84 Prozent der hessischen Bevölkerung haben bereits mindestens einmal im Leben das Internet für Online-Einkäufe genutzt. Das zeigen aktuelle Ergebnisse des Mikrozensus 2023 zum Nutzungsverhalten von Informations- und Kommunikationstechnologien. 68 Prozent der befragten Personen gaben an, erst kürzlich innerhalb der vergangenen drei Monate vor der Befragung im Internet eingekauft zu haben. Dabei zeigten sich keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Sowohl Frauen als auch Männer lagen in ihrem Nutzungsverhalten genau im hessischen Gesamtdurchschnitt von 68 Prozent.
In den Altersklassen war die Nutzung des Onlinehandels dagegen unterschiedlich stark ausgeprägt. Während 75 Prozent der Personen im Alter von 16 bis 44 Jahren in den vergangenen drei Monaten vor der Befragung online einkauften, waren es bei den Personen im Alter von 45 bis 74 Jahren nur 62 Prozent.
Kleidung und Sportartikel beliebteste Online-Einkäufe
Mehr als die Hälfte (52 Prozent) der befragten Personen gaben an, innerhalb der vergangenen drei Monate vor der Befragung Kleidung und Sportartikel im Internet bestellt zu haben. 29 Prozent kauften Filme und Musik. Knapp ein Viertel (24 Prozent) nutzten das Internet für den Einkauf von Lebensmitteln, Getränken und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs. Jede fünfte Person bestellte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (21 Prozent) oder Möbel, Heimzubehör und Gartenartikel (18 Prozent) online. Computer, Tablets, Mobiltelefone und Zubehör erwarb jede achte Person (13 Prozent) im Onlinehandel.
Hinweise
Diese Ergebnisse basieren auf der Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten (IKT) des Jahres 2023, die seit 2006 jährlich durchgeführt wird und seit 2021 in den auskunftspflichtigen Mikrozensus als freiwillige Unterstichprobe integriert ist. Für die IKT-Erhebung werden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren zum Internetzugang und der Internetnutzung befragt.
Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführte Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.