Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Reallöhne in Hessen im ersten Quartal 2025 leicht gestiegen

Der Anstieg der Nominallöhne und eine im Vergleich dazu geringere Inflation haben im ersten Quartal 2025 zu einem leichten Reallohnplus in Hessen geführt: Die Nominallöhne erhöhten sich um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, während die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 2,4 Prozent stiegen. Daraus resultierte eine Zunahme der Reallöhne um 1,0 Prozent.

Der Nominallohnindex in Hessen ist im ersten Quartal 2025 um 3,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2024 gestiegen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,4 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Beschäftigten in Hessen somit ein leichtes reales – also preisbereinigtes – Lohnplus: Der Reallohnindex stieg um 1,0 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2024.

Positive Reallohnentwicklung setzt sich fort

Mit dem achten Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal in Folge setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung auch zu Beginn des Jahres 2025 fort. Vom vierten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2023 hatten hohe Inflationsraten einen Rückgang der Reallöhne bewirkt. Seit dem zweiten Quartal 2023 sind die Reallöhne wieder gestiegen. In Tarifverträgen beschlossene Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen, die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei gewähren konnten, sowie die dreimalige Erhöhung des Mindestlohns auf inzwischen 12,82 Euro trugen zu höheren Nominallöhnen bei. Gleichzeitig gingen die Inflationsraten zurück. Auch im ersten Quartal 2025 sorgten eine Steigerung der Nominallöhne gegenüber dem Vorjahresquartal und eine im Vergleich dazu geringere Inflation erneut für ein Reallohnwachstum. Der im Vergleich zu den Vorjahresquartalen moderatere Anstieg der Reallöhne geht mit dem Wegfall der Inflationsausgleichsprämie einher.

Überdurchschnittlich stark erhöhten sich die Nominallöhne im ersten Quartal 2025 unter anderem im Gastgewerbe (plus 6,0 Prozent) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (plus 5,8 Prozent). Insgesamt verzeichnete der Dienstleistungsbereich ein Nominallohnplus von 3,6 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres. Im Produzierenden Gewerbe lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal bei 2,7 Prozent.

Teilzeitbeschäftigte mit den stärksten Nominallohnzuwächsen

Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrem Beschäftigungsumfang, wiesen Teilzeitbeschäftigte mit 4,0 Prozent im ersten Quartal 2025 den stärksten Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Vollzeit stiegen ebenfalls deutlich um 3,2 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte war ein Lohnanstieg um 2,2 Prozent im ersten Quartal 2025 zu verzeichnen.

Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit durchschnittlich 8,9 Prozent die stärksten Nominallohnzuwächse. Für das Fünftel mit den höchsten Verdiensten stiegen die Nominallöhne um 0,2 Prozent.

Hinweise:

Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren konnten. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Beschäftigten ab.

Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Beschäftigten.

Weitere Verdienstindizes finden Sie im vierteljährlichen Statistischen Bericht „Verdienstentwicklung in Hessen“. Dort stehen auch Verdienstindizes mit und ohne Sonderzahlungen, nach Wirtschaftszweigen und nach weiteren Gliederungsmerkmalen zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Entwicklung des Reallohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex in Hessen seit 2007 zeigt Ihnen unsere Tabelle im Downloadbereich.