Die im Jahr 2021 in Hessen festgesetzte Körperschaftsteuer hat 5,3 Milliarden Euro betragen. Damit lag sie um 13,9 Prozent über dem Wert des Vorjahrs. Die 116.672 körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen erzielten Gesamteinkünfte in Höhe von 29,1 Milliarden Euro. Das waren 176,4 Prozent bzw. 18,6 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2020. Diese Entwicklung deutet auf Erholungseffekte nach dem ersten Jahr der Corona-Pandemie hin.
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit größtem Steuerbetrag
Mit 1,8 Milliarden Euro entfiel rund ein Drittel der im Jahr 2021 festgesetzten Körperschaftsteuer auf den Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“. Dabei waren 10,0 Prozent der steuerpflichtigen Unternehmen diesem Wirtschaftsbereich zugeordnet (11.638 Unternehmen). Den zweitgrößten Anteil am Steueraufkommen erzielte die „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit 21,3 Prozent. Rund ein Fünftel aller steuerpflichtigen Unternehmen (21,1 Prozent) gehörten hierzu. An dritter Stelle lag der Wirtschaftsabschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ mit einem Anteil von 9,8 Prozent am Steueraufkommen und 14,9 Prozent der steuerpflichtigen Unternehmen.
Mehr unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen als 2020
Von den insgesamt 116.672 körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen waren 96,3 Prozent unbeschränkt steuerpflichtig, das heißt, sie hatten ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland. Gegenüber 2020 entsprach dies einem Plus von 4,7 Prozent. 1,7 Prozent der Unternehmen waren beschränkt steuerpflichtig und 2,0 Prozent steuerbefreit bzw. partiell steuerpflichtig.
Auf unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen entfielen 87,6 Prozent der im Jahr 2021 festgesetzten Körperschaftsteuer. 69.604 dieser Unternehmen (61,9 Prozent) erzielten einen Gesamtbetrag der Einkünfte von null oder mehr, insgesamt 34,6 Milliarden Euro. 38,1 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen wiesen einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von minus 9,9 Milliarden Euro aus. Insgesamt blieben 59,6 Prozent der Unternehmen ohne steuerliche Belastung.
Hinweise:
Was als Einkommen der Körperschaften gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bestimmt. Zusätzlich sind besondere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes heranzuziehen.
Zu den Körperschaftsteuerpflichtigen gehören vor allem Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, KG), aber auch Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
Eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht besteht, wenn die Geschäftsleitung oder der Sitz der Körperschaft im Inland ist. Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften.
Verschiedene Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sind namentlich oder aufgrund ihrer Tätigkeit von der Körperschaftsteuer befreit. Die Befreiung besteht in vollem Umfang oder nur partiell. Die einzelnen Befreiungstatbestände sind im Körperschaftsteuergesetz genannt.
In dieser Pressemitteilung werden nur die körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen ohne Organgesellschaften betrachtet. Organgesellschaften sind Unternehmen, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen (Organträger) eingegliedert sind. Sie bilden damit eine Besteuerungseinheit (Organschaft). Dabei wird zwar das zu versteuernde Einkommen der Organgesellschaft ermittelt, aber vom Organträger versteuert.
Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum der Körperschaftsteuerstatistik resultiert aus dem langen Veranlagungszeitraum, der zur Gewinnermittlung und Festsetzung der Körperschaftsteuer benötigt wird. Daher sind die Werte für das Jahr 2021 die aktuell vorliegenden Ergebnisse.
Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Körperschaftsteuer in Hessen 2021“Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Die wichtigsten Konjunktur- und Wirtschaftsindikatoren für Hessen finden Sie kompakt zusammengefasst auf unserer Übersichtsseite.