Im Jahr 2021 hat es in Hessen 324.050 Gewerbesteuerpflichtige gegeben. Das waren 4.910 Gewerbesteuerpflichtige bzw. 1,5 Prozent mehr als 2020. Bei 38,2 Prozent (123.746 Gewerbebetriebe) dieser gewerbesteuerpflichtigen Betriebe wurde ein Steuermessbetrag festgesetzt und sie wurden zu einer Gewerbesteuer herangezogen. Der Steuermessbetrag für Hessen lag im Jahr 2021 insgesamt bei 1,6 Milliarden Euro.
Für den weitaus größten Teil der Steuerpflichtigen (200.304 Betriebe bzw. 61,8 Prozent) ergab sich nach den Regeln des Gewerbesteuergesetzes ein Steuermessbetrag von „Null Euro". Bei diesen Betrieben oder Betriebsstätten reichte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewinn nicht aus, um eine Steuer zu erheben. Unter den Steuerpflichtigen, die im Jahr 2021 mit einem Steuermessbetrag von „Null Euro“ festgesetzt wurden und die damit keine Steuerlast zu tragen hatten, wiesen 28,6 Prozent (aller Steuerpflichtigen) einen negativen Gewerbeertrag, 14,2 Prozent keinen Gewerbeertrag und 19,1 Prozent einen positiven Gewerbeertrag auf. In den letztgenannten Fällen ergab sich kein Steuermessbetrag, da den Gewerbeerträgen jeweils Freibeträge in ausreichender Höhe gegenüberstanden.
Rechtsform der Kapitalgesellschaften mit größtem Anteil am Steuermessbetrag
Eine Betrachtung nach Rechtsformen zeigt, dass Einzelgewerbetreibende im Jahr 2021 zwar einen Anteil von 55,1 Prozent an allen Steuerpflichtigen hatten, aber nur 9,8 Prozent zum Steuermessbetrag beitrugen. Personengesellschaften kamen auf einen Anteil von 10,4 Prozent an den Steuerpflichtigen und einen Beitrag von 22,2 Prozent zum Steuermessbetrag. 33,3 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen 2021 waren Kapitalgesellschaften, sie trugen zwei Drittel (66,1 Prozent) zum gesamten Steuermessbetrag bei. Die übrigen juristischen Personen machten 1,2 Prozent der Steuerpflichtigen aus und hatten einen Anteil von 1,9 Prozent am Steuermessbetrag. Zu den übrigen juristischen Personen zählten unter anderem nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten und Stiftungen sowie öffentlich-rechtliche Betriebe und Sparkassen.
Diese für die jeweiligen Rechtsformen deutlich unterschiedlichen Ergebnisse kommen zustande, weil Einzelgewerbetreibende zum einen im Allgemeinen deutlich niedrigere Gewinne und Gewerbeerträge erzielen als Personen- und Kapitalgesellschaften und weil zum anderen für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ein höherer Freibetrag gilt. Mit dem höheren Freibetrag wird berücksichtigt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften die Geschäftsführergehälter nicht gewinnmindernd abziehen können.
Branche der Finanz- und Versicherungsdienstleister mit größtem Anteil am Steuermessbetrag
Der Steuermessbetrag in Höhe von 1,6 Milliarden Euro konzentrierte sich wie bereits in den Vorjahren auch 2021 hauptsächlich auf vier Wirtschaftsabschnitte: So entfiel mit 421 Millionen Euro der größte Anteil (26,9 Prozent) des gesamten Steuermessbetrags auf die Finanz- und Versicherungsdienstleister. An zweiter Stelle folgte mit 292 Millionen Euro (18,7 Prozent) der Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" (zu dem beispielsweise auch Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gehören). Zusammen mit den 220 Millionen Euro, die in der Kfz-Branche (Handel, Instandhaltung und Reparatur) festgesetzt wurden, und den 214 Millionen Euro im Bereich „Verarbeitendes Gewerbe“ waren diese vier Wirtschaftsbereiche für 73,3 Prozent des gesamten Steuermessbetrags in Hessen verantwortlich. Gleichzeitig machten die zusammen 144.342 Steuerpflichtigen in diesen vier Wirtschaftsbereichen lediglich 44,5 Prozent der Steuerpflichtigen insgesamt aus.
Größter Anstieg des Steuermessbetrags im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen"
Die einzelnen Branchen unterschieden sich hinsichtlich des Anteils der zur Steuerzahlung herangezogenen Betriebe signifikant: Mit 55,9 Prozent war der Anteil der zur Steuerzahlung herangezogenen Betriebe 2021 im Baugewerbe (33.910 Steuerpflichtige) vergleichsweise hoch, unter den Energieversorgern (10.375 Steuerpflichtige) dagegen mit 13,8 Prozent vergleichsweise gering.
Der Steuermessbetrag verminderte sich im Jahr 2021 gegenüber 2020 absolut gesehen am stärksten im Verarbeitenden Gewerbe, nämlich um 27,6 Millionen Euro. Den höchsten Anstieg des Steuermessbetrags hatte der Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" mit 80,0 Millionen Euro zu verzeichnen.
Prozentual gesehen war der Bereich „Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ mit einem Anstieg des Steuermessbetrags um 83,4 Prozent die führende Branche (plus 5,3 Millionen. Euro). Der größte prozentuale Rückgang war bei der Energieversorgung mit einem Minus von 13,9 Prozent (minus 2,9 Millionen Euro) zu beobachten, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe mit 11,4 Prozent (minus 27,6 Millionen Euro) und dem Baugewerbe mit 10,4 Prozent (minus 8,0 Millionen Euro).
Hinweise:
Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum der Gewerbesteuerstatistik resultiert aus den langen Ergebnisermittlungs- und Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden.
Von der Gewerbesteuerfestsetzung zum Gewerbesteueraufkommen
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird durch die Finanzverwaltung nach den Regeln des Gewerbesteuergesetzes (Hinzurechnungen und Kürzungen) der Gewerbeertrag für jeden einzelnen Gewerbebetrieb berechnet. Dieser ist vom wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs abhängig. Er wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und ergibt den Steuermessbetrag. Im zweiten Schritt multipliziert jede Gemeinde die auf ihr Gebiet entfallenden Anteile des Steuermessbetrags mit einem von ihr festgesetzten Faktor, dem Hebesatz. Das Produkt aus Steuermessbetrag und Hebesatz ergibt die vom Gewerbebetrieb an die jeweilige Kommune des Betriebssitzes zu entrichtende Gewerbesteuer. Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen des Gewerbesteueraufkommens der hessischen Kommunen finden sich in den vierteljährlichen Kassenergebnissen und den jährlichen Rechnungsergebnissen der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Finanzstatistiken des Hessischen Statistischen LandesamtsÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Gewerbesteuer in Hessen 2021 – Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik“.Öffnet sich in einem neuen Fenster
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