Grundsätzlich handelt es sich bei der Strukturstatistik um eine mehrfach geschichtete Zufallsstichprobe mit Auskunftspflicht. Diese wird nach den Kriterien 1) Bundesland, 2) Wirtschaftszweig und 3) Beschäftigtengrößenklassen geschichtet. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden genutzt, um die Struktur des Wirtschaftsbereichs abzubilden. Die Daten werden u. a. vom Gesetzgeber genutzt, um Folgen von Gesetzesänderungen (etwa anlässlich der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns) abzuschätzen. Neben dem Gesetzgeber und anderen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern werden die Daten auch von Verbänden und Interessensvertretungen zur Branchen- und Wettbewerbsanalyse verwendet.
Um die konjunkturelle Entwicklung statistisch abzubilden, wird die monatliche Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich durchgeführt. Befragt werden rechtliche Einheiten mit Sitz in Deutschland, die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit oder Umsätze von mindestens 15 Millionen Euro im Jahr erzielen oder mindestens 250 Beschäftigte haben. Um Konjunkturdaten über kleinere Unternehmen zu erhalten, werden die primären Erhebungsdaten um Verwaltungsdaten der Finanzbehörden und der Bundesagentur für Arbeit ergänzt. Die Primärerhebung wird als Stichprobenerhebungen bei höchstens 45 Prozent der Erhebungseinheiten durchgeführt. Grundsätzlich bilden alle rechtlichen Einheiten oberhalb der Meldeschwellen die Auswahlgrundlage. Auch bei dem konjunkturstatistischen Stichprobendesign handelt es sich um eine mehrfach geschichtete Stichprobe nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Umsatzgrößenklassen.
Erhoben werden die erzielten Umsätze und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sowie die Zahl der tätigen Personen. Die so ermittelten monatlichen Umsatz- und Beschäftigtenentwicklungen zählen zu den wichtigsten Indikatoren zur Analyse und Beobachtung der Konjunkturentwicklung in den erfassten Dienstleistungsbereichen und werden für Konjunkturanalysen z. B. von wissenschaftlichen Institutionen genutzt.
Sowohl in der Konjunktur- als auch in der Strukturstatistik findet eine jährliche Stichprobenrotation statt. Hierbei werden Auskunftspflichtige, die bereits über einen längeren Zeitraum melden, (vorübergehend) aus der Meldepflicht entlassen. Dies gelingt jedoch nur, wenn genügend auszutauschende Erhebungseinheiten vorliegen.
Während die Ergebnisse der monatlichen Erhebung ausschließlich in Form von Messzahlen und Veränderungsraten ausgewiesen werden, stehen die Ergebnisse der jährlichen Statistik in absoluten Zahlen zur Verfügung. Summen und prozentuale Anteile werden aus den Einzelwerten errechnet und anschließend gerundet. Daher können in den Ergebnissen Differenzen zwischen der Summierung der Einzelwerte und den ausgewiesenen Summen auftreten.
Grundsätzlich werden die Ergebnisse regional dem Hauptsitz der rechtlichen Einheit zugeordnet. Das bedeutet, dass ein Unternehmen mit Niederlassungen in verschiedenen Bundesländern mit seinem Gesamtergebnis nur dem Bundesland zugeordnet wird, in dem der Hauptsitz liegt. Aus diesem Grund wird in der Strukturstatistik für die Merkmale Gesamtumsatz, Anzahl der tätigen Personen, Bruttoentgelte und Bruttoanlageinvestitionen ein länderbereinigtes Ergebnis erstellt. So kann für diese Merkmale die wirtschaftliche Leistungskraft der einzelnen Bundesländer realitätsgetreu abgebildet werden. Die länderbereinigten Ergebnisse für die Strukturerhebung können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Konjunkturergebnisse liegen ausschließlich in länderbereinigter Form vor.