Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Gender Pay Gap in Hessen unverändert bei 19 Prozent

Im Jahr 2025 hat der unbereinigte Gender Pay Gap, der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, in Hessen unverändert bei 19 Prozent gelegen: Frauen erhielten im Durchschnitt einen Bruttostundenverdienst von 24,21 Euro und damit 5,54 Euro weniger als Männer (29,75 Euro). Der um die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen bereinigte Gender Pay Gap blieb bei 8 Prozent.

Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, hat im Jahr 2025 in Hessen bei 19 Prozent gelegen: Mit einem Bruttostundenverdienst in Höhe von 24,21 Euro verdienten Frauen durchschnittlich 5,54 Euro und somit 19 Prozent weniger als Männer (29,75 Euro). Im Vorjahr hatte der Gender Pay Gap in Hessen ebenfalls 19 Prozent betragen. Für Deutschland lag der Gender Pay Gap im Jahr 2025 genauso wie im Vorjahr bei 16 Prozent.

Gender Pay Gap bei 60- bis 64-Jährigen am höchsten

Während im Jahr 2025 Frauen und Männer im Alter unter 25 Jahren im Durchschnitt gleich viel verdienten, zeigte sich ab einem Alter von mehr als 25 Jahren ein zunehmender Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtergruppen: Bei den 25- bis 29-Jährigen hatten Männer im Durchschnitt einen um 5 Prozent höheren Bruttostundenverdienst als Frauen. In allen nachfolgenden Altersgruppen war die Verdienstspanne zwischen den Geschlechtern größer. Ab dem durchschnittlichen Alter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes (30,6 Jahre) stieg der Verdienstunterschied deutlich an. Dies weist auf den Einfluss von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen hin, zum Beispiel durch Kinderbetreuung. Am größten war der Gender Pay Gap mit 28 Prozent bei den 60- bis 64-Jährigen.

Bereinigter Gender Pay Gap unverändert bei 8 Prozent

Rund 60 Prozent des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 ließen sich anhand von messbaren strukturellen Unterschieden erklären. Hierzu zählten zum Beispiel unterschiedliche Branchen, Berufe und Anforderungsniveaus. So waren Frauen öfter als Männer in Branchen oder Berufen tätig, die schlechter bezahlt werden, oder arbeiteten in Jobs mit einem geringeren Anforderungsniveau.

Für die verbleibenden rund 40 Prozent des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern lieferten die mit der Verdiensterhebung verfügbaren Merkmale keine strukturellen Erklärungen. Es verblieb somit für das Jahr 2025 ein unerklärter Verdienstunterschied – bereinigter Gender Pay Gap genannt – in Höhe von 8 Prozent. Das heißt, Frauen verdienten in Hessen unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang 8 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Auch im Vorjahr betrug der bereinigte Gender Pay Gap in Hessen 8 Prozent. Für Deutschland lag der bereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2025 ebenfalls unverändert bei 6 Prozent.

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen zum Beispiel in der Verdiensterhebung keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst kleiner als in Privatwirtschaft

Die Berechnung des Gender Pay Gaps basiert auf einer einheitlichen europäischen Definition, die die Ergebnisse vergleichbar macht. In dieser wird der Wirtschaftsabschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) ausgeschlossen. Bezieht man den öffentlichen Dienst vollumfänglich in die Berechnung des hessischen Gender Pay Gaps ein, reduziert sich der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2025 um einen Prozentpunkt auf 18 Prozent. Dies liegt darin begründet, dass der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst deutlich geringer ist als in der Privatwirtschaft: Während im öffentlichen Dienst (Wirtschaftsabschnitt O und P „Erziehung und Unterricht“) Frauen im Jahr 2025 in Hessen im Durchschnitt einen Bruttostundenverdienst von 25,76 Euro erhielten und damit 6 Prozent weniger verdienten als Männer (27,50 Euro), betrug der Gender Pay Gap in der Privatwirtschaft (Gesamtwirtschaft ohne Wirtschaftsabschnitte O und P) 20 Prozent. Damit war der Verdienstunterschied von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft mehr als dreimal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Hinweise:

Seit dem Berichtsjahr 2022 bildet die neue Verdiensterhebung die Datenbasis zur jährlichen Berechnung des Gender Pay Gaps. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats (April). Sofern nicht anders vermerkt, werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs ohne den Wirtschaftsabschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) und ohne Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten in die Berechnung einbezogen.

Für die Auswertung des Gender Pay Gaps für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft wurde ergänzend der Wirtschaftsabschnitt O in die Berechnung miteinbezogen. Der öffentliche Dienst umfasst somit die Wirtschaftsabschnitte O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) und P (Erziehung und Unterricht) gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.

Aktuelle Tabellen und Grafiken zum Gender Pay Gap in Hessen erhalten Sie auf unserer Fachseite. Tiefergehende Informationen zum Gender Pay Gap stehen auf unserer SonderseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung.

Schlagworte zum Thema