Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Reallohnentwicklung in Hessen auch im dritten Quartal 2023 leicht positiv

Die geringere Inflation und der starke Anstieg der Nominallöhne haben auch im dritten Quartal 2023 zu einem leichten Reallohnplus in Hessen geführt: Die Nominallöhne erhöhten sich deutlich um 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, während die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 5,6 Prozent stiegen. Daraus resultierte eine Zunahme der Reallöhne um 0,2 Prozent.

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Der Nominallohnindex in Hessen ist im dritten Quartal 2023 um 5,8 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2022 gestiegen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im dritten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,6 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Beschäftigten in Hessen somit ein leichtes reales – also preisbereinigtes – Lohnplus: Der Reallohnindex stieg um 0,2 Prozent gegenüber dem dritten Quartal 2022.

Bereits im zweiten Quartal 2023 hatte der Anstieg der Nominallöhne (plus 6,6 Prozent) erstmals seit sieben Quartalen leicht den der Verbraucherpreise (plus 6,3 Prozent) übertroffen. Dabei sorgten die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 und insbesondere die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie für deutliche Nominallohnsteigerungen im zweiten und dritten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig befand sich die Inflationsrate in diesem Zeitraum wieder auf einem etwas geringeren Niveau als in den Quartalen zuvor.

Starker Lohnzuwachs im Gastgewerbe

Im Produzierenden Gewerbe (plus 5,9 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (plus 5,8 Prozent) erhöhten sich die Nominallöhne im dritten Quartal 2023 ähnlich stark. Im Vergleich zum dritten Quartal 2022 stiegen die Nominallöhne im Gastgewerbe mit einem Plus von 12,0 Prozent besonders deutlich. Auch die Beschäftigten im Bereich „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ (plus 7,9 Prozent) und im Bereich „Verkehr und Lagerei“ (plus 7,1 Prozent) verzeichneten überdurchschnittliche Lohnzuwächse gegenüber dem dritten Quartal des Vorjahres. Hierbei handelt es sich teilweise auch um Aufholeffekte in stark von der Corona-Krise und Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftsabschnitten.

Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrer Beschäftigungsart, wiesen geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte im dritten Quartal 2023 mit je 7,4 Prozent einen überdurchschnittlichen Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Bei den geringfügig Beschäftigten ist dies vor allem auf die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 Euro sowie auf die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 zurückzuführen. Für Vollzeitbeschäftigte war ein Lohnanstieg von 5,5 Prozent im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit durchschnittlich 9,2 Prozent die stärksten Nominallohnzuwächse. Für das Fünftel der Vollzeitbeschäftigen mit den höchsten Verdiensten stiegen die Nominallöhne um 4,4 Prozent.

Hinweise

Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren können. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Beschäftigten ab.

Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Beschäftigten.

Seit dem Berichtsjahr 2022 basieren die Verdienstindizes auf der neuen Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige vierteljährliche Verdiensterhebung als Datenquelle ab und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (bis zu 10 Beschäftigte) und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten, wie z. B. Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte, abgebildet. Darüber hinaus beziehen sich die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft nun auf die Wirtschaftsbereiche A-S anstatt nur auf das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich (B-S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008).

Weitere Verdienstindizes finden Sie im vierteljährlichen Statistischen Bericht „Verdienstentwicklung in HessenÖffnet sich in einem neuen FensterÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dort stehen auch Verdienstindizes mit und ohne Sonderzahlungen, nach Wirtschaftszweigen und nach weiteren Gliederungsmerkmalen zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Entwicklung des Reallohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex in Hessen seit 2007 zeigt unsere Tabelle im Anhang.

Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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