Der Nominallohnindex in Hessen ist im ersten Quartal 2024 um 7,5 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2023 gestiegen. Dies war der stärkste Anstieg der Nominallöhne in einem Quartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2007. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,9 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Beschäftigten in Hessen somit ein deutliches reales – also preisbereinigtes– Lohnplus: Der Reallohnindex stieg um 5,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2023.
Ab dem vierten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2023 hatten die hohen Inflationsraten einen Rückgang der Reallöhne bewirkt. Im zweiten Quartal 2023 hatte der Anstieg der Nominallöhne erstmals seit sieben Quartalen den der Verbraucherpreise übertroffen und zu einem leichten Reallohnplus geführt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 und insbesondere die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie hatten seitdem für deutliche Nominallohnsteigerungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesorgt. Diese Entwicklung setzte sich auch im ersten Quartal 2024 fort. Bedingt durch neue Tarifabschlüsse, weitere Inflationsausgleichsprämien und den zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehobenen Mindestlohn stiegen die Nominallöhne spürbar. Gleichzeitig nahm die Inflationsrate seit dem zweiten Quartal 2023 weiter ab.
Starker Lohnzuwachs im Dienstleistungsbereich
Überdurchschnittlich stark erhöhten sich die Nominallöhne im ersten Quartal 2024 im Dienstleistungsbereich (plus 8,0 Prozent). Im Produzierenden Gewerbe lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal bei 5,4 Prozent.
Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrem Beschäftigungsumfang, wiesen Vollzeitbeschäftigte mit 8,1 Prozent im ersten Quartal 2024 den stärksten Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Teilzeit stiegen ebenfalls deutlich um 5,1 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte war ein Lohnanstieg von 2,2 Prozent im ersten Quartal 2024 zu verzeichnen.
Hinweise:
Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren können. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Beschäftigten ab.
Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Beschäftigten.
Weitere Verdienstindizes finden Sie im vierteljährlichen Statistischen Bericht „ Verdienstentwicklung in Hessen“. Dort stehen auch Verdienstindizes mit und ohne Sonderzahlungen, nach Wirtschaftszweigen und nach weiteren Gliederungsmerkmalen zur Verfügung.
Eine Übersicht über die Entwicklung des Reallohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex in Hessen seit 2007 zeigt unsere Tabelle im Anhang.
Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.