Im März 2023 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 7,1 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate im Februar 2023 bei 8,3 Prozent und im Januar 2023 bei 8,5 Prozent gelegen.
Im Vergleich zum Februar 2023 stieg das Niveau der Verbraucherpreise im März 2023 um 0,8 Prozent. Unter anderem Pauschalreisen (plus 9,2 Prozent), Gemüse (plus 7,9 Prozent) und Bekleidungsartikel (plus 4,8 Prozent) waren deutlich teurer als im Vormonat. Dass die Inflationsrate im März 2023 trotz des höheren Preisniveaus zurückging, ist im Wesentlichen auf einen Basiseffekt zurückzuführen: Im Jahr 2022 war das Niveau der Verbraucherpreise von Februar auf März in Folge des Kriegsbeginns in der Ukraine stärker (plus 1,9 Prozent) gestiegen, sodass die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat nun im März 2023 geringer ausfiel als im Februar 2023. Vor allem Heizöl und Kraftstoffe hatten sich von Februar auf März 2022 deutlich verteuert.
Preise für Energie
Die Preise für Energie sanken im März 2023 leicht um 0,3 Prozent gegenüber Februar 2023. Besonders stark war der Preisrückgang bei Brennholz und Holzpellets (minus 3,1 Prozent) und Heizöl (minus 2,9 Prozent). Kraftstoffe waren durchschnittlich 1,0 Prozent günstiger als im Vormonat, darunter sanken die Preise für Diesel um 1,9 Prozent und für Superbenzin um 0,8 Prozent. Erdgas, Fernwärme und Strom waren für Verbraucherinnen und Verbraucher im März 2023 genauso teuer wie im Vormonat.
Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im März 2023 um 0,6 Prozent und damit im Vergleich zur Gesamtinflationsrate unterdurchschnittlich. Spürbar mehr als im Vorjahresmonat kosteten Brennholz und Holzpellets (plus 36,9 Prozent). Obwohl sich die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen seit Beginn des Jahres 2023 dämpfend auf die Preisanstiege der betroffenen Energieprodukte gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat auswirken, waren Strom (plus 22,9 Prozent) und Erdgas (plus 16,6 Prozent), aber auch Fernwärme (plus 4,1 Prozent) teurer als im März 2022. Deutlich weniger als im März 2022 kosteten bedingt durch den oben beschriebenen Basiseffekt Heizöl (minus 37,3 Prozent) und Kraftstoffe (minus 19,5 Prozent): Diesel war um 24,0 Prozent, Superbenzin um 18,4 Prozent günstiger.
Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im März 2023 in Hessen um 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Februar 2023 hatte dieser Wert bei 7,5 Prozent gelegen.
Preise für Nahrungsmittel
Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich im März 2023 um 1,8 Prozent gegenüber Februar 2023. Gemüse (plus 7,9 Prozent) war erheblich teurer als im Vormonat. Auch die Preise für Obst (plus 2,0 Prozent), Molkereiprodukte (plus 0,5 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (plus 0,5 Prozent) stiegen gegenüber Februar 2023. Vergleichsweise gering waren dagegen die Preissteigerungen bei Brot und Getreideerzeugnissen (plus 0,2 Prozent). Für Speisefette und -öle (minus 1,6 Prozent) konnte ein Preisrückgang gegenüber dem Vormonat verzeichnet werden, da unter anderem Butter um 4,8 Prozent günstiger war als im Vormonat.
Gegenüber März 2022 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im März 2023 um 21,9 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Molkereiprodukte (plus 36,2 Prozent), darunter stiegen die Preise für Milch um 28,7 Prozent. Mehr als im März 2022 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Brot und Getreideerzeugnisse (plus 24,8 Prozent), für Gemüse (plus 22,3 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (plus 18,1 Prozent). Speisefette und -öle waren um 18,2 Prozent, Obst um 9,9 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.
Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im März 2023 in Hessen gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,0 Prozent. Dieser hohe Wert zeigt, dass auch in anderen Bereichen zunehmend hohe Preissteigerungen zu verzeichnen waren. Im Februar 2023 hatte dieser Wert bei 5,8 Prozent gelegen.
Preise für Waren
Die Preise für Waren insgesamt nahmen im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 0,9 Prozent und gegenüber März 2022 um 8,9 Prozent zu. Besonders stark verteuerten sich im Vergleich zum Vorjahresmonat die Verbrauchsgüter (plus 10,6 Prozent). Zu diesen zählen neben den Energieprodukten und den Nahrungsmitteln unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (plus 15,3 Prozent) und Tabakwaren (plus 7,5 Prozent).
Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im März 2023 um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Deutlich mehr als im März 2022 kosteten beispielsweise Möbel und Leuchten (plus 9,4 Prozent) sowie Haushaltsgroßgeräte (plus 8,5 Prozent). Teurer als im März 2022 waren auch Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 7,6 Prozent) und Personenkraftwagen (plus 7,3 Prozent). Auch für Bekleidungsartikel (plus 3,9 Prozent) mussten höhere Preise gezahlt werden als im Vorjahresmonat.
Preise für Dienstleistungen
Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im März 2023 um 0,8 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 6,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Im Vergleich zum März 2022 verteuerte sich die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 12,0 Prozent. Für Pauschalreisen (plus 12,8 Prozent), Gaststättendienstleistungen (plus 11,2 Prozent) und Übernachtungen (plus 11,2 Prozent) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso merklich höhere Preise. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen kosteten 9,0 Prozent mehr als im März 2022. Telekommunikationsdienstleistungen waren um 0,9 Prozent günstiger.
Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im März 2023 um 0,4 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum März 2022 mussten Mieterinnen und Mieter 2,6 Prozent mehr bezahlen.
Hinweis
Im Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. Gemäß diesen Energiepreisbremsen wird jeweils ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs auf einen Referenzpreis gedeckelt (Erdgas: 12 Cent pro Kilowattstunde, Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde, Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde). Für den restlichen Verbrauch muss der vertragliche Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen wirken sich ab Januar 2023 auf die Verbraucherpreise aus, sofern die vertraglichen Arbeitspreise für Erdgas, Fernwärme und Strom oberhalb des jeweiligen Referenzpreises liegen.
Der Basiseffekt beschreibt den Einfluss des vergleichbaren Bezugszeitpunkts (Basis) auf die aktuelle Preisentwicklung. Der Basiseffekt spielt vor allem bei der Interpretation von Veränderungsraten eine Rolle. Die Höhe der monatlichen Inflationsrate hängt nicht nur von der aktuellen Preisentwicklung ab, sondern auch von der Entwicklung des Preisniveaus im Vorjahr. Gab es in der vergleichbaren Vorjahresperiode einen (starken) Anstieg des Preisniveaus, so fällt die aktuelle Inflationsrate tendenziell niedriger aus.
Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte im Zuge der Revision des Verbraucherpreisindex die Umstellung vom Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020. Die Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik beziehen sich seitdem stets auf das neue Basisjahr 2020. Damit einhergehend erfolgte auch eine Neuberechnung des Verbraucherpreisindex ab Januar 2020. Weitere Informationen zur Revision des Verbraucherindex finden Sie auf unserer Sonderseite.
Die Ergebnisse für März 2023 gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.
Mehr Zahlen erhalten Sie in der Tabelle im Anhang.