Menschenmenge in der Fussgängerzone

Hessisches Statistisches Landesamt

2025 zweithöchste Zahl an Einbürgerungen in Hessen

20.036 ausländische Personen haben 2025 in Hessen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das war der zweithöchste Stand seit dem Jahr 2000, aber ein geringerer Wert als im Vorjahr. Unter allen Herkunftsstaaten kamen die meisten Eingebürgerten aus Syrien, der Türkei und Afghanistan. Zwei neue Statistiken erfassten zudem 30.733 Anträge auf Einbürgerung und 22.124 abgeschlossene Antragsverfahren.

Insgesamt 20.036 Ausländerinnen und Ausländer haben im Jahr 2025 die deutsche Staatsbürgerschaft in Hessen erhalten. Das war der zweithöchste Wert seit dem Beginn der Erhebung im Jahr 2000. Der Höchststand war in Hessen 2024 mit 24.915 eingebürgerten Personen erreicht worden. Im selben Jahr war das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten, das unter anderem eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer für einbürgerungswillige ausländische Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Gegenüber dem Jahr 2024 ging die Zahl der Einbürgerungen 2025 um 20 Prozent zurück. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte die Zahl der jährlichen Einbürgerungen deutlich niedriger gelegen: Im Durchschnitt waren zwischen 2000 und 2023 jährlich 14.122 Personen in Hessen eingebürgert worden. 2023 waren es mit 15.115 Einbürgerungen rund ein Drittel (33 Prozent) weniger gewesen als 2025.

Syrien weiterhin häufigstes Herkunftsland, aber mit weniger Einbürgerungen als im Vorjahr

Aus Asien stammten 9.564 oder 48 Prozent von den im Jahr 2025 in Hessen eingebürgerten Personen. Wie bereits in den Vorjahren war Syrien 2025 wieder unter allen Herkunftsstaaten weltweit das Land, aus dem die meisten Eingebürgerten stammten. Mit 4.126 Personen lag ihr Anteil an allen Einbürgerungen bei 21 Prozent. Gegenüber 2024 nahm die Zahl der Einbürgerungen syrischer Personen um 21 Prozent ab. Eine Zunahme war bei Personen aus Afghanistan mit knapp 1.469 Eingebürgerten (plus 11 Prozent gegenüber 2024) zu verzeichnen.

Aus Europa stammten insgesamt 7.529 eingebürgerte Personen (Anteil an allen Eingebürgerten: 38 Prozent), darunter 3.783 aus der Europäischen Union. Zu den Haupt-Herkunftsstaaten in Europa zählten 2025 die Türkei mit 1.604 Eingebürgerten, Rumänien mit 804 Eingebürgerten, die Russische Föderation mit 628 Eingebürgerten und Polen mit 563 Eingebürgerten.

Aus Afrika kamen 2.210 Personen von den 2025 in Hessen Eingebürgerten (Anteil an allen Eingebürgerten: 11 Prozent) und 474 Personen vom amerikanischen Kontinent (Anteil an allen Eingebürgerten: 2 Prozent). Aus Australien/Ozeanien wurden 7 Personen eingebürgert. Bei 252 Eingebürgerten war die Staatsangehörigkeit ungeklärt oder sie waren staatenlos.

Neue Statistiken geben Überblick zu abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren und Einbürgerungsanträgen

Mit dem Berichtsjahr 2025 wurden auch erstmals Daten zu den jährlich gestellten Anträgen auf Einbürgerung und abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren erhoben. Demnach stellten im Jahr 2025 insgesamt 30.733 Personen in Hessen einen Einbürgerungsantrag. Darunter machten Einbürgerungsanträge von türkischen Personen mit 4.179 bzw. 14 Prozent den höchsten Anteil aus. An zweiter Stelle lagen Anträge von syrischen Personen (3.485 oder 11 Prozent) und an dritter von Personen aus Afghanistan (1.989 oder 7 Prozent).

Im selben Zeitraum schlossen die Ausländerbehörden 22.124 Einbürgerungsverfahren ab. Davon entfielen 91 Prozent auf Einbürgerungen, 3 Prozent der Verfahren wurden ablehnend beschieden und in 6 Prozent der Fälle wurde der Einbürgerungsantrag zurückgezogen oder erledigte sich auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Wegzug der antragstellenden Person).

Hinweise:

Die Einbürgerungsstatistik wird seit dem Berichtsjahr 2000 erhoben und liefert Daten zu den jährlich erfolgten ausgehändigten Einbürgerungen. Mit dem Berichtsjahr 2025 wurden die Einbürgerungsantragsstatistik sowie die Verfahrenserledigungsstatistik neu eingeführt (§ 36 Staatsangehörigkeitsgesetz). Die Einbürgerungsantragsstatistik enthält Informationen zu den jährlich gestellten Anträgen auf Einbürgerung, wohingegen die Verfahrenserledigungsstatistik Auskunft über die jährlich abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren gibt.

Die für ein Berichtsjahr in der Verfahrenserledigungsstatistik und in der Einbürgerungsstatistik ausgewiesene Anzahl an Einbürgerungen kann abweichen. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass in der Verfahrenserledigungsstatistik lediglich Erstentscheidungen erfasst werden. In der Einbürgerungsstatistik werden hingegen Einbürgerungen aus Erstentscheidungen sowie Einbürgerungen in Folge von Widerspruchs- oder Klageverfahren erfasst.

Die Zahlen der Antragstellungen und der Verfahrenserledigungen können nicht unmittelbar ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Zum einem können Antragstellung und Erledigung eines Einbürgerungsverfahrens in unterschiedlichen Berichtsjahren stattfinden und zum anderen kann sich der Wohnort der Person im Laufe eines Verfahrens ändern. Sollte der Umzug über die Kreis- oder Bundeslandsgrenze hinaus erfolgen, wird die Antragstellung für den Kreis bzw. für das Bundesland ausgewiesen, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Verfahrenserledigung wird hingegen für den Kreis bzw. das Bundesland ausgewiesen, in dem die Verfahrenserledigung erfolgt ist.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unseren Tabellen „Einbürgerungen in Hessen 2000 bis 2025 nach Verwaltungsbezirken“Öffnet sich in einem neuen Fenster und „Einbürgerungen in Hessen 2025 nach Verwaltungsbezirken und Art der Einbürgerung".Öffnet sich in einem neuen Fenster

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