Wie das Hessische Statistische Landesamt auf Basis der Verdiensterhebung für April 2025 mitteilt, ist die Anzahl der Jobs im Niedriglohnsektor in Hessen im Vergleich zum Vorjahr um 7 000 Jobs gesunken. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden. Im April 2025 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 14,32 Euro. In dieser Kategorie gab es in Hessen im April 2025 rund 472 000 abhängige Beschäftigungsverhältnisse. Damit wurden 14,8 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im April 2024 hatten noch 479 000 Jobs (15,3 Prozent) unterhalb der damaligen Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro brutto pro Stunde gelegen. Deutschlandweit lagen im April 2025 rund 6,3 Millionen Jobs und damit 15,7 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle.
Deutlich mehr Frauen als Männer in Niedriglohn-Jobs
Die Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle waren im April 2025 ungleich auf Frauen (268 000 Jobs) und Männer (204 000 Jobs) verteilt. In der Gruppe der Frauen wurden 17,6 Prozent, in der Gruppe der Männer 12,2 Prozent aller Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt. Im April 2024 war der Unterschied zwischen Frauen und Männern deutlich geringer gewesen: Bei den Frauen hatte es 255 000 Jobs im Niedriglohnsektor gegeben, was einem Anteil von 17,2 Prozent entsprach. Bei den Männern war es mit 223 000 Jobs ein Anteil von 13,6 Prozent gewesen. Deutschlandweit fiel der Unterschied zwischen Frauen und Männern im April 2025 geringer aus als in Hessen: In der Gruppe der Frauen wurden 18,3 Prozent (rund 3,55 Millionen Jobs), in der Gruppe der Männer 13,2 Prozent (rund 2,75 Millionen Jobs) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle entlohnt.
Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden gesunken
Genauso wie der Anteil der Jobs mit Niedriglohn reduzierte sich auch der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – in Hessen von April 2024 auf April 2025: Die Besserverdienenden – definiert als das Zehntel aller Beschäftigten, das die höchsten Bruttostundenverdienste aufweist – verdienten im April 2025 pro Stunde 43,51 Euro oder mehr. Demgegenüber erhielten die Geringverdienenden – das Zehntel aller Beschäftigten mit den niedrigsten Bruttostundenverdiensten – pro Stunde maximal 13,56 Euro. Dadurch ergibt sich ein Lohnverhältnis von 3,21. Dieser Wert ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit und besagt, dass der Lohn von Besserverdienenden im April 2025 in Hessen mindestens 3,21-mal so hoch ausfiel wie der von Geringverdienenden. Im April 2024 hatte dieser Wert noch 3,27 betragen. Für Deutschland lag die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden im April 2025 bei einem Wert von 2,95.
Der mittlere Bruttostundenverdienst, der von gleich vielen Beschäftigten über- wie unterschritten wird, belief sich im April 2025 in Hessen auf 22,61 Euro. Das errechnete Lohnverhältnis der Besserverdienenden zu dieser Mitte der Lohnskala blieb von 2024 auf 2025 nahezu konstant: Es lag in Hessen im April 2025 bei 1,92 und hatte ein Jahr zuvor bei 1,94 gelegen. Das Verhältnis des mittleren Verdiensts zum Schwellenwert der Geringverdienenden blieb von April 2024 auf April 2025 mit einem Wert von 1,67 ebenfalls nahezu unverändert (2024: 1,68).
Hinweise:
Die Ergebnisse dieser Pressemitteilung stammen aus der Verdiensterhebung für April 2025. Diese Stichprobenerhebung umfasst in Hessen rund 4 600 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs. Es werden unter anderem Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben. Die Daten dieser Pressemitteilung beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Auszubildende werden nicht berücksichtigt.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdiensts (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen. Im April 2025 lag die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle bei einem Bruttostundenverdienst von 14,32 Euro, im April 2024 bei 13,79 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Tabelle im Downloadbereich sowie
- in unserem Statistischen Bericht „Verdienstverteilung in Hessen im Jahr 2025“Öffnet sich in einem neuen Fenster
- in unserer Tabelle „Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor in Hessen“Öffnet sich in einem neuen Fenster
- in unserer Grafik „Dezile der Bruttostundenverdienste in Hessen im April ab 2022“Öffnet sich in einem neuen Fenster
- in unserer Grafik „Dezilverhältnisse der Bruttostundenverdienste in Hessen im April ab 2022“Öffnet sich in einem neuen Fenster