Anteil der betroffenen Jobs bei 14,8 Prozent. 

Würden diese 431 000 in Hessen betroffenen Jobs mit 12 Euro brutto pro Stunde entlohnt werden, entspräche dies rein rechnerisch einer Steigerung der Verdienstsumme für diese Beschäftigten um 9,8 Prozent (rund 35 Millionen Euro). 

Frauen stärker von Mindestlohnerhöhung betroffen als Männer 

Im Bereich der geringfügig entlohnt Beschäftigten waren überdurchschnittlich viele Jobs von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Hier lag der Anteil sowohl in Hessen (53,1 Prozent) als auch in Deutschland (52,1 Prozent) bei mehr als der Hälfte.
Bei Frauen war der Anteil deutlich höher als bei Männern: Während 16,8 Prozent aller weiblichen Beschäftigten in Hessen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen waren, waren es bei den männlichen Beschäftigten nur 11,4 Prozent. Deutschlandweit zeigte sich ein ähnliches Bild, wobei der der Anteil sowohl bei den Frauen (17,6 Prozent) als auch bei den Männern (12,2 Prozent) etwas höher lag.

Kaitz-Index in Hessen wegen hoher Verdienste vergleichsweise gering 

Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu beurteilen, wird vielfach der sogenannte Kaitz-Index herangezogen. Dieser Index gibt das Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem oder mittlerem Bruttoverdienst (Median) an. Laut einer EU-Richtlinie sollte der Mindestlohn 60 Prozent des Medians ausmachen. In Hessen lag der Median für mindestlohnberechtigte Vollzeitbeschäftigte im Oktober 2022 bei 23,34 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn von 12 Euro entsprach somit einem Anteil von 51,4 Prozent des Medians (Kaitz-Index). Für Deutschland insgesamt lag der Kaitz-Index mit 56,4 Prozent etwas näher an der Orientierungsmarke von 60 Prozent. Der Grund für den geringeren Kaitz-Index in Hessen ist der im Vergleich zu Deutschland insgesamt (21,29 Euro) höhere Medianverdienst.

Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor deutlich gesunken 

Im Vergleich zum Juli 2022, dem Monat der vorherigen Mindestlohnerhöhung, sank der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Hessen im Oktober 2022 um 3,2 Prozentpunkte. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdiensts (Median) entlohnt werden. Im Oktober 2022 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 12,76 Euro brutto je Stunde. In dieser Kategorie arbeiteten in Hessen im Oktober 2022 rund 449 000 abhängig Beschäftigte. Damit wurden 14,4 Prozent der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im Juli 2022 hatten noch rund 549 000 Jobs (17,6 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 12,55 Euro brutto pro Stunde gelegen. 

Hinweise

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Die Angaben für die Zeit vor der Mindestlohnerhöhung zum 01. Oktober 2022 beziehen sich auf den Monat Juli 2022. 

Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen beurteilen zu können, schlägt die EU-Richtlinie 2022/2041 den Kaitz-Index vor. Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem oder mittlerem Bruttoverdienst wieder. Demnach sollte laut EU-Richtlinie der Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Verdiensts ausmachen. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berücksichtigen bei der Berechnung des Kaitz-Index ausschließlich Beschäftigte in Vollzeit. 

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im Oktober 2022 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 12,76 Euro, im Juli 2022 bei 12,55 Euro. 

Neben dem durchschnittlichen Verdienst (arithmetisches Mittel) beschreibt der Median den mittleren Verdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird. 

Die Ergebnisse stammen aus der Verdiensterhebung 2022. Sie ist als Stichprobenerhebung konzipiert und umfasst in Hessen rund 4 600 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Es werden unter anderem Daten zu den Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben.