Eine Frau schiebt einen gut gefüllten Einkaufswagen durch einen Supermarkt

Hessisches Statistisches Landesamt

Inflationsrate in Hessen im Januar 2023 bei 8,5 Prozent

Die Verbraucherpreise in Hessen sind im Januar 2023 um 8,5 Prozent gegenüber Januar 2022 gestiegen. Höhere Preise für Energie und Kraftstoffe sorgten für einen Anstieg der Inflationsrate im Vergleich zum Vormonat: Im Dezember 2022 hatte sie 7,7 Prozent betragen. Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie und Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,6 Prozent.

Im Januar 2023 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 8,5 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, erfolgt mit den Ergebnissen für Januar 2023 die angekündigte Umstellung des Verbraucherpreisindex vom bisherigen Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020 und die damit einhergehende Neuberechnung der Ergebnisse ab Januar 2020. Auf dieser neuen Basis hatte die Inflationsrate im Dezember 2022 bei 7,7 Prozent und im November bei 8,6 Prozent gelegen.

Im Vergleich zum Dezember 2022 stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Januar 2023 um 1,2 Prozent.

Preise für Energie

Energie war im Januar 2023 um 10,1 Prozent teurer als im Dezember 2022. Für einen Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher war im Dezember 2022 mit der sogenannten „Dezember-Soforthilfe“ die Zahlung des Abschlags für Erdgas und Fernwärme entfallen. Im Januar war der monatliche Abschlag wieder zu zahlen. Dieser Umstand sorgte neben deutlichen Tarifsteigerungen zum Jahresbeginn dafür, dass Erdgas (plus 50,7 Prozent) und Fernwärme (plus 38,8 Prozent) im Januar 2023 für den Endverbrauch deutlich teurer waren als im Dezember 2022. Auch die Preise für Strom (11,2 Prozent) waren im Januar deutlich höher als im Vormonat. Die preisdämpfenden Effekte der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen wurden dabei ab Januar 2023 bereits berücksichtigt.
Für Kraftstoffe (plus 3,0 Prozent) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls mehr als im Vormonat. Darunter stiegen die Preise für Superbenzin um 3,6 Prozent und für Diesel um 1,7 Prozent. Günstiger als im Vormonat waren im Januar 2023 Heizöl (minus 4,1 Prozent) sowie Brennholz und Holzpellets (minus 1,5 Prozent).

Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im Januar 2023 durchschnittlich um 19,9 Prozent. Brennholz und Holzpellets (plus 33,5 Prozent), Erdgas (plus 33,2 Prozent) und Heizöl (plus 28,7 Prozent) waren deutlich teurer als im Vorjahresmonat. Strom kostete 24,5 Prozent mehr als im Januar 2022. Die Preise für Kraftstoffe stiegen um 6,1 Prozent: Diesel war um 13,6 Prozent, Superbenzin um 3,4 Prozent teurer. Für Fernwärme mussten um 4,4 Prozent höhere Preise als im Vorjahresmonat gezahlt werden.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2023 in Hessen um 7,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Dezember 2022 hatte dieser Wert bei 7,1 Prozent gelegen.

Preise für Nahrungsmittel

Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich im Januar 2023 um 1,6 Prozent gegenüber Dezember 2022. Gemüse (plus 2,9 Prozent) und Obst (plus 2,6 Prozent) waren teurer als im Vormonat. Preissteigerungen gegenüber dem Vormonat gab es auch bei Molkereiprodukten (plus 2,4 Prozent) sowie bei Brot und Getreideerzeugnissen (plus 1,8 Prozent). Vergleichsweise gering waren die Preissteigerungen bei Speisefetten und -ölen (plus 0,5 Prozent), darunter war Butter sogar 3,8 Prozent günstiger als im Vormonat. Fleisch und Fleischwaren waren 0,2 Prozent teurer als im Dezember 2022.

Gegenüber Januar 2022 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im Januar 2023 um 19,7 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Molkereiprodukte (plus 38,8 Prozent), darunter stiegen die Preise für Milch um 35,6 Prozent. Deutlich mehr als im Januar 2022 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Speisefette und -öle (plus 30,7 Prozent) sowie für Brot und Getreideerzeugnisse (plus 24,1 Prozent). Fleisch und Fleischwaren kosteten 18,8 Prozent mehr. Gemüse war um 7,1 Prozent, Obst um 6,0 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2023 in Hessen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,6 Prozent. Im Dezember 2022 hatte dieser Wert bei 5,4 Prozent gelegen.

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt nahmen im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 um 2,3 Prozent und gegenüber Januar 2022 um 12,0 Prozent zu. Der Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr ist von höheren Preisen für Verbrauchsgüter (plus 15,7 Prozent) geprägt, zu denen auch die Energieprodukte und Nahrungsmittel zählen. Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im Januar 2023 um 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Deutlich mehr als im Januar 2022 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise für Möbel und Leuchten (plus 9,3 Prozent) sowie für Personenkraftwagen (plus 9,1 Prozent). Teurer als im Januar 2022 waren auch Haushaltsgroßgeräte (plus 8,3 Prozent) und Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 8,1 Prozent). Auch für Bekleidungsartikel (plus 2,8 Prozent) sowie für Mobiltelefone (plus 2,8 Prozent) und Geräte der Unterhaltungselektronik (plus 1,1 Prozent), darunter Computer (plus 2,6 Prozent), mussten höhere Preise gezahlt werden als im Vorjahresmonat.

Preise für Dienstleistungen

Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag um 0,2 Prozent unter dem Niveau des Vormonats und um 5,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Im Vergleich zum Januar 2022 verteuerten sich die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 12,2 Prozent, Gaststättendienstleistungen um 10,3 Prozent und Pauschalreisen um 6,2 Prozent. Teurer waren auch Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (plus 8,9 Prozent). Für Telekommunikationsdienstleistungen zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher um 1,1 Prozent geringere Preise als vor einem Jahr.

Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im Januar 2023 um 0,3 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum Januar 2022 mussten Mieterinnen und Mieter 2,5 Prozent mehr bezahlen.

Hinweis

Revision des Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung vom bisherigen Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei wurden die Wägungsschemata aktualisiert und methodische Änderungen eingearbeitet. Die Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 beziehen sich auf das neue Basisjahr 2020. Damit verbunden ist auch eine Neuberechnung des Verbraucherpreisindex ab Januar 2020. Weitere Informationen zur Revision des Verbraucherindex finden Sie auf unserer Sonderseite.

Sonstige Hinweise

Im November 2022 hat der Bundesgesetzgeber die „Dezember-Soforthilfe“ beschlossen. Damit entfiel im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme zu leisten. Die Maßnahme wurde im Verbraucherpreisindex anteilig berücksichtigt, da nur ein Teil der Haushalte einen direkten Erdgas- oder Fernwärmeliefervertrag hat. Haushalte ohne eigenen Direktvertrag, insbesondere Mieterinnen und Mieter, erhalten die Entlastung mit der nächsten Nebenkostenabrechnung in Form von Rückzahlungen oder Verrechnungen. Diese werden im Verbraucherpreisindex nicht berücksichtigt.

Im Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber zudem die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. Gemäß diesen Energiepreisbremsen wird jeweils ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs auf einen Referenzpreis gedeckelt (Erdgas: 12 Cent pro Kilowattstunde, Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde, Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde). Für den restlichen Verbrauch muss der vertragliche Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen wirken sich ab Januar 2023 auf die Verbraucherpreise aus, sofern die vertraglichen Arbeitspreise für Erdgas, Fernwärme und Strom oberhalb des jeweiligen Referenzpreises liegen.

Mehr Zahlen erhalten Sie in der nachfolgenden Tabelle zum Download und im Statistischen Bericht "Verbraucherpreisindex in Hessen im Januar 2023".