Aufmacherbild Wahlen zwei Hände werfen je einen Stimmzettel in eine Wahlurne

Hessisches Statistisches Landesamt

Kommunalwahlen am 15. März 2026: 4,7 Millionen Wahlberechtigte in Hessen

Bei den kommenden Kommunalwahlen am 15. März 2026 dürfen rund 4,7 Millionen Hessinnen und Hessen über die zukünftige Zusammensetzung der kommunalen Parlamente in Hessen mitentscheiden. Mit einem Anteil von 39,3 Prozent bilden Personen ab 60 Jahre die größte Gruppe unter den Wahlberechtigten mit deutschem Pass.

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026 werden in Hessen nach Schätzungen des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL) knapp 4,7 Millionen hessische Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Bei den Kommunalwahlen 2021 waren es rund 100 000 Wahlberechtigte mehr gewesen. Unter den Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen 2026 befinden sich neben gut 4,2 Millionen Deutschen auch rund 430 000 Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Unter den wahlberechtigten Deutschen sind mit 51,6 Prozent etwas mehr Frauen als Männer (48,4 Prozent) zur kommenden Wahl aufgerufen. Mit einem Anteil von 39,3 Prozent bilden Personen ab 60 Jahre die größte Gruppe unter den Wahlberechtigten mit deutschem Pass. Die 25- bis 44-Jährigen machen mit 27,7 Prozent den zweitgrößten Anteil unter den potenziellen deutschen Wählerinnen und Wählern aus. Sie sind etwas stärker vertreten als die 45- bis 59-Jährigen, die 24,3 Prozent der deutschen Wahlberechtigten stellen. Der jüngsten Altersgruppe, den 18- bis 24-Jährigen, lassen sich 8,7 Prozent aller zur Wahl aufgerufenen Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft zuordnen.

Knapp 260 000 junge Hessinnen und Hessen mit deutschem Pass sind erstmals zur Wahl der kommunalen Parlamente aufgerufen. Dabei gibt es in dieser Gruppe der Jungwählerinnen und Jungwähler eine Besonderheit: Dadurch, dass bei der Europawahl 2024 schon 16-Jährige ihre Stimme hatten abgeben dürfen, gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 wie auch schon bei der Bundestagswahl 2025 keine Erstwählerinnen und Erstwähler. Das sind Wahlberechtigte, die aufgrund ihres Alters erstmals an einer landesweiten Wahl, also Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl, teilnehmen dürfen.

Hinweise:

Die Angaben sind ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Das Ergebnis der Summierung der Einzeldaten kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen.

Vergleichszahlen zu vorangegangenen Wahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Vergleichszahlen zu den Kommunalwahlen in Hessen am 15. März 2026“Öffnet sich in einem neuen Fenster. Dabei sind die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen 2021, der Landtagswahl 2023, der Europawahl 2024 und der Bundestagswahl 2025 gegenübergestellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kommunalwahlen 2026 in Hessen finden Sie auf unserer Internetseite. Eine Auswahl daraus haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

Wer bzw. was wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise und Gemeinden in Hessen gewählt. Die Wahlen werden von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt. Zuständig dafür sind die jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleitungen.

Die Ortsbeirats-, die Gemeinde- und die Kreiswahlen werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet. Sie werden in ganz Hessen am selben Tag durchgeführt. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt. Gleichzeitig finden auch die Wahlen zu den Ausländerbeiräten statt (siehe Allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen | Wahlen in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Wer darf bei den Kommunalwahlen in Hessen wählen?

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Hessinnen und Hessen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglieds der Europäischen Union. Wahlberechtigte müssen ihren (Haupt-)Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde/dem Landkreis haben, in dem die Wahl stattfindet.

Welche Neuerungen gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 im Vergleich zu 2021?

Seit den Kommunalwahlen 2021 hat es in Hessen zwei Gebietsreformen gegeben:

Am 01. Januar 2023 ist die Gemeinde Bromskirchen der Gemeinde Allendorf (Eder) beigetreten. Dadurch hat sich die Zahl der hessischen Gemeinden und kreisfreien Städte seit den Kommunalwahlen 2021 um eine Gemeinde auf 421 reduziert. Die Wahlberechtigten der im Jahr 2021 noch eigenständigen Gemeinde Bromskirchen werden bei den Kommunalwahlen 2026 erstmals über die Zusammensetzung des Rats der Gemeinde Allendorf (Eder) mitbestimmen.

Zum 01. Januar 2026 wird die Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert und fortan kreisfrei sein. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2021 werden die in Hanau wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger daher nicht an der Wahl zum Kreistag des Main-Kinzig-Kreises teilnehmen.

Neben den Änderungen der hessischen Gebietsstruktur gibt es auch einige Änderungen der wahlrechtlichen Grundlagen im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2021:

Welche weiteren Presse-Veröffentlichungen sind im Rahmen der Berichterstattung zu den Kommunalwahlen vom HSL geplant?

Folgende Presse-Veröffentlichungen sind im Rahmen der Berichterstattung zu den Kommunalwahlen 2026 am 15. März 2026 vom Hessischen Statistischen Landesamt geplant:

Februar 2026: 
Pressemitteilung zum Datenangebot des Hessischen Statistischen Landesamts bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen

Februar 2026:
Pressemitteilung zu den Wahlvorschlägen bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen

16. März 2026: 
Pressemitteilung zum Trendergebnis der Kommunalwahlen 2026 in Hessen sowie Statistischer Bericht mit Kurzanalyse der Trendergebnisse der Kommunalwahlen 2026 in Hessen und regionale Besonderheiten der Kommunalwahlen

März 2026 (voraussichtlich Kalenderwoche 12, 16. bis 20. März):
Statistischer Bericht zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen 2026 in Hessen mit begleitender Pressemitteilung

Ende März/Anfang April 2026: 
Statistischer Bericht zu den endgültigen Ergebnissen der Kommunalwahlen 2026 in Hessen mit begleitender Pressemitteilung

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In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Hessische Statistische Landesamt (HSL) hinsichtlich seines Datenangebots bei Kommunalwahlen grundsätzlich auf die termingerechte und korrekte Informations- und Ergebnisbereitstellung durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen ist. Je früher die Trend-, vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen durch die Wahlleitungen übermittelt werden, desto eher kann das HSL die entsprechenden Daten aufbereiten und veröffentlichen.

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