Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Reallöhne in Hessen erneut gesunken

Die anhaltend hohe Inflation hat auch im ersten Quartal 2023 zu einem Rückgang der Reallöhne in Hessen geführt: Endgültigen Ergebnissen der Verdiensterhebung zufolge erhöhten sich die Nominallöhne zwar deutlich um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, der starke Anstieg der Verbraucherpreise um 8,0 Prozent zehrte diesen Nominallohnanstieg jedoch auf. Die Reallöhne sanken um 1,3 Prozent.

Der Nominallohnindex in Hessen ist im ersten Quartal 2023 um 6,5 gegenüber dem ersten Quartal 2022 gestiegen. Es war der stärkste Anstieg der Nominallöhne in einem Quartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2007. Die Verbraucherpreise lagen im ersten Quartal 2023 um 8,0 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen somit ein reales (preisbereinigtes) Lohndefizit: Der Reallohnindex sank um 1,3 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2022.

Bereits im Vorjahr hatte die hohe Inflationsrate zu einer negativen Entwicklung der Reallöhne geführt. Im Jahr 2022 waren die Reallöhne im Vergleich zum Jahr 2021 um 3,5 Prozent gesunken. Die deutliche Steigerung der Nominallöhne im ersten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal reduzierte den Reallohnverlust für die Beschäftigten. Zu dieser Reduzierung trugen auch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie bei.

Überdurchschnittlich stark erhöhten sich die Nominallöhne im ersten Quartal 2023 im Produzierenden Gewerbe (plus 7,4 Prozent). Im Dienstleistungsbereich stiegen die Bruttomonatsverdienste gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,3 Prozent.

Hinweis

Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren können. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigungsstruktur.

Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt ab, wenn die Preise stärker steigen als die Verdienste. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Seit dem Berichtsjahr 2022 basieren die Verdienstindizes auf der neuen Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige Vierteljährliche Verdiensterhebung als Datenquelle ab und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (bis zu 10 Beschäftigte) und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten, wie z. B. Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte, abgebildet. Darüber hinaus wird die Gesamtwirtschaft nun durch die Wirtschaftsbereiche A-S anstatt nur dem Produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich (B-S) abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008).

Weitere Verdienstindizes finden Sie in unserem neuen vierteljährlichen Statistischen Bericht „Verdienstentwicklung in Hessen“Öffnet sich in einem neuen Fenster. Dort stehen auch Verdienstindizes mit und ohne Sonderzahlungen, nach Wirtschaftszweigen und nach verschiedenen Gliederungen zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Entwicklung des Reallohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex in Hessen seit 2007 zeigt unsere Tabelle im Anhang.