Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Reallöhne im Jahr 2023 erstmals seit 2019 wieder gestiegen

Die etwas geringere Inflation und der starke Anstieg der Nominallöhne haben im Jahr 2023 in Hessen zu einem leichten Reallohnplus von 0,4 Prozent geführt: Die Nominallöhne erhöhten sich deutlich um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 5,8 Prozent stiegen. Daraus resultierte erstmals seit 2019 wieder eine Zunahme der Reallöhne gegenüber dem Vorjahr.

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Der Nominallohnindex in Hessen ist im Jahresdurchschnitt 2023 um 6,2 Prozent gegenüber 2022 gestiegen. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, war dies der höchste Anstieg der Nominallöhne gegenüber dem jeweiligen Vorjahr seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Prozent. Die Beschäftigten in Hessen verzeichneten somit ein leichtes reales – also preisbereinigtes – Lohnplus: Der Reallohnindex stieg 2023 um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies war der erste Anstieg der Reallöhne gegenüber dem Vorjahr seit vier Jahren. Im Jahr 2019 hatte sich ein reales Lohnplus in Höhe von 1,0 Prozent ergeben.

In den drei Jahren zwischen 2019 und 2023 waren die Reallöhne im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr spürbar gesunken: Im Jahr 2020 hatte sich in Folge des vermehrten Einsatzes von Kurzarbeit zu Beginn der Corona-Pandemie eine negative Reallohnentwicklung (minus 1,0 Prozent) ergeben. Die hohen Inflationsraten hatten dann ab Ende 2021 und besonders 2022 zu Reallohnverlusten (minus 0,1 Prozent im Jahr 2021 bzw. minus 3,5 Prozent im Jahr 2022) beigetragen.

Reallohnwachstum durch Inflationsausgleichsprämie und Mindestlohnerhöhung

Im Jahr 2023 sorgten die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie für deutliche Nominallohnsteigerungen gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig befand sich die Inflationsrate wieder auf einem etwas geringeren Niveau als 2022. Bereits im zweiten Quartal 2023 hatte der Anstieg der Nominallöhne (plus 6,6 Prozent) erstmals seit sieben Quartalen den der Verbraucherpreise (plus 6,3 Prozent) wieder leicht übertroffen.

Neben der Inflationsausgleichsprämie wirkte sich auch die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 Euro sowie die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 positiv auf die Nominal- und Reallohnentwicklung im Jahr 2023 aus. Insbesondere auch für geringfügig Beschäftigte ergaben sich dadurch in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 überdurchschnittliche Nominallohnzuwächse gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum.

Deutlich positive Reallohnentwicklung im vierten Quartal

Im vierten Quartal 2023 stiegen die Nominallöhne aller Beschäftigten durchschnittlich um 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und damit deutlich stärker als die Verbraucherpreise (plus 3,4 Prozent). Daraus ergab sich im letzten Quartal 2023 ein spürbares reales Lohnplus in Höhe von 2,4 Prozent. Dies war die größte Zunahme der Reallöhne in einem Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum seit dem zweiten Quartal 2016 (plus 2,6 Prozent).

Für Vollzeitbeschäftigte betrug der nominale Lohnanstieg im vierten Quartal 5,6 Prozent. Darunter verzeichnete das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit durchschnittlich 8,6 Prozent die stärksten Nominallohnzuwächse. Für das Fünftel der Vollzeitbeschäftigen mit den höchsten Verdiensten stiegen die Nominallöhne im vierten Quartal 2023 um 4,3 Prozent.

Teilzeitbeschäftigte wiesen im vierten Quartal 2023 mit 6,7 Prozent einen überdurchschnittlichen Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Geringfügig Beschäftigte erhielten im vierten Quartal nominal 2,7 Prozent mehr Lohn als im Vorjahresquartal.

Hinweise:

Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren können. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Beschäftigten ab.

Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Beschäftigten.

Seit dem Berichtsjahr 2022 basieren die Verdienstindizes auf der neuen Verdiensterhebung. Sie löst die bisherige vierteljährliche Verdiensterhebung als Datenquelle ab und bietet eine deutlich höhere Qualität der Ergebnisse. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (bis zu 10 Beschäftigte) und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch alle weiteren Beschäftigungsarten, wie z. B. Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte, abgebildet. Darüber hinaus beziehen sich die Ergebnisse für die Gesamtwirtschaft nun auf die Wirtschaftsbereiche A-S anstatt nur auf das Produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich (B-S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008).

Weitere Verdienstindizes erhalten Sie im vierteljährlichen Statistischen Bericht "Verdienstentwicklung in Hessen". Dieser enthält Verdienstindizes mit und ohne Sonderzahlungen, nach Wirtschaftszweigen und nach weiteren Gliederungsmerkmalen. Eine aktuelle Grafik zur Entwicklung des Nominallohn-, Verbraucherpreis- und Reallohnindex in Hessen steht auf unserer Fachseite zur Verfügung.

Eine Übersicht über die Entwicklung des Reallohn-, Nominallohn- und Verbraucherpreisindex in Hessen seit 2007 zeigt unsere Tabelle im Anhang.

Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.

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