Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Reallöhne in Hessen im zweiten Quartal 2023 leicht gestiegen

Die geringere Inflation und der starke Anstieg der Nominallöhne haben im zweiten Quartal 2023 zu einem leichten Reallohnplus in Hessen geführt: Die Nominallöhne erhöhten sich deutlich um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, während die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 6,3 Prozent stiegen. Daraus resultierte eine Zunahme der Reallöhne um 0,2 Prozent.

Lesedauer:5 Minuten

Der Nominallohnindex in Hessen ist im zweiten Quartal 2023 um 6,6 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022 gestiegen. Dies war der stärkste Anstieg der Nominallöhne in einem Quartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2007. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im zweiten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,3 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen somit ein leichtes reales – also preisbereinigtes – Lohnplus: Der Reallohnindex stieg um rund 0,2 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal 2022.

In den vergangenen sechs Quartalen (viertes Quartal 2021 bis erstes Quartal 2023) hatten die hohen Inflationsraten zu einem Rückgang der Reallöhne geführt. Bereits im ersten Quartal 2023 hatte die deutliche Steigerung der Nominallöhne (plus 6,5 Prozent) gegenüber dem Vorjahresquartal den Reallohnverlust auf 1,3 Prozent reduziert. Im vierten Quartal 2022 hatte dieser noch bei 4,9 Prozent gelegen. Im zweiten Quartal 2023 übertraf der Anstieg der Nominallöhne erstmals seit sieben Quartalen leicht den der Verbraucherpreise. Während die Inflationsrate sank, sorgten die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 und insbesondere die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie für deutliche Nominallohnsteigerungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Überdurchschnittlich stark erhöhten sich die Nominallöhne im zweiten Quartal 2023 im Dienstleistungsbereich (plus 7,7 Prozent). Im Produzierenden Gewerbe lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal bei 3,4 Prozent.

Betrachtet man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrem Beschäftigungsumfang, wiesen geringfügig Beschäftigte mit 8,9 Prozent im zweiten Quartal den stärksten Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Teilzeit stiegen ebenfalls überdurchschnittlich um 8,5 Prozent. Für Vollzeitbeschäftigte war ein Lohnanstieg von 6,2 Prozent im zweiten Quartal 2023 zu verzeichnen.

Hinweis

Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren können. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Beschäftigten ab.

Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Seit dem Berichtsjahr 2022 basieren die Verdienstindizes auf der neuen Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung als Datenquelle ab und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (bis zu 10 Beschäftigte) und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten, wie z. B. Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte, abgebildet. Darüber hinaus beziehen sich die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft nun auf die Wirtschaftsbereiche A-S anstatt nur auf das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich (B-S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008).

Weitere Verdienstindizes finden Sie im vierteljährlichen Statistischen Bericht "Verdienstentwicklung in HessenÖffnet sich in einem neuen FensterÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dort stehen auch Verdienstindizes mit und ohne Sonderzahlungen, nach Wirtschaftszweigen und nach weiteren Gliederungsmerkmalen zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Entwicklung des Reallohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex in Hessen seit 2007 zeigt unsere Tabelle im Anhang.