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Hessisches Statistisches Landesamt

Handwerkszählung in Hessen im Jahr 2024

Aktuelle Zahlen zur Handwerkszählung in Hessen: Die Ergebnisse für das Jahr 2024 liegen vor.

Im Jahr 2024 haben rund 41.800 Unternehmen zum hessischen Handwerk gezählt. Das waren geringfügig mehr als 2023 (plus 0,1 Prozent). Mit einem Anteil von 39,2 Prozent waren die meisten Handwerksunternehmen dem Ausbaugewerbe (16.400 Unternehmen) zugeordnet.

Insgesamt erwirtschafteten die Handwerksunternehmen 2024 einen nominalen Umsatz von 48,6 Milliarden Euro (plus 1,7 Prozent gegenüber 2023) und meldeten rund 422.800 tätige Personen (plus 15,5 Prozent). Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der sprunghafte Anstieg der tätigen Personen aus einer statistischen Umstellung auf das sogenannte Jobkonzept resultiert: Seit dem Berichtsjahr 2024 werden die Beschäftigten nicht nur jeweils einmal mit ihrer Hauptbeschäftigung, sondern zusätzlich mit jeder Nebenbeschäftigung erfasst. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2023 auf 2024 betrug 0,8 Prozent. Damit entfiel ein Großteil der Zunahme bei den tätigen Personen insgesamt auf die nicht-sozialversicherungspflichtig geringfügig Beschäftigten im Nebenjob.

Höchster Zuwachs der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Kraftfahrzeuggewerbe

Zuwächse der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es 2024 im Vergleich zu 2023 im Kraftfahrzeuggewerbe (plus 4,3 Prozent), im Lebensmittelgewerbe (plus 2,4 Prozent), im Handwerk für den gewerblichen Bedarf (plus 1,8 Prozent), im Gesundheitsgewerbe (plus 0,8 Prozent), im Handwerk für den privaten Bedarf (plus 0,3 Prozent) sowie im Ausbaugewerbe (plus 0,2 Prozent). Nur das Bauhauptgewerbe verzeichnete einen Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (minus 2,7 Prozent) gegenüber dem Vorjahr.

Hinweise:

Die Unternehmen werden in jedem Jahr gemäß der jeweils gültigen Handwerksordnung dem zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk zugeordnet. Dementsprechend können Schwankungen zwischen den Jahren aufgrund von Änderungen in der Handwerksordnung resultieren, beispielsweise wenn ein neuer Gewerbezweig aufgenommen wird. Ab dem Berichtsjahr 2024 stellt das statistische Unternehmensregister die einzelnen Beschäftigtenmerkmale auf das sogenannte Jobkonzept um. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Tätige Personen umfassen in der Handwerkszählung die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die geringfügig Beschäftigten und die tätigen Inhaberinnen und Inhaber. Die Anzahl der tätigen Inhaberinnen und Inhaber wird auf der Grundlage der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens geschätzt.

Alle Zahlen beziehen sich auf das Handwerk insgesamt (zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk). Die Daten sind nicht inflationsbereinigt.

Mehr Zahlen zum zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk nach Gewerbegruppen, Wirtschaftszweigen und Größenklassen sowie auf Kreisebene oder nach Handwerkskammerbezirken finden Sie in unseren Statistischen Berichten:

Anschauliche Übersichten über die Entwicklung des hessischen Handwerks zeigen unsere Grafiken:

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