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Hessisches Statistisches Landesamt

Mehr geleistete Arbeitsstunden in allen hessischen Regionen im Jahr 2021

Hessische Erwerbstätige haben im Jahr 2021 mehr Arbeitsstunden geleistet als im Vorjahr (plus 1,8 Prozent). Die Zahl der Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person stieg ebenfalls in sämtlichen hessischen kreisfreien Städten und Landkreisen. Pro Kopf arbeiteten erwerbstätige Personen in Hessen durchschnittlich 1 339 Stunden und damit 23 Stunden (plus 1,8 Prozent) mehr als im Vorjahr.

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Im Jahr 2021 hat das Arbeitsvolumen – also die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden aller erwerbstätigen Personen – landesweit in allen Regionen Hessens gegenüber 2020 zugenommen, und zwar durchschnittlich um 1,8 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt nach Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) mitteilt, verzeichnete der Odenwaldkreis mit 3,5 Prozent den größten Zuwachs, die geringste Zunahme verbuchte der Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 0,5 Prozent.

Arbeitsstunden pro Kopf 

Genau wie die Arbeitsstunden insgesamt erhöhte sich auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person in allen hessischen kreisfreien Städten und Landkreisen. Das Arbeitsvolumen je erwerbstätiger Person stieg dabei hessenweit durchschnittlich ebenfalls um 1,8 Prozent, wobei der Rheingau-Taunus-Kreis mit 2,1 Prozent den größten und die kreisfreie Stadt Offenbach mit 1,5 Prozent den geringsten Zuwachs verzeichneten. 

Der im Vergleich zur Erwerbstätigenzahl (plus 0,1 Prozent) stärkere Anstieg der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Jahr 2021 ist insbesondere auf einen Basiseffekt zurückzuführen, da der massive Einsatz von Kurzarbeit im Jahr 2020 mit einem erheblichen Ausfall an geleisteten Arbeitsstunden einherging (minus 4,9 Prozent gegenüber 2019), gleichzeitig aber den Rückgang der Erwerbstätigenzahl dämpfte (minus 0,8 Prozent gegenüber 2019). Der überproportionale Anstieg des Arbeitsvolumens im Vergleich zur Erwerbstätigenzahl im Jahr 2021 ist demnach vor allem auf den reduzierten Gebrauch von Kurzarbeit zurückzuführen. 

Im Vergleich zum Jahr 2019 – also dem entsprechenden Vergleichszeitraum vor Beginn der Corona-Pandemie – gingen die geleisteten Arbeitsstunden insgesamt sowie das Arbeitsvolumen je erwerbstätiger Person im Jahr 2021 in allen hessischen Regionen zurück. Bei der Zahl der Erwerbstätigen übertrafen 7 von 26 hessischen Regionen das Vorkrisenniveau von 2019 (26,9 Prozent).  

Vollzeitäquivalente 

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente erhöhte sich im Jahr 2021 in 19 von 26 hessischen Regionen. Die größte positive Veränderung mit einem Plus von 1,8 Prozent erzielte der Odenwaldkreis, den größten Rückgang mit minus 0,9 Prozent verzeichnete der Landkreis Hersfeld-Rotenburg. 

Die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 erwerbstätiger Personen nahm im Vorjahresvergleich leicht zu: Während in Hessen im Jahr 2021 auf 100 Erwerbstätige 85,5 Vollzeitäquivalente kamen, waren es im Jahr zuvor 85,3 gewesen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den überproportional starken Rückgang der marginal Beschäftigten (minus 2,9 Prozent) sowie auf den Anstieg der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten (plus 6,2 Prozent) zurückzuführen. 

Im Vergleich zum Jahr 2019 – also dem entsprechenden Vergleichszeitraum vor Beginn der Corona-Pandemie – stieg die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Jahr 2021 in 10 Regionen (38,5 Prozent). Die Zahl der Vollzeitäquivalente je 100 erwerbstätiger Personen nahm in 25 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu (96,2 Prozent).

Hinweise

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts von August 2022 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auch auf der Internetseite des AK ETRÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Marginal Beschäftigte umfassen Erwerbstätige, die ausschließlich einer geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, also in sogenannten 1-Euro-Jobs. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) gehören hingegen nicht zum Arbeitsvolumen.

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