Aufmacherbild Wahlen zwei Hände werfen je einen Stimmzettel in eine Wahlurne

FAQ zu den Kommunalwahlen 2026

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Kommunalwahlen 2026 in Hessen.

Wer bzw. was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise und Gemeinden in Hessen gewählt. Die Wahlen werden von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt. Zuständig dafür sind die jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleitungen.

Die Ortsbeirats-, die Gemeinde- und die Kreiswahlen werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet. Sie werden in ganz Hessen am selben Tag durchgeführt. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt. Gleichzeitig finden auch die Wahlen zu den Ausländerbeiräten statt (siehe Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen | Wahlen in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Die Größe der kommunalen Parlamente in Hessen ist abhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen Wahlgebiet. Die reguläre Größe der Ortsbeiräte in Hessen liegt zwischen drei und 19 Mitgliedern. Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter in den Gemeinderäten und den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte liegt gewöhnlich zwischen 15 und 93, die der Kreistagsabgeordneten zwischen 51 und 87 (siehe Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen | Wahlen in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster). In Ausnahmefällen kann die Mindestgröße der kommunalen Parlamente auch unterschritten werden, etwa dann, wenn ein Wahlvorschlag mehr Sitze gewinnt, als Bewerberinnen und Bewerber auf der Liste stehen. Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt ist mit 93 Abgeordneten gegenwärtig das größte Kommunalparlament in Hessen.

Wie wird bei den Kommunalwahlen in Hessen gewählt?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze in der jeweiligen Körperschaft (Ortsbeirat, Gemeinderat und Kreistag) gibt. Die Stimmen können an beliebige Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) vergeben werden. Bei einer Wahlliste handelt es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag einer Partei oder einer freien Wählergruppe.

Das Verteilen der Stimmen auf unterschiedliche Wahlvorschläge wird dabei als Panaschieren bezeichnet. Die Wählerinnen und Wähler können einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben. Dieses Anhäufen von Stimmen nennt man Kumulieren. Wählerinnen und Wähler können sowohl panaschieren als auch kumulieren, nur darf die Gesamtstimmenanzahl nicht überschritten werden.

Alternativ können Wählerinnen und Wähler einzelne Listen auch komplett wählen, indem sie ein Listenkreuz vergeben. Dann erhalten die Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Wahlliste die zu vergebenden Stimmen in der auf dem Stimmzettel festgelegten Reihenfolge. Sind mehr Stimmen zu vergeben als Personen auf der Liste stehen, wird die Vergabe der Stimmen in der genannten Reihenfolge wiederholt, bis alle Stimmen aufgebraucht sind. Bei der Vergabe eines Listenkreuzes ist es zudem möglich, einzelne Kandidatinnen und Kandidaten von der gewählten Liste zu streichen. Bei der Verteilung der Stimmen erhalten die weggestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten dann keine Stimme(n) (siehe Wahlsystem | Wahlen in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Wer darf bei den Kommunalwahlen in Hessen wählen?

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Hessinnen und Hessen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds der Europäischen Union. Wahlberechtigte müssen ihren (Haupt-)Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde/dem Landkreis haben, in dem die Wahl stattfindet.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen?

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 werden in Hessen nach Schätzungen des Hessischen Statistischen Landesamts knapp 4,7 Millionen hessische Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Bei den Kommunalwahlen 2021 waren es rund 100 000 Wahlberechtigte mehr gewesen. Unter den Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen 2026 befinden sich neben gut 4,2 Millionen Deutschen auch rund 430 000 Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Wie viele Jungwählerinnen und Jungwähler gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen?

Knapp 260 000 junge Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sind bei den Kommunalwahlen 2026 erstmals zur Wahl der kommunalen Parlamente in Hessen aufgerufen. Dabei gibt es in dieser Gruppe der Jungwählerinnen und Jungwähler eine Besonderheit: Dadurch, dass bei der Europawahl 2024 schon 16-Jährige ihre Stimme hatten abgeben dürfen, gibt es wie auch schon bei der Bundestagswahl 2025 keine Erstwählerinnen und Erstwähler. Das sind Wahlberechtigte, die aufgrund ihres Alters erstmals an einer landesweiten Wahl, also Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl, teilnehmen dürfen.

Welche Neuerungen gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 im Vergleich zu 2021?

Seit den Kommunalwahlen 2021 hat es in Hessen zwei Gebietsreformen gegeben:

Am 01. Januar 2023 ist die Gemeinde Bromskirchen der Gemeinde Allendorf (Eder) beigetreten. Dadurch hat sich die Zahl der hessischen Gemeinden und kreisfreien Städte seit den Kommunalwahlen 2021 um eine Gemeinde auf 421 reduziert. Die Wahlberechtigten der im Jahr 2021 noch eigenständigen Gemeinde Bromskirchen werden bei den Kommunalwahlen 2026 erstmals über die Zusammensetzung des Rats der Gemeinde Allendorf (Eder) mitbestimmen.

Zum 01. Januar 2026 wird die Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert und fortan kreisfrei sein. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2021 werden die in Hanau wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger daher nicht an der Wahl zum Kreistag des Main-Kinzig-Kreises teilnehmen.

Neben den Änderungen der hessischen Gebietsstruktur gibt es auch einige Änderungen der wahlrechtlichen Grundlagen im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2021:

Gibt es bei den Kommunalwahlen eine Fünf-Prozent-Hürde?

Eine Fünf-Prozent-Hürde wie bei der Bundes- oder Landtagswahl gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.

Wie setzt sich das Kommunalwahlergebnis zusammen und wie wird es vom HSL veröffentlicht?

Ortsbeirats-, Gemeinde- und Kreiswahl werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet. Bei den Kommunalwahlen werden in den einzelnen Wahlgebieten die Gemeindevertreterinnen und -vertreter, Ortsbeiratsmitglieder oder die Kreistagsabgeordneten gewählt.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt dabei in drei Stufen. In der Wahlnacht werden zunächst nur die Trendergebnisse der Kreistags- und Gemeindewahlen bereitgestellt. Die Trendergebnisse basieren ausschließlich auf der Auszählung der Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag durch die Vergabe eines Listenkreuzes unverändert angenommen wurde. Stimmzettel, bei denen kumuliert und/oder panaschiert wurde, gehen nicht in das Trendergebnis ein. Sie werden erst für die Ermittlung des vorläufigen bzw. endgültigen Ergebnisses ausgezählt. Wenige Tage nach der Wahl werden die vorläufigen Ergebnisse auf der Wahlsonderseite abrufbar sein. Die endgültigen Ergebnisse werden etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl bereitgestellt.

Da sich die einzelnen Wahlergebnisse nicht auf ganz Hessen, sondern nur auf die einzelnen Wahlgebiete (Ortsteile, Gemeinden und Kreise) beziehen, gibt es kein Landesergebnis für Hessen. Um aber trotzdem ein durchschnittliches Bild über das hessenweite Wählerverhalten zu bekommen, ermittelt das HSL ein statistisches Kommunalwahlergebnis.

In die Berechnung des statistischen Kommunalwahlergebnisses fließen die Ergebnisse der Kreiswahlen in den Landkreisen und der Stadtverordnetenwahlen in den kreisfreien Städten ein. Im Unterschied zu den Kommunalwahlen 2021 geht in die Berechnung des Kommunalwahlergebnisses 2026 auch das Gemeindewahlergebnis der Stadt Hanau ein, die zum 01. Januar 2026 aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert wird und den Status einer Kreisfreien Stadt erhält.

Die Veröffentlichung des Ergebnisses erfolgt über das Internetangebot des HSL auf einer Sonderseite zu den Kommunalwahlen 2026 und in statistischen Berichten. Die jeweiligen Veröffentlichungen werden durch Pressemitteilungen begleitet.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das HSL hinsichtlich seines Datenangebots bei Kommunalwahlen grundsätzlich auf die termingerechte und korrekte Informations- und Ergebnisbereitstellung durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen ist. Je früher die Trend-, vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen durch die Wahlleitungen übermittelt werden, desto eher kann das HSL die entsprechenden Daten aufbereiten und veröffentlichen.

Was ist ein Trendergebnis?

Ein Trendergebnis gibt erste Aufschlüsse über Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Listen. Es basiert ausschließlich auf der Auszählung der Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag durch die Vergabe eines Listenkreuzes unverändert angenommen wurde. Stimmzettel, bei denen kumuliert und/oder panaschiert wurde, gehen nicht in das Trendergebnis ein. Sie werden erst für die Ermittlung des vorläufigen bzw. endgültigen Ergebnisses ausgezählt.

Das Trendergebnis gibt demnach lediglich einen Trend auf Basis einer Teilmenge der abgegebenen Stimmen wieder und kann vom endgültigen Ergebnis abweichen. 

In welcher Form werden Ergebnisse der Kommunalwahlen vom HSL bereitgestellt?

Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise (Kreiswahl) und Gemeinden (Gemeindewahl) in Hessen gewählt. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden über das Internetangebot des HSL auf einer Sonderseite zu den Kommunalwahlen 2026 bereitgestellt, die am 15. März 2026 freigeschaltet wird. Die ersten Trendergebnisse werden am Wahlabend ab 18:30 Uhr erwartet.

Ein Landesergebnis gibt es bei den Kommunalwahlen nicht, da sich die Wahlergebnisse nicht auf ganz Hessen, sondern nur auf die einzelnen Wahlgebiete (Ortsteile, Gemeinden und Landkreise) beziehen. Um trotzdem ein durchschnittliches Bild über das hessenweite Wählerverhalten zu bekommen, ermittelt das HSL nach Vorliegen der Trendergebnisse der Kreiswahlen und der Stadtverordnetenwahlen der kreisfreien Städte ein statistisches Kommunalwahlergebnis. Auch für die vorläufigen und endgültigen Ergebnisse wird vom HSL ein statistisches Kommunalwahlergebnis veröffentlicht.

Am Wahlabend werden zunächst nur die Trendergebnisse bereitgestellt. Ein Trendergebnis gibt erste Aufschlüsse über die prozentuale Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Listen. Es basiert ausschließlich auf der Auszählung der Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag durch die Vergabe eines Listenkreuzes unverändert angenommen wurde. Stimmzettel, bei denen kumuliert und/oder panaschiert wurde, gehen nicht in das Trendergebnis ein, sondern werden erst für die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses ausgezählt. Das Trendergebnis gibt daher lediglich einen Trend auf Basis einer Teilmenge der abgegebenen Stimmen wieder und kann vom endgültigen Ergebnis abweichen.

Die vorläufigen Ergebnisse werden voraussichtlich wenige Tage nach der Wahl auf der Wahlsonderseite abrufbar sein, die endgültigen Ergebnisse etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl. Das HSL wird per Pressemitteilung über die Veröffentlichung der Ergebnisse informieren. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das HSL hinsichtlich seines Datenangebots bei Kommunalwahlen grundsätzlich auf die termingerechte und korrekte Informations- und Ergebnisbereitstellung durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen ist. Je früher die Trend-, vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen durch die zuständigen Wahlleitungen übermittelt werden, desto eher kann das HSL die entsprechenden Daten aufbereiten und veröffentlichen.

Darüber hinaus stellt das HSL auf der Sonderseite zu den Kommunalwahlen 2026 zwei frei zugängliche CSV-Dateien zum manuellen Download zur Verfügung, die regelmäßig (voraussichtlich alle zehn bis 15 Minuten) aktualisiert werden. Die eine CSV-Datei enthält die Ergebnisse der Kreiswahlen, die andere CSV-Datei die Ergebnisse der Gemeindewahlen.

Wichtig zu beachten: Die Dateien mit den Trendergebnissen am Wahlabend enthalten nur prozentuale Stimmenanteile. Die absolute Zahl der Stimmzettel oder die gewichteten Stimmen werden bei den Trendergebnissen nicht ausgewiesen. Die absoluten und gewichteten Stimmen eines Wahlvorschlags werden erst in den CSV-Dateien mit den vorläufigen und endgültigen Ergebnissen enthalten sein. Die CSV-Dateien mit den vorläufigen Ergebnissen werden wenige Tage nach der Wahl bereitgestellt. Etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl erfolgt die Bereitstellung der Dateien mit den endgültigen Ergebnissen. Der Datenaufbau der Dateien unterscheidet sich von denen der Trendergebnisse. Muster der jeweiligen Ergebnisdateien werden im Vorfeld der Kommunalwahlen, voraussichtlich Mitte Februar 2026, auf der HSL-Internetseite bereitgestellt.

Für Datenjournalistinnen und Datenjournalisten, die die Wahlergebnisse automatisiert in eigenen Anwendungen weiterverarbeiten möchten, stellen wir individuelle Download-Links der CSV-Dateien bereit. Voraussetzung für eine automatisierte Nutzung ist eine Anmeldung beim Hessischen Statistischen Landesamt per E-Mail an presse@statistik.hessen.de mit Namen und Medium bis zum 28. Februar 2026. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass pro Medium nur ein Download-Link zur Verfügung gestellt werden kann.

Werden im Laufe des Wahlabends Zwischenergebnisse auf der Wahlsonderseite veröffentlicht? 

Während des Wahlabends werden keine Zwischenergebnisse veröffentlicht. Das HSL stellt nur vollständige Trendergebnisse für eine Gemeinde bzw. einen Kreis bereit. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das HSL hinsichtlich seines Datenangebots bei Kommunalwahlen grundsätzlich auf die termingerechte und korrekte Informations- und Ergebnisbereitstellung durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen ist. Je früher die Trend-, vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen durch die Wahlleitungen übermittelt werden, desto eher kann das HSL die entsprechenden Daten aufbereiten und veröffentlichen.

Wann stehen die Musterdateien zu den Kommunalwahlen zur Verfügung?

Nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge durch die kommunalen Wahlleitungen werden wir auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamts (Link zu unserer Fachseite Wahlen) vier leere CSV-Musterdateien zusammen mit einer Dateibeschreibung bereitstellen (voraussichtlich Mitte Februar 2026). Dabei handelt es sich um die Trendergebnisse für die Kreis- und die Gemeindewahlen sowie die vorläufigen/endgültige Ergebnisse für die Kreis- und Gemeindewahlen. Zudem wird dort auch eine Liste der bei den Kommunalwahlen zugelassenen Wahlvorschläge zur Verfügung stehen. Sobald die Musterdateien für die Kommunalwahlen online sind, wird durch eine Pressemitteilung informiert.

Wo findet man Vergleichszahlen zu den Kommunalwahlen?

Der Statistische Bericht „Vergleichszahlen zu den Kommunalwahlen in Hessen 2026Öffnet sich in einem neuen Fenster“ enthält Vergleichszahlen zu vorangegangenen Wahlen. Im Bericht werden die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2021 den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025, der Europawahl 2024 und der Landtagswahl 2023 gegenübergestellt.

Dabei ist zu beachten:

Der Hessische Landtag hat am 25. Februar 2025 das „Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 21/1419Öffnet sich in einem neuen Fenster)“ vom 29. November 2024 beschlossen. Die Stadt Hanau ist mit Wirkung zum 01. Januar 2026 Kreisfreie Stadt und aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert.

Im Unterschied zu den Kreiswahlen 2021 werden die in Hanau gemeldeten Wahlberechtigten bei den Kommunalwahlen 2026 nicht mehr über die Zusammensetzung des Kreistags des Main-Kinzig-Kreises abstimmen. Die in Tabelle 6 des Berichts ausgewiesenen Wahlergebnisse des Main-Kinzig-Kreises werden demnach nicht mit denen der Kreiswahl 2026 verglichen werden können. Daher werden am Ende von Tabelle 6 nachrichtlich Ergebnisse ausgewiesen, die auf die neue Gebietsstruktur umgerechnet sind. So werden auch die Ergebnisse der im Rahmen der Kommunalwahlen 2026 anstehenden Stadtverordnetenwahl von Hanau sowie der Kreiswahl des Main-Kinzig-Kreises mit denen vorangegangener Wahlen vergleichbar sein.

Wo findet man die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen?

Eine CSV-Datei der bei den Kommunalwahlen zugelassenen Wahlvorschläge pro Wahlgebiet stellt das HSL nach deren Bekanntmachung durch die kommunalen Wahlleitungen (voraussichtlich Februar 2026) auf der Fachseite Wahlen zur Verfügung.

Gibt es eine georeferenzierte Zuordnung der Gemeinden und Stadtviertel zu den Wahlgebieten in einem maschinenlesbaren Format (geojson, shapefile)?

Geodaten (Shapefiles) für Landkreise und Gemeinden werden voraussichtlich im Januar 2026 auf der HSL-Internetseite zur Verfügung gestellt. Die Zuordnung findet nach den offiziellen Gebietsstrukturen statt. Ergebnisse auf Ebene der Stadtviertel liegen dem HSL nicht vor.

Werden soziodemografische und wirtschaftliche Strukturdaten für die Gemeinden oder Landkreise zur Verfügung gestellt?

Auf der HSL-InternetseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster gibt es ein vielseitiges Angebot soziodemografischer und wirtschaftlicher Daten der hessischen Gemeinden und Landkreise.

Welche Presse-Veröffentlichungen sind im Rahmen der Berichterstattung zu den Kommunalwahlen vom HSL geplant?

Folgende Presse-Veröffentlichungen sind im Rahmen der Berichterstattung zu den Kommunalwahlen 2026 am 15. März 2026 vom Hessischen Statistischen Landesamt geplant:

Mitte November 2025:
Statistischer Bericht „Vergleichszahlen zu den Kommunalwahlen in Hessen“ mit begleitender Pressemitteilung zu den Wahlberechtigten bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen

Februar 2026: 
Pressemitteilung zum Datenangebot des Hessischen Statistischen Landesamts bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen

Februar 2026:
Pressemitteilung zu den Wahlvorschlägen bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen

16. März 2026: 
Pressemitteilung zum Trendergebnis der Kommunalwahlen 2026 in Hessen sowie Statistischer Bericht mit Kurzanalyse der Trendergebnisse der Kommunalwahlen 2026 in Hessen und regionale Besonderheiten der Kommunalwahlen

März 2026 (voraussichtlich Kalenderwoche 12, 16. bis 20. März):
Statistischer Bericht zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen 2026 in Hessen mit begleitender Pressemitteilung

Ende März/Anfang April 2026: 
Statistischer Bericht zu den endgültigen Ergebnissen der Kommunalwahlen 2026 in Hessen mit begleitender Pressemitteilung

Änderungen sind vorbehalten. Um keine Informationen rund um die Kommunalwahlen in Hessen zu verpassen, melden Sie sich am besten für unseren Presse-NewsletterÖffnet sich in einem neuen Fenster an.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das HSL hinsichtlich seines Datenangebots bei Kommunalwahlen grundsätzlich auf die termingerechte und korrekte Informations- und Ergebnisbereitstellung durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen ist. Je früher die Trend-, vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen durch die Wahlleitungen übermittelt werden, desto eher kann das HSL die entsprechenden Daten aufbereiten und veröffentlichen.

Bei den Kommunalwahlen 2021 haben einige Kommunen Wahlergebnisse vor dem HSL veröffentlicht. Wird es dieses Mal wieder so sein?

Es ist durchaus möglich, dass einzelne Kommunen ihre Auszählungsergebnisse früher veröffentlichen als das HSL. Denn laut Kommunalwahlordnung obliegt die Bekanntmachung der Ergebnisse den zuständigen kommunalen Wahlleitungen und hat unverzüglich nach der Ergebnisfeststellung zu erfolgen. Das HSL erhält die Kreis- und Gemeindewahlergebnisse nachrangig von den kommunalen Wahlleitungen und kann die Ergebnisse erst aufbereiten, sobald sie durch die Wahlleitungen festgestellt und übermittelt worden sind.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das HSL hinsichtlich seines Datenangebots bei Kommunalwahlen grundsätzlich auf die termingerechte und korrekte Informations- und Ergebnisbereitstellung durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen ist. Je früher die Trend-, vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen durch die Wahlleitungen übermittelt werden, desto eher kann das HSL die entsprechenden Daten aufbereiten und veröffentlichen.

An wen wendet man sich als Pressevertretung bei technischen Problemen mit der Internetseite (z. B. Wahlergebnisse werden nicht angezeigt/Seite baut sich nicht richtig auf) oder bei Fragen zur Veröffentlichung der hessischen Wahlergebnisse in bzw. nach der Wahlnacht?

Unser Wahlen-Team ist unter der Telefonnummer 0611 3802 300 am 15. März 2026 ab 18:00 Uhr und am 16. März 2026 und den darauffolgenden Tagen von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr erreichbar und hilft bei allen Fragen rund um die Kommunalwahlen gerne weiter.

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