Geldmünzen auf dem Tisch

Hessisches Statistisches Landesamt

Gender Pay Gap: Bereinigter Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in Hessen bei 6 Prozent

Im Jahr 2022 hat der unbereinigte Gender Pay Gap, der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, in Hessen bei 21 Prozent gelegen: Frauen erhielten im Durchschnitt einen Bruttostundenverdienst von 21,35 Euro, Männer mit durchschnittlich 26,90 Euro pro Stunde 5,55 Euro mehr. Der um die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen bereinigte Gender Pay Gap lag bei 6 Prozent.

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Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, hat im Jahr 2022 in Hessen bei 21 Prozent gelegen: Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst in Höhe von 21,35 Euro verdienten Frauen 5,55 Euro und somit 21 Prozent weniger als Männer (26,90 Euro).

Für Deutschland lag dieser unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2022 bei 18 Prozent.

Strukturelle Unterschiede erklären Großteil des Verdienstunterschieds

Für das Jahr 2022 wurden die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung analysiert. Die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap waren demnach strukturelle Unterschiede wie unterschiedliche Branchen, Berufe und Anforderungsniveaus, in denen Frauen und Männer tätig waren. Hinzu kamen weitere Ursachen wie zum Beispiel der Beschäftigungsumfang und der Ausbildungsabschluss. Mit diesen Faktoren konnten 70 Prozent des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern erklärt werden.

Die verbleibenden 30 Prozent konnten mit den Merkmalen der Verdiensterhebung nicht erklärt werden. Dieser unerklärte Teil des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen wird als bereinigter Gender Pay Gap bezeichnet. Demnach verdienten Frauen in Hessen auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2022 pro Stunde im Durchschnitt 6 Prozent weniger als Männer. Für Deutschland betrug dieser um strukturelle Unterschiede bereinigte Gender Pay Gap 7 Prozent.

Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen zum Beispiel in der Verdiensterhebung keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.

Eingeschränkte zeitliche Vergleichbarkeit

Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der unbereinigte Gender Pay Gap in Hessen 23 Prozent. Der höchste Wert (25 Prozent) wurde in den Jahren 2010 und 2011 gemessen. 2019 sank er erstmals unter die 20-Prozent-Marke (19 Prozent) und erreichte 2020 sowie 2021 den bisherigen Tiefststand von 18 Prozent. Der bereinigte Gender Pay Gap wurde in der Vergangenheit alle vier Jahre im Zuge der Verdienststrukturerhebung ermittelt. Im Jahr 2014 hatte er in Hessen 7 Prozent, im Jahr 2018, als die letzte Verdienststrukturerhebung stattfand, hatte er 6 Prozent betragen.

Mit den Vorjahreswerten sind die Ergebnisse für das Jahr 2022 allerdings nur eingeschränkt vergleichbar, da der Gender Pay Gap ab dem Jahr 2022 auf Basis der neuen monatlichen Verdiensterhebung berechnet wird. Bei dieser fällt beispielsweise der Anteil der Beschäftigten mit sehr hohen Verdiensten größer aus als in der bisherigen vierjährlichen Verdienststrukturerhebung. Da sich darunter mehr Männer als Frauen befinden, ist dies ein Grund dafür, dass die absolute Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern beim unbereinigten Gender Pay Gap im Berichtsjahr 2022 höher ausfällt als noch im Vorjahr (2021: 4,34 Euro).

Hinweis

Seit dem Berichtsjahr 2022 bildet die neue Verdiensterhebung die Datenbasis zur jährlichen Berechnung des Gender Pay Gaps. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2022 handelt es sich dabei um den April. Sofern nicht anders vermerkt, werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs ohne den Wirtschaftszweig O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigen in die Berechnung einbezogen.

Bis zum Berichtsjahr 2021 erfolgte die Berechnung auf Basis der Daten der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung, die letztmalig für den Berichtsmonat April 2018 durchgeführt wurde. In den Jahren zwischen zwei Verdienststrukturerhebungen wurde der unbereinigte Gender Pay Gap mit den Veränderungsraten aus den Jahresergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebungen fortgeschätzt.

Im Zuge der Umstellung auf die neue Verdiensterhebung wurden im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gaps methodische Änderungen vorgenommen, die eine Vergleichbarkeit der aktuellen Ergebnisse mit den Ergebnissen aus den Vorjahren nicht vollständig gewährleisten. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Austausch des Merkmals Leistungsgruppe durch das Anforderungsniveau, die Verwendung der Wirtschaftszweigabteilungen anstatt der Wirtschaftszweiggruppen sowie den Verzicht auf das Merkmal differenzierter Regionstyp.

Neben der Verdiensterhebung gibt es andere Datengrundlagen, die regelmäßig zur Ermittlung des geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieds in bestimmten Teilbereichen des Arbeitsmarkts herangezogen werden. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Methode, der Abgrenzung, des Umfangs oder der Berechnungsgrundlage und daher auch hinsichtlich der Ergebnisse von dem Gender Pay Gap der amtlichen Statistik.