Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, hat im Jahr 2023 in Hessen bei 20 Prozent gelegen: Mit einem Bruttostundenverdienst in Höhe von 22,29 Euro verdienten Frauen durchschnittlich 5,54 Euro und somit 20 Prozent weniger als Männer (27,83 Euro). Im Jahr 2022 hatte der Gender Pay Gap in Hessen noch 21 Prozent betragen. Für Deutschland lag der Gender Pay Gap sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 bei 18 Prozent.
Gender Pay Gap vom Alter abhängig, Höchstwert bei 55- bis 59-Jährigen
Bei den unter 25-Jährigen war der Verdienstunterschied 2023 mit 4 Prozent am geringsten, am größten war er mit 29 Prozent bei den 55- bis 59-Jährigen. Ab dem durchschnittlichen Alter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes (30,6 Jahre) war ein deutlicher Anstieg des Verdienstunterschieds zu erkennen. Dies weist auf den Einfluss von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen hin, zum Beispiel zur Kinderbetreuung.
Die wichtigsten messbaren Gründe für den Gender Pay Gap waren strukturelle Unterschiede wie unterschiedliche Branchen, Berufe und Anforderungsniveaus, in denen Frauen und Männer tätig waren. Hinzu kamen weitere Ursachen wie zum Beispiel der Beschäftigungsumfang und der Ausbildungsabschluss. Mit diesen Faktoren konnten 69 Prozent des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern erklärt werden.
Bereinigter Gender Pay Gap unverändert gegenüber Vorjahr
Die verbleibenden 31 Prozent konnten mit den Merkmalen der Verdiensterhebung nicht erklärt werden. Dieser unerklärte Teil des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen wird als bereinigter Gender Pay Gap bezeichnet. Demnach verdienten Frauen in Hessen auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2023 pro Stunde im Durchschnitt 6 Prozent weniger als Männer (2022: 6 Prozent). Für Deutschland betrug dieser um strukturelle Unterschiede bereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2023 ebenfalls 6 Prozent (2022: 7 Prozent).
Der bereinigte Gender Pay Gap ist als „Obergrenze“ der Verdienstdiskriminierung zu verstehen, da nicht sämtliche verdienstrelevanten Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stehen. So liegen zum Beispiel in der Verdiensterhebung keine Angaben zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen vor.
Hinweise:
Seit dem Berichtsjahr 2022 bildet die neue Verdiensterhebung die Datenbasis zur jährlichen Berechnung des Gender Pay Gaps. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats (April). Sofern nicht anders vermerkt, werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs ohne den Wirtschaftszweig O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigen in die Berechnung einbezogen.
Mit den Werten bis zum Jahr 2021 sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 aufgrund methodischer Unterschiede nur eingeschränkt vergleichbar: Bis zum Jahr 2021 bildeten die Verdienststrukturerhebungen der Jahre 2010, 2014, 2018 und in den übrigen Jahren Fortschreibungen mit den Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung die Datengrundlage des Gender Pay Gap.
Aktuelle Tabellen und Grafiken zum Gender Pay Gap in Hessen erhalten Sie auf unserer Fachseite. Tiefergehende Informationen zum Gender Pay Gap stehen auf unserer SonderseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung.