Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Mindestlohnerhöhung betrifft bis zu 363.000 Jobs in Hessen

In Hessen sind bis zu 363.000 Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 01. Januar 2026 betroffen gewesen. Dies waren 11 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Frauen waren mit 13 Prozent stärker von dieser Mindestlohnerhöhung betroffen als Männer (10 Prozent).

Vor der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 01. Januar 2026 sind in Hessen rund 363.000 Jobs mit einem Bruttostundenverdienst von unter 13,90 Euro vergütet worden. Dies geht aus den Ergebnissen der Verdiensterhebung vom April 2025 hervor. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, war demnach rechnerisch fast jedes neunte Beschäftigungsverhältnis (11 Prozent) in Hessen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen. Im Bundesdurchschnitt waren es 12 Prozent (4,8 Millionen Jobs).

Würden diese 363.000 in Hessen betroffenen Jobs mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde entlohnt werden, ergäbe sich für diese Beschäftigten rein rechnerisch eine Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent (20 Millionen Euro). Bei der Berechnung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhielten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenze zu verstehen.

Frauen stärker von Mindestlohnerhöhung betroffen als Männer

Im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigten waren überdurchschnittlich viele Jobs von der Mindestlohnerhöhung betroffen: In Hessen waren es 43 Prozent und in Deutschland 45 Prozent.

Bei Frauen war der Anteil höher als bei Männern: Während 13 Prozent aller weiblichen Beschäftigten in Hessen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen waren, waren es bei den männlichen Beschäftigten 10 Prozent. Deutschlandweit zeigte sich ein ähnliches Bild, wobei der der Anteil sowohl bei den Frauen (14 Prozent) als auch bei den Männern (11 Prozent) etwas höher lag.

110.000 Jobs im April 2025 hessenweit mit gesetzlichem Mindestlohn

Im April 2025 wurden hessenweit 110.000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro bezahlt. Das entsprach 4 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Hessen. Im April 2024 waren 122.000 Jobs mit dem damals gültigen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro vergütet worden. Von April 2024 bis April 2025 stieg die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, für die sich rechnerisch ein Bruttostundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ergab, von 56.000 auf 62.000. Wichtig zu wissen: Diese Beschäftigungsverhältnisse können nicht unmittelbar mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden, da im Rahmen der Verdiensterhebung nicht immer alle Regelungen des Gesetzes, wie beispielsweise Praktikumsverhältnisse, trennscharf abgegrenzt werden können.

Kaitz-Index in Hessen wegen hoher Verdienste vergleichsweise gering

Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu beurteilen, wird vielfach der sogenannte Kaitz-Index herangezogen. Dieser Index gibt das Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem oder mittlerem Bruttostundenverdienst (Median) an. Laut einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) sollte der Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttostundenverdiensts (Median) der Vollzeitbeschäftigten ausmachen. In Hessen lag der Median für mindestlohnberechtigte Vollzeitbeschäftigte im April 2025 bei 25,90 Euro brutto pro Stunde. Der damals geltende Mindestlohn von 12,82 Euro entsprach somit einem Anteil von 50 Prozent des Medians (Kaitz-Index). Für Deutschland insgesamt lag der Kaitz-Index für alle mindestlohnberechtigten Vollzeitbeschäftigten bei 54 Prozent. Der Grund für den geringeren Kaitz-Index in Hessen ist der im Vergleich zu Deutschland insgesamt (23,97 Euro) höhere Medianverdienst.

Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der Verdiensterhebung 2025. Sie ist als Stichprobenerhebung konzipiert und umfasst in Hessen rund 4.600 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Es werden unter anderem Daten zu den Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben. Die Daten dieser Pressemitteilung beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten einschließlich der geringfügig entlohnten Beschäftigten ohne Auszubildende.

Die Angaben zum Mindestlohnbereich im April 2025 beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste zwischen 12,77 Euro und 12,86 Euro im April 2025. Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen.

Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen beurteilen zu können, schlägt die EU-Richtlinie 2022/2041 den Kaitz-Index vor. Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem oder mittlerem Bruttostundenverdienst wieder. Demnach sollte laut EU-Richtlinie der Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttostundenverdiensts (Median) ausmachen. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berücksichtigen bei der Berechnung des Kaitz-Index ausschließlich Beschäftigte in Vollzeit.

Neben dem durchschnittlichen Verdienst (arithmetisches Mittel) beschreibt der Median den mittleren Verdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird.

Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer ÜbersichtsseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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