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Hessisches Statistisches Landesamt

Erwerbstätigenzahl 2021 in mehr als der Hälfte der hessischen Regionen gestiegen

Im Jahr 2021 sind in Hessen rund 3,51 Millionen Personen erwerbstätig gewesen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Erwerbstätigenzahl in mehr als der Hälfte der hessischen Regionen. Im hessenweiten Durchschnitt nahm sie um 0,1 Prozent zu.

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Im Jahr 2021 ist die Erwerbstätigenzahl in 15 der 26 hessischen Regionen gestiegen (2019 in 19 Regionen und 2020 in drei Regionen). Dieser Zuwachs ist vor allem auf einen Basiseffekt zurückzuführen, da die Erwerbstätigenzahl im Jahr 2020 infolge der Corona-Pandemie auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau war. Wie das Hessische Statistische Landesamt nach Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR) mitteilt, nahm die Zahl der Erwerbstätigen in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Hessen gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um 0,1 Prozent zu. Der Odenwaldkreis verzeichnete dabei mit einem Plus von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum den größten Zuwachs. Der Rheingau-Taunus-Kreis sowie der Landkreis Hersfeld-Rotenburg meldeten hingegen mit einem Minus von 1,1 Prozent unter allen hessischen Regionen den höchsten Rückgang der Erwerbstätigenzahl.

Erwerbstätige in den Regierungsbezirken 

Die Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen verzeichneten im Jahr 2021 einen Zuwachs der Erwerbstätigenzahl von jeweils 0,1 Prozent, der Regierungsbezirk Kassel wies für denselben Vergleichszeitraum dagegen eine Abnahme von 0,1 Prozent auf. Rund zwei Drittel der hessischen Erwerbstätigen hatten 2021 ihren Arbeitsplatz im Regierungsbezirk Darmstadt, zu dem auch die Stadt Frankfurt am Main zählt. Allein in der Mainmetropole waren 20,9 Prozent aller Erwerbstätigen in Hessen und damit mehr Personen als jeweils in den gesamten Regierungsbezirken Kassel (18,5 Prozent) und Gießen (14,9 Prozent) beschäftigt. 

Erwerbstätige im Dienstleistungsbereich 

In allen kreisfreien Städten und Landkreisen Hessens waren die Erwerbstätigen mehrheitlich im Dienstleistungsbereich tätig. Dabei reichte der Anteil von 62,6 Prozent im Landkreis Kassel bis 89,9 Prozent in Frankfurt am Main. Im Durchschnitt aller Regionen hatten 78,8 Prozent der Erwerbstätigen in Hessen im Jahr 2021 einen Arbeitsplatz im Dienstleistungsbereich. 

Marginal Beschäftigte 

In Hessen waren 2021 durchschnittlich 363 000 Personen und damit 10,4 Prozent aller Erwerbstätigen marginal beschäftigt. Im Vorjahresvergleich nahm ihre Anzahl im hessenweiten Durchschnitt um 2,9 Prozent ab, nachdem sie im Jahr 2020 sogar um 6,3 Prozent zurückgegangen war. Zu den marginal Beschäftigten zählen Erwerbstätige, die ausschließlich einer geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, also in sogenannten 1-Euro-Jobs. Für diese Berufsgruppen kann keine Kurzarbeit angemeldet werden. Den regional höchsten Anteil der marginal Beschäftigten an den Erwerbstätigen insgesamt verzeichnete der Rheingau-Taunus-Kreis mit 14,8 Prozent; im Jahr 2019 – also vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie – waren es noch 16,3 Prozent gewesen. Die Stadt Frankfurt am Main wies im Jahr 2021 mit 6,1 Prozent den mit Abstand geringsten Wert auf (2019: 6,8 Prozent). 

Hinweise

Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts vom August 2022 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Neben der Erstveröffentlichung der Erwerbstätigenzahl des Jahres 2021 wurden auch die Ergebnisse der Jahre 2018 bis 2020 überarbeitet. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Fachseite des Hessischen Statistischen LandesamtsÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie auf der Internetseite des AK ETRÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe. Die Angaben erfassen alle Erwerbstätigen, unabhängig von der Stellung im Beruf (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Beamtinnen/Beamte) und unabhängig von der Arbeitszeit. Die obigen Angaben weisen die Zahlen nach dem sogenannten Inlandskonzept nach, das heißt am Arbeits- und nicht am Wohnort der Erwerbstätigen. Die Berechnungen folgen damit den Definitionen der International Labour Organization (ILO) und dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. 

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