Im Februar 2023 lag die Inflationsrate – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – in Hessen bei 8,3 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate im Januar 2023 bei 8,5 Prozent und im Dezember 2022 bei 7,7 Prozent gelegen.
Im Vergleich zum Januar 2023 stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Februar 2023 um 0,6 Prozent. Neben Nahrungsmitteln waren unter anderem Pauschalreisen (plus 9,6 Prozent) und Bekleidungsartikel (plus 2,1 Prozent) teurer als im Vormonat. Dass die Inflationsrate im Februar 2023 trotz des höheren Preisniveaus gegenüber Januar 2023 leicht zurückging, ist auf einen Basiseffekt zurückzuführen: Im Jahr 2022 war das Preisniveau von Januar auf Februar etwas stärker (plus 0,8 Prozent) gestiegen als in diesem Jahr, sodass die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat nun im Februar 2023 geringer ausfiel als im Januar 2023.
Preise für Energie
Die Preise für Energie sanken im Februar 2023 um 0,1 Prozent gegenüber Januar 2023. Besonders stark war der Preisrückgang bei Heizöl (minus 8,1 Prozent). Auch Erdgas (minus 1,2 Prozent), Strom (minus 0,5 Prozent) und Fernwärme (minus 0,1 Prozent) waren für Verbraucherinnen und Verbraucher im Februar 2023 etwas günstiger als im Vormonat. Während die Preise für Diesel (minus 3,7 Prozent) ebenso zurückgingen, stiegen die Preise für Superbenzin um 1,7 Prozent an, sodass Kraftstoffe durchschnittlich 0,2 Prozent mehr kosteten als im Vormonat. Für Brennholz und Holzpellets war eine Zunahme der Preise um 4,4 Prozent gegenüber Januar 2023 zu verzeichnen.
Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Preise für Energie im Februar 2023 durchschnittlich um 15,7 Prozent. Seit Beginn des Jahres 2023 wirken sich die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen auf die Verbraucherpreise aus und dämpfen für die betroffenen Energieprodukte die Preisanstiege gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat. Trotz dieser Entlastungsmaßnahmen waren insbesondere Strom (plus 23,7 Prozent) und Erdgas (plus 17,0 Prozent), aber auch Fernwärme (plus 4,1 Prozent) teurer als im Februar 2022. Spürbar mehr als im Vorjahresmonat kosteten Brennholz und Holzpellets (plus 42,2 Prozent). Heizöl verteuerte sich um 10,7 Prozent. Der Preisanstieg für Kraftstoffe war mit 2,4 Prozent im Vergleich zur Gesamtinflationsrate unterdurchschnittlich: Diesel war um 5,5 Prozent, Superbenzin um 1,1 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.
Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2023 in Hessen um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Januar 2023 hatte dieser Wert bei 7,2 Prozent gelegen.
Preise für Nahrungsmittel
Die Nahrungsmittelpreise erhöhten sich im Februar 2023 um 2,1 Prozent gegenüber Januar 2023. Gemüse (plus 10,3 Prozent), Brot und Getreideerzeugnisse (plus 3,1 Prozent) sowie Obst (plus 2,8 Prozent) waren erheblich teurer als im Vormonat. Vergleichsweise gering waren dagegen die Preissteigerungen bei Fleisch und Fleischwaren (plus 0,2 Prozent) sowie bei Molkereiprodukten (plus 0,7 Prozent), darunter war Milch sogar 0,9 Prozent günstiger als im Vormonat. Für Speisefette und -öle (minus 7,8 Prozent) konnte ein Preisrückgang gegenüber Januar 2023 verzeichnet werden, da Butter um 14,5 Prozent günstiger war als im Vormonat.
Gegenüber Februar 2022 nahmen die Preise für Nahrungsmittel im Februar 2023 um 21,1 Prozent zu. Überdurchschnittlich teurer waren Molkereiprodukte (plus 37,3 Prozent), darunter stiegen die Preise für Milch um 32,9 Prozent. Mehr als im Februar 2022 zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher auch für Brot und Getreideerzeugnisse (plus 25,0 Prozent), für Speisefette und -öle (plus 20,3 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (plus 20,1 Prozent). Gemüse war um 14,3 Prozent, Obst um 9,2 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.
Ohne Berücksichtigung der Energie und der Nahrungsmittel stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2023 in Hessen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,8 Prozent. Im Januar 2023 hatte dieser Wert bei 5,6 Prozent gelegen. Neben dem Einfluss der Energie- und Nahrungsmittelpreise auf die Gesamtteuerung zeigt dieser hohe Wert zugleich, dass auch in anderen Bereichen zunehmend deutliche Preissteigerungen zu verzeichnen waren.
Preise für Waren
Die Preise für Waren insgesamt nahmen im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 um 0,8 Prozent und gegenüber Februar 2022 um 11,6 Prozent zu. Besonders stark verteuerten sich im Vergleich zum Vorjahresmonat die Verbrauchsgüter (plus 15,3 Prozent). Zu diesen zählen neben den Energieprodukten und den Nahrungsmitteln unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (plus 16,7 Prozent) und Tabakwaren (plus 7,5 Prozent).
Die Preise für Gebrauchsgüter stiegen im Februar 2023 um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Deutlich mehr als im Februar 2022 kosteten beispielsweise Möbel und Leuchten (plus 9,5 Prozent) sowie Personenkraftwagen (plus 7,9 Prozent). Auch Haushaltsgroßgeräte (plus 7,6 Prozent) und Erzeugnisse für die Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (plus 6,1 Prozent) waren teurer als im Vorjahresmonat. Für Bekleidungsartikel (plus 4,1 Prozent) mussten ebenfalls höhere Preise gezahlt werden als im Februar 2022.
Preise für Dienstleistungen
Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im Februar 2023 um 0,6 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 6,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Im Vergleich zum Februar 2022 verteuerte sich die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 11,9 Prozent. Für Gaststättendienstleistungen (plus 10,6 Prozent), Übernachtungen (plus 9,4 Prozent) und Pauschalreisen (plus 8,1 Prozent) zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso merklich höhere Preise. Dienstleistungen sozialer Einrichtungen kosteten 9,0 Prozent mehr als im Februar 2022. Telekommunikationsdienstleistungen waren um 1,1 Prozent günstiger.
Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im Februar 2023 um 0,2 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum Februar 2022 mussten Mieterinnen und Mieter 2,5 Prozent mehr bezahlen.
Hinweis
Im Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen beschlossen. Gemäß diesen Energiepreisbremsen wird jeweils ein Kontingent von 80 Prozent des Verbrauchs auf einen Referenzpreis gedeckelt (Erdgas: 12 Cent pro Kilowattstunde, Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde, Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde). Für den restlichen Verbrauch muss der vertragliche Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen wirken sich ab Januar 2023 auf die Verbraucherpreise aus, sofern die vertraglichen Arbeitspreise für Erdgas, Fernwärme und Strom oberhalb des jeweiligen Referenzpreises liegen.
Der Basiseffekt beschreibt den Einfluss des vergleichbaren Bezugszeitpunkts (Basis) auf die aktuelle Preisentwicklung. Der Basiseffekt spielt vor allem bei der Interpretation von Veränderungsraten eine Rolle. Die Höhe der monatlichen Inflationsrate hängt nicht nur von der aktuellen Preisentwicklung ab, sondern auch von der Entwicklung des Preisniveaus im Vorjahr. Gab es in der vergleichbaren Vorjahresperiode einen (starken) Anstieg des Preisniveaus, so fällt die aktuelle Inflationsrate tendenziell niedriger aus.
Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte im Zuge der Revision des Verbraucherpreisindex die Umstellung vom Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2020. Die Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik beziehen sich seitdem stets auf das neue Basisjahr 2020. Damit einhergehend erfolgte auch eine Neuberechnung des Verbraucherpreisindex ab Januar 2020. Weitere Informationen zur Revision des Verbraucherindex finden Sie auf unserer Sonderseite.
Die Ergebnisse für Februar 2023 gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.
Mehr Zahlen erhalten Sie in der Tabelle im Anhang.