Hessisches Statistisches Landesamt

Gebäude- und Wohnungszählung: Start des Versands von Heranziehungsbescheiden in Hessen

Im Mai ist die Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 gestartet. Mehr als 1,84 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Hessen haben bereits ihre Daten übermittelt. Das entspricht einer Rückmeldequote von 94 Prozent. An diejenigen, die noch keine Auskunft erteilt haben, verschickt das Hessische Statistische Landesamt nun Heranziehungsbescheide.

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Rund fünf Monate nach dem Stichtag des Zensus 2022 ist in Hessen der Versand von Heranziehungsbescheiden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung angelaufen. Dabei erhält jede Person, die bisher noch keine Daten zu ihrem Wohneigentum übermittelt hat, einen Brief vom Hessischen Statistischen Landesamt. Dieser beinhaltet die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und eine Zwangsgeldandrohung.

Mit dem Heranziehungsbescheid sind für die Angeschriebenen noch keine Kosten verbunden: Sofern ihre Auskunft innerhalb der gesetzten Frist vollständig und wahrheitsgemäß beim Hessischen Statistischen Landesamt eingeht, wird das Zwangsgeldverfahren eingestellt. Für die Onlineübermittlung der Daten auf www.zensus2022.de können die Zugangsdaten aus dem Bescheid genutzt werden. Auch eine Meldung über den im Heranziehungsbescheid beigelegten Papierfragebogen ist möglich.

Aus organisatorischen Gründen kann es in wenigen Fällen vorkommen, dass Personen angeschrieben werden, die ihre Daten bereits übermittelt haben. Eine genaue Anleitung, was in diesem Fall zu tun ist, finden die Betroffenen hier.

Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 ist eine Vollerhebung, die flächendeckend aktuelle und verlässliche Daten zum Wohngebäudebestand, zur Nutzung von Gebäuden und Wohnungen und zur aktuellen Situation der Wohnraumversorgung in Deutschland liefert. Diese Daten bilden eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Wohnungswirtschaft, Politik und Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Nach § 24 Abs. 1 Zensusgesetz 2022 sind die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Verwaltungen sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen auskunftspflichtig.

Nach aktuellem Stand haben mehr als 1,84 Millionen der insgesamt 1,96 Millionen auskunftspflichtigen Personen in Hessen ihre Daten zur Gebäude- und Wohnungszählung übermittelt. Das entspricht einer Rückmeldequote von 94 Prozent. „Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind“, so Carsten Beck, Projektleiter Zensus im Hessischen Statistischen Landesamt. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanspruch des Zensus zu erreichen, ist es jedoch wichtig, dass alle kontaktierten Personen bei der Gebäude- und Wohnungszählung mitmachen. „Jede einzelne Rückmeldung verbessert die Datenqualität“, betont Beck, daher sein Appell an alle, die noch keine Auskunft gegeben haben: „Machen Sie jetzt noch schnell mit, lassen Sie es nicht zur Zwangsgeldfestsetzung kommen – die Teilnahme kostet Sie nur wenige Minuten, aber die Ergebnisse sind von großer Bedeutung, um die Zukunft in Deutschland planbar zu machen.“

Hinweis 

Antworten auf häufige Fragen rund um die Gebäude- und Wohnungszählung in Hessen finden Sie in unseren FAQ. Die Telefon-Hotline zur Gebäude- und Wohnungszählung erreichen Sie unter 0611-9524 9072.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf unserer Fachseite.

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