Das Arbeitsvolumen – also die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden aller erwerbstätigen Personen – hat im Jahr 2021 in 376 der insgesamt 401 Landkreise und kreisfreien Städten in Deutschland (93,8 Prozent aller Regionen) gegenüber 2020 zugenommen. Dies zeigen neue Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ (AK ETR). Im selben Zeitraum verzeichneten 205 Regionen (51,1 Prozent) einen Anstieg der Erwerbstätigenzahl. Die geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person nahmen in 400 Landkreisen und kreisfreien Städten (99,8 Prozent) zu.
Im Durchschnitt aller Regionen stieg das Arbeitsvolumen im Jahr 2021 um 1,7 Prozent, während sich die Erwerbstätigenzahl im selben Zeitraum lediglich um 0,1 Prozent erhöhte. Diese Entwicklung ist insbesondere auf einen Basiseffekt zurückzuführen, da der massive Einsatz von Kurzarbeit im Jahr 2020 mit einem erheblichen Ausfall an geleisteten Arbeitsstunden einherging (minus 4,6 Prozent gegenüber 2019), gleichzeitig aber den Rückgang der Erwerbstätigenzahl dämpfte (minus 0,8 Prozent gegenüber 2019). Der überproportionale Anstieg des Arbeitsvolumens im Vergleich zur Erwerbstätigenzahl im Jahr 2021 ist demnach vor allem auf den reduzierten Gebrauch von Kurzarbeit zurückzuführen.
Im Vergleich zum Jahr 2019 – also dem entsprechenden Vergleichszeitraum vor Beginn der Corona-Pandemie – stieg das Arbeitsvolumen im Jahr 2021 in lediglich 9 Regionen (2,2 Prozent), die Zahl der Erwerbstätigen in 111 Regionen (27,7 Prozent). Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person nahm in allen 401 Landkreisen und kreisfreien Städten ab.
Hinweis
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamts von August 2022 basieren, handelt es sich um Berechnungen des AK ETR, dem die Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Diese und weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit finden Sie auf der Internetseite des AK ETR sowie auf der Fachseite des Hessischen Statistischen Landesamtes.
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Bei Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Arbeitsstunden aus allen Beschäftigungen einbezogen. Die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden (z. B. Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit, krankheitsbedingte Abwesenheit) gehören hingegen nicht zum Arbeitsvolumen.