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Hessisches Statistisches Landesamt

Aktuelles zum Zensus 2022 in Hessen

Das Hessische Statistische Landesamt hat im November 2024 die Bescheide zur Feststellung der amtlichen Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2022 an die hessischen Kommunen verschickt. 39 Kommunen haben Widerspruch gegen ihren Bescheid eingelegt. Eine Beantwortung der Widersprüche ist vom Hessischen Statistischen Landesamt bis voraussichtlich Ende März 2025 vorgesehen.

Im November 2024 hat das Hessische Statistische Landesamt (HSL) die Bescheide zur Feststellung der amtlichen Bevölkerungszahl auf Basis des Zensus 2022 an die hessischen Kommunen verschickt. 39 der 421 hessischen Kommunen haben gegen ihren Bescheid Widerspruch eingelegt. Hierbei war es möglich, zunächst nur Widerspruch einzulegen und die Begründung des Widerspruchs nachzuliefern. 19 der 39 Kommunen machten davon Gebrauch. Darunter baten einige Kommunen nachträglich um eine Fristverlängerung für die Begründung, die ihnen das HSL bis zum 28. Februar 2025 gewährt.
Das HSL prüft derzeit alle eingegangenen Widersprüche und bereitet die Antworten vor. Aufgrund der nachgereichten Begründungen sowie der Fristverlängerungen sieht das HSL eine Beantwortung bis Ende März 2025 vor.

Bevölkerungsfortschreibung zum 31. März 2024 auf Basis des Zensus 2022 verfügbar

Die Feststellung der Bevölkerungszahl durch den Zensus bildet die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung. Die laufende Bevölkerungsfortschreibung schreibt mit Angaben der Standesämter über Geburten und Sterbefälle sowie der Meldebehörden zu Zu- und Fortzügen die Ergebnisse des jeweils jüngsten Zensus als Basis nach einem bundeseinheitlichen System fort. Mit dem Zensus 2022 wurde die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert und die Ergebnisse werden schrittweise von der alten Basis des Zensus 2011 auf die neue Basis des Zensus 2022 umgestellt. 
Aktuell liegen Ergebnisse auf Basis des Zensus 2022 mit dem Stand 31. März 2024 für alle hessischen Kommunen vor (Link zur Übersichtstabelle). Die Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2024 auf Basis des Zensus 2022 werden voraussichtlich im Juni 2025 verfügbar sein.

Antworten auf häufige Fragen zum Zensus 2022
 

Was sind die Ergebnisse für Hessen?

Die Ergebnisse des Zensus 2022 zeigen, dass Hessens Bevölkerungszahl um 2,6 Prozent geringer ist als bislang anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 angenommen. Dementsprechend gab es in einer Vielzahl von Kommunen eine Korrektur der Bevölkerungszahlen. Dies war auch bei den vergangenen Volkszählungen bzw. dem Zensus 2011 der Fall. Der Grund dafür ist, dass die Bevölkerungsfortschreibung mit zunehmender Entfernung vom Basiszeitpunkt, also dem jeweils letzten Zensus, immer ungenauer wird. Das heißt, die Abweichungen zwischen der Fortschreibung, die auf den Angaben der Kommunen beruht, und den realen Gegebenheiten werden größer. Daher muss die Bevölkerungsfortschreibung regelmäßig eine neue aktuelle Basis durch den Zensus erhalten.

Wieso wurde überhaupt ein Zensus durchgeführt?

Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen Zensus durchzuführen. Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Dafür hat der Bundesgesetzgeber die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durch das Zensusgesetz beauftragt, einen registergestützten Zensus durchzuführen. Ausschlaggebend für die Wahl dieses Verfahrens war die Einschätzung des Bundesgesetzgebers, dass eine reine Auszählung der Melderegister nicht ausreicht, um realitätsgerechte Bevölkerungszahlen zu ermitteln. Nach Ansicht des Bundesgesetzgebers sind Melderegister nicht hinreichend präzise und aktuell.

Wieso wurde ein registergestützter Zensus durchgeführt?

Die im Zensus 2011 und 2022 angewendete registergestützte und durch Stichprobenerhebungen ergänzte Methode geht auf die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil 1983 zurück. Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts war dabei die Forderung, zukünftige Volkszählungen für die Bevölkerung belastungsarm und nach neuesten statistischen Methoden durchzuführen. Die Rechtmäßigkeit des registergestützten Zensus wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Demnach ist der registergestützte Zensus ein geeignetes Verfahren, um realitätsgerechte Bevölkerungszahlen zu ermitteln. Eine Vollerhebung zur Zählung der Bevölkerung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland zuletzt 1987 durchgeführt wurde, wäre deutlich teurer und für die Bevölkerung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.

Wie war die Aufgabenverteilung beim Zensus 2022 innerhalb des statistischen Verbunds?

Im Statistischen Verbund gab es beim Zensus 2022 eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern: Das Statistische Bundesamt war für die Planung und Methodik des Zensus, für die Entwicklung und den Betrieb der IT sowie für die Hochrechnung und Auswertung der Ergebnisse verantwortlich. Aufgabe der statistischen Landesämter war die Koordinierung der Befragungen im jeweiligen Bundesland.

In Hessen wurden zur Ermittlung der Bevölkerungszahl – auf Basis des bewährten Modells aus 2011 – in den kreisfreien Städten, den kreisangehörigen Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern und in den Landkreisen insgesamt 33 kommunale Erhebungsstellen eingerichtet. Ihre Aufgabe war es, die Personenbefragungen vor Ort, insbesondere die Existenzfeststellungen, eigenverantwortlich durchzuführen. Dafür gab es ein bundesweites Konzept, auf dessen Einhaltung sich die Erhebungsstellen verpflichteten und das anhand von bundesweit abgestimmten Handbüchern und Schulungsunterlagen eine einheitliche Zensusdurchführung in Deutschland gewährleistete.

Warum gibt es Abweichungen zwischen Melderegister und Zensusergebnis?

In einer Vielzahl von Kommunen werden durch den Zensus 2022 die Bevölkerungszahlen korrigiert. Es kommt zumeist zu Rückgängen bei der Bevölkerungszahl. Dies war auch in den vergangenen Volkszählungen bzw. dem Zensus 2011 der Fall. Die Gründe, warum die Bevölkerungszahlen in den Registern im Laufe der Zeit überschätzt und deutlich mehr „Karteileichen“ als „Fehlbestände“ vorgefunden werden, sind vielfältig. Aufgabe des Zensus ist es gemäß dem gesetzlichen Auftrag, Fehler in den Melderegistern aufzudecken und statistisch zu korrigieren, um realitätsgerechte Bevölkerungszahlen zu ermitteln.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Begründung zum Zensusgesetz vom 26. November 2019 verweisen: „Die Ergebnisse des Zensus 2011 haben bestätigt, dass die Daten der Melderegister aufgrund von Über- und Untererfassungen zum Teil fehlerhaft sind. Der Umfang der Fehlerfassungen lässt sich durch die Haushaltsstichprobe näherungsweise ermitteln und auf ihrer Grundlage statistisch korrigieren. Mit Übererfassungen wird der Sachverhalt bezeichnet, dass Personen, die zum Zensusstichtag im Melderegister geführt werden, tatsächlich nicht unter der angegebenen Anschrift wohnen. Untererfassungen liegen hingegen vor, wenn Personen, die an einer Anschrift tatsächlich wohnen, nicht unter der Anschrift im Melderegister geführt werden. Weil diese Art von Fehlern nicht allein auf der Basis der Informationen aus den Melderegistern identifiziert und bereinigt werden kann, bedarf es primärstatistischer Feststellungen z. B. durch die Haushaltsstichprobe.“

Welche Faktoren können bei der Korrektur der Bevölkerungszahlen eine besondere Rolle gespielt haben?

Zwischen 2011 und 2022 haben mehrere Ereignisse stattgefunden, die in unterschiedlichem Ausmaß für die Bevölkerungszahlermittlung relevant waren und die einen Einfluss auf die Ergebnisse des Zensus 2022 haben. Infolge der Kriege in Syrien und in der Ukraine fanden erhebliche Wanderungsbewegungen statt, die auch die Bevölkerungszahl in Hessen beeinflusst haben. Je nach Kommune waren diese Wanderungsbewegungen unterschiedlich relevant. Sie wirkten sich regional unterschiedlich aus. Darüber hinaus können auch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Beschränkungen das Meldeverhalten beziehungsweise die Meldemöglichkeiten von Wanderungen beeinflusst haben.

Warum können die Melderegister nicht anhand der Zensusergebnisse korrigiert werden?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung 1983 erlegte den statistischen Ämtern das sogenannte Rückspielverbot auf. Demnach ist ein Zensus nur mit dem Grundgesetz vereinbar, solange das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend gewürdigt wird. Damit ist klar geregelt, dass die im Rahmen von statistischen Erhebungen gewonnenen Daten und Informationen nur für Zwecke der Statistik und nicht für Zwecke der Verwaltung oder des Verwaltungsvollzugs genutzt werden dürfen. Das schließt auch die Korrektur von Melderegistern mit ein.

Wieso lässt sich von einer Zunahme an Wohnungen in einer Kommune nicht direkt auf eine Zunahme der Bevölkerung schließen?

Aus den Veröffentlichungen der Bautätigkeitsstatistik bzw. dem Vergleich der Wohnungsbestandszahlen des Zensus 2011 mit dem Zensus 2022 zeigt sich eine Zunahme des Bestands an Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen. Allerdings ergibt sich der zunehmende Bedarf an Wohnungen nicht nur aus der Entwicklung der Bevölkerungszahlen, sondern aus dem seit Jahren bundesweit zu beobachtenden Trend zu kleineren Haushaltsgrößen, insbesondere zu Einpersonenhaushalten. Dies führt dazu, dass zunehmender Bedarf an Wohnungen und damit auch an Strom- und Wasserzählern sowie an Mülltonnen entsteht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch Personen mit Nebenwohnsitz, die nach den für die Bevölkerungszahlermittlung geltenden Regeln nicht zur Bevölkerung zählen, Wohnungen beanspruchen.

Ist die im Rahmen des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 ermittelte Bevölkerungszahl noch veränderbar?

Die Ergebnisse des Zensus 2022 werden nicht mehr geändert. Der Zensus ist nach der in der Zensusgesetzgebung vorgegebenen Methode durchgeführt worden. Gemäß § 1 Zensusgesetz 2022 dient der Zensus der Feststellung der Bevölkerungszahlen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Ermittlung der Bevölkerungszahl ist ein Auftrag mit Verfassungsrang und ergibt sich aus dem Grundgesetz. 
Sollten Unregelmäßigkeiten in der Ermittlung der Bevölkerungszahlen im Verlauf von Widerspruchs- und Klageverfahren bekannt werden, könnten diese im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen über die Bevölkerungsfortschreibung korrigiert werden. Hierfür gibt es ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen. Dabei ist zu beachten, dass aus verfahrenstechnischen Gründen keine rückwirkende Korrektur der Bevölkerungszahlen zum Zensusstichtag möglich ist, sondern nur im Rahmen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung.

Wo findet man weitere Informationen zum Zensus?

Auf der HSL-Fachseite zum ZensusÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt es ein breites Informationsangebot, wobei wir besonders auf die FAQ-SeitenÖffnet sich in einem neuen Fenster und auf den Fachartikel zu den Hintergründen der BevölkerungszahlermittlungÖffnet sich in einem neuen Fenster hinweisen möchten. Alle bisher veröffentlichten Pressemitteilungen zum Zensus 2022 sind in unserem MedienraumÖffnet sich in einem neuen Fenster archiviert. Darüber hinaus stellt das Statistische Bundesamt auf der Internetseite www.zensus2022.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie in der Sonderausgabe von Wirtschaft und StatistikÖffnet sich in einem neuen Fenster umfassende Informationen, unter anderem auch zur Methodik des Zensus, bereit.

Wo findet man Informationen zur Bevölkerungsfortschreibung?

Auf unserer Fachseite BevölkerungÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt es umfassende Informationen zur Bevölkerungsfortschreibung sowie einen Zeitplan zur Veröffentlichung der Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022.

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