Der Gender Pay Gap beschreibt den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Für seine Berechnung werden die Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer einer Gruppe (z. B. innerhalb eines Bundeslandes) ermittelt.
Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap. Seit dem Jahr 2014 stehen auch Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap auf Ebene der Bundesländer zur Verfügung (Tabellen).
Der unbereinigte Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter. Für das Jahr 2023 lag er in Hessen bei 20 Prozent, d. h. der durchschnittliche Bruttostundenverdienst aller Frauen lag um ein Fünftel niedriger als der aller Männer (Tabelle). Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen 22,29 Euro, der von Männern 27,83 Euro. Für Deutschlang lag der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2023 bei 18 Prozent.
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Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht somit den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer über alle Branchen und Berufe in allgemeiner Form miteinander ohne Berücksichtigung individueller Merkmale. Die Ursachen und Hintergründe des geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieds macht dieser Indikator nicht deutlich. Es wird auch jener Verdienstabstand miterfasst, der sich aus unterschiedlichen Faktoren wie Berufswahl und Erwerbsbiografien der Frauen und Männer ergibt. Somit bezieht der unbereinigte Gender Pay Gap auch den Teil des Verdienstunterschieds mit ein, der durch individuelle persönliche Präferenzen und Entscheidungen oder möglicherweise auch durch unterschiedliche Zugangschancen von Frauen und Männern hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird.
Der Gender Pay Gap ist unter anderem vom Alter abhängig: Bei den unter 25-Jährigen war der Verdienstunterschied 2023 mit 4 Prozent am geringsten, am größten war er mit 29 Prozent bei den 55- bis 59-Jährigen. Ab dem durchschnittlichen Alter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes (2022: 30,6 Jahre) war ein deutlicher Anstieg des Verdienstunterschieds zu erkennen. Dies weist auf den Einfluss von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen hin, zum Beispiel zur Kinderbetreuung.
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Seit dem Berichtsjahr 2022 bildet die neue Verdiensterhebung die Datenbasis zur jährlichen Berechnung des Gender Pay Gaps. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats (April). Sofern nicht anders vermerkt, werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Wirtschaftsabschnitte B-S ohne den öffentlichen Dienst und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigen in die Berechnung einbezogen
Bis zum Berichtsjahr 2021 erfolgte die Berechnung auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, die letztmalig für den Berichtsmonat April 2018 durchgeführt wurde. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen wurden der unbereinigte Gender Pay Gap mit den Veränderungsraten aus den Jahresergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebungen fortgeschätzt.
Auch der bereinigte Gender Pay Gap wird auf Basis der Verdiensterhebung berechnet. Hier wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist, wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang, Bildungsstand, Berufserfahrung oder der Anteil von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbareren Situation.
Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen zum Beispiel in der Verdiensterhebung keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.
In Hessen verdienten Frauen im Durchschnitt nach dem so berechneten bereinigten Gender Pay Gap, also unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang, im Jahr 2023 pro Stunde 6 Prozent weniger als Männer. Für Deutschland lag der bereinigte Wert im Jahr 2023 bei 6 Prozent.
In absoluten Größen ausgedrückt hatten Frauen im Jahr 2023 durchschnittlich einen Bruttostundenverdienst von 22,29 Euro und damit 5,54 Euro (20,0 Prozent) weniger als Männer (27,83 Euro). Einen großen Teil (1,29 Euro) dieses unbereinigten Verdienstabstands erklärt die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern auf Berufe und Branchen. Durch den unterschiedlichen Beschäftigungsumfang von Frauen und Männern ergeben sich 1,07 Euro. Zudem lassen sich 0,66 Euro mit unterschiedlichen Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Qualifikation und Führungskompetenzen erklären. Sonstige Faktoren wie Dienstalter, Unternehmensgröße etc. machen zusammen 0,46 Euro des unbereinigten Verdienstunterschieds aus. Unterschiede in der Bildung und der Berufserfahrung begründen 0,34 Euro. Schließlich bleibt ein mit den einbezogenen Merkmalen nicht erklärbarer Verdienstunterschied (bereinigter Gender Pay Gap) in Höhe von 1,72 Euro (6 Prozent).
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