Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Dafür werden in Hessen rund 6 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von bis zu 175 Euro. Die EVS findet alle fünf Jahre statt.
App erleichtert Teilnahme und Einträge
Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone oder Tablet als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist aber ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können.
Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro erhalten
Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme zu erhalten.
Anmeldungen sind ab sofort unter www.evs2023.de/teilnahmeÖffnet sich in einem neuen Fenster möglich. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur zum Beispiel festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden.
Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate
Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wie viel Geld ausgeben. Die Daten werden für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene genutzt. Zukünftig bilden sie zum Beispiel eine Grundlage für das Bürgergeld. Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Hinweise:
Weitere Zahlen und Informationen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erhalten Sie auf unserer FachseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster, dort finden Sie auch Ergebnisse der letzten EVS aus dem Jahr 2018Öffnet sich in einem neuen Fenster.