Wie das Hessische Statistische Landesamt nach ersten Ergebnissen der Verdiensterhebung für April 2022 mitteilt, hat sich die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden zwischen April 2018 und April 2022 in Hessen leicht erhöht. Die Besserverdienenden – definiert als das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist – verdienten im April 2022 pro Stunde 39,62 Euro (9. Dezil) oder mehr. Demgegenüber erhielten die Geringverdienenden – das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten – pro Stunde maximal 11,00 Euro (1. Dezil). Dadurch ergibt sich ein Dezilverhältnis von 3,60, was bedeutet, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2022 in Hessen mindestens 3,60-mal so hoch ausfiel wie der von Geringverdienenden. Im April 2018 hatte dieses Dezilverhältnis noch 3,49 betragen.
Der mittlere Bruttostundenverdienst (5. Dezil = Median), der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich im April 2022 in Hessen auf 20,06 Euro. Das Dezilverhältnis der Besserverdienenden zu dieser Mitte der Lohnskala blieb von 2018 bis 2022 nahezu konstant: Es lag in Hessen im April 2022 bei 1,98 und vier Jahre zuvor bei 1,99. Das Dezilverhältnis des mittleren Verdiensts zum Schwellenwert der Geringverdienenden stieg von 2018 bis 2022 geringfügig von 1,76 auf 1,82.
Beschäftigte mit Niedriglohn
Im selben Zeitraum ist der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Hessen gesunken. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdiensts entlohnt werden. Im April 2022 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 12,50 Euro. In dieser Kategorie arbeiteten in Hessen im April 2022 rund 546 000 abhängig Beschäftigte. Damit wurden 17,8 Prozent der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im April 2018 lagen noch rund 559 000 Jobs (18,8 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 11,05 Euro brutto pro Stunde.
Hinweis
Die Ergebnisse dieser Pressemitteilung stammen aus der Verdiensterhebung für April 2022. Diese Stichprobenerhebung umfasst in Hessen rund 4 600 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Es werden unter anderem Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben. Die Daten dieser Pressemitteilung beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, einschließlich der geringfügig Beschäftigten, ohne Auszubildende. Die Daten für April 2022 wurden mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung verglichen, die letztmalig für den Berichtsmonat April 2018 durchgeführt wurde.
Das sogenannte Dezilverhältnis ist ein Maß für die Lohnspreizung. Dezile (Schwellenwerte) teilen eine Menge in zehn gleiche Teile. Als Besserverdienende wird dabei das Zehntel aller Beschäftigten definiert, das die höchsten Bruttostundenverdienste (oberhalb des 9. Dezils) aufweist. Umgekehrt bildet das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten (bis zum 1. Dezil) die Gruppe der Geringverdienenden. Das 5. Dezil beschreibt den mittlere Bruttostundenverdienst (Median), der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird. Setzt man diese Dezile ins Verhältnis zueinander, errechnet sich jeweils ein Dezilverhältnis. Je niedriger dieser Wert ist, desto geringer ist die Lohnspreizung zwischen den entsprechenden Gruppen.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdiensts entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im April 2022 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 12,50 Euro, im April 2018 bei 11,05 Euro.
Weitere Zahlen und Informationen zu Verdiensten in Hessen erhalten Sie in der Tabelle zum Download sowie auf unserer FachseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster. Dort finden Sie auch aktuelle Grafiken zum Thema Lohnspreizung.