Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis der Verdiensterhebung für April 2024 mitteilt, ist die Anzahl der Jobs im Niedriglohnsektor um 18 000 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dabei zählen alle Beschäftigungsverhältnisse zum Niedriglohnsektor, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdiensts entlohnt werden. Im April 2024 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 13,79 Euro. In dieser Kategorie gab es in Hessen im April 2024 rund 479 000 abhängige Beschäftigungsverhältnisse. Damit wurden 15,3 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im Vorjahr hatten noch rund 497 000 Jobs (16,0 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto pro Stunde gelegen.
Mehr Frauen als Männer in Niedriglohnjobs
Im April 2024 arbeiteten in Hessen 255 000 Frauen und 223 000 Männer in Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Niedriglohnschwelle. In der Gruppe der Frauen wurden demnach 17,2 Prozent, in der Gruppe der Männer 13,6 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im April 2023 war der Unterschied zwischen den Geschlechtern noch größer gewesen: Frauen hatten 276 000 Jobs im Niedriglohnsektor innegehabt, was einem Anteil von 18,6 Prozent entsprochen hatte. Bei den Männern war es mit 221 000 Jobs ein Anteil von 13,7 Prozent gewesen.
Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden gesunken
Ebenso wie der Anteil der Jobs mit Niedriglohn reduzierte sich auch die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Hessen von April 2023 auf April 2024: Die Besserverdienenden – definiert als das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist – verdienten im April 2024 pro Stunde 42,51 Euro oder mehr. Demgegenüber erhielten die Geringverdienenden – das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten – pro Stunde maximal 13,00 Euro. Dadurch ergibt sich ein Lohnverhältnis von 3,27. Dieser Wert ist ein Maß für die Lohnspreizung und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2024 in Hessen mindestens 3,27-mal so hoch ausfiel wie der von Geringverdienenden. Im April 2023 hatte dieser Wert noch 3,32 betragen.
Der mittlere Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich im April 2024 in Hessen auf 21,89 Euro. Das errechnete Lohnverhältnis der Besserverdienenden zu dieser Mitte der Lohnskala blieb von 2023 auf 2024 nahezu konstant: Es lag in Hessen im April 2024 bei 1,94 und hatte ein Jahr zuvor bei 1,96 gelegen. Das Verhältnis des mittleren Verdiensts zum Schwellenwert der Geringverdienenden blieb von April 2023 auf April 2024 mit einem Wert von 1,68 ebenfalls nahezu unverändert (2023: 1,69).
122 000 Jobs mit gesetzlichem Mindestlohn
Im April 2024 wurden hessenweit 122 000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro bezahlt. Das entsprach 3,9 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Hessen. Im April 2023 waren rund 170 000 Jobs (5,5 Prozent) mit dem damals gültigen Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro vergütet worden. Im selben Zeitraum sank die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, für die sich rechnerisch ein Bruttostundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ergab, von 96 000 (3,1 Prozent) auf 56 000 (1,8 Prozent). Diese Beschäftigungsverhältnisse können nicht unmittelbar mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden, da im Rahmen der Verdiensterhebung nicht immer alle Regelungen des Gesetzes, wie beispielsweise Praktikumsverhältnisse, trennscharf abgegrenzt werden können.
Hinweise:
Die Ergebnisse dieser Pressemitteilung stammen aus der Verdiensterhebung für April 2024. Diese Stichprobenerhebung umfasst in Hessen rund 4 600 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Es werden unter anderem Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben. Die Daten dieser Pressemitteilung beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten einschließlich der geringfügig Beschäftigten ohne Auszubildende.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdiensts (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im April 2024 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 13,79 Euro, im April 2023 bei 13,04 Euro.
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn werden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Auswertungen zu Jobs, die mit Mindestlohn vergütet werden, beziehen sich auf Bruttostundenverdienste zwischen 12,36 Euro und 12,45 Euro.
Mehr Zahlen erhalten Sie
- in unserem Statistischen Bericht
- in unserer Tabelle „Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor in Hessen im April 2014, 2018 und ab 2022“
- in unserer Tabelle „Parameter der Verdienstverteilung in Hessen im April 2014, 2018 und ab 2022“
- in unserer Grafik „Dezile der Bruttostundenverdienste in Hessen im April 2014, 2018 und ab 2022“
- in unserer Grafik „Dezilverhältnisse der Bruttostundenverdienste in Hessen im April 2014, 2018 und ab 2022“