Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich hätte der Zensus 2022 – zehn Jahre nach dem Zensus 2011 – im Jahr 2021 stattfinden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist er um ein Jahr verschoben worden. Stichtag des Zensus 2022 war der 15. Mai 2022.
Befragung von Bürgerinnen und Bürgern
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, musste beim Zensus 2022 die Mehrheit der Bevölkerung selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wurde und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammten.
Bundesweit nahmen im Rahmen des Zensus 2022 rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung war notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen. Darüber hinaus wurden über einen Online-Fragebogen Daten erhoben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen waren zur Auskunft verpflichtet.
Die Ergebnisse des Zensus bilden unter anderem die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.
Sonderfall: Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
Sogenannte Sonderbereiche für den Zensus 2022 waren Wohnheime (zum Beispiel Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (zum Beispiel Alters- bzw. Pflegeheime und Kinder- bzw. Jugendheime). An diesen Anschriften mussten Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden, da die Melderegister, beispielsweise aufgrund häufiger Umzüge, dort oft zu ungenau sind. Im Gegensatz zu Wohnheimen, in denen jeder Haushalt befragt wurde, wurden Auskünfte für Gemeinschaftsunterkünfte von den Einrichtungsleitungen eingeholt. Den Musterfragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Wohnungen und Wohngebäude
Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Wohngebäude in Deutschland. Weil es dafür in Deutschland keine flächendeckenden Register gibt, mussten im Rahmen des Zensus 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungen oder Wohngebäuden in Hessen an einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) teilnehmen und verpflichtende Angaben zu Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zum Stichtag 15. Mai 2022 machen. Die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung liefern essenzielle Informationen bis auf Gemeindeebene zum Wohnraum und zur Wohnsituation in Hessen, etwa zur Verteilung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, zur Wohnungsgröße, zur Nettokaltmiete, zum Energieträger der Heizung sowie zu den Gründen und der Dauer von Wohnungsleerständen.
Auskunft geben mit nur einem Klick
Die Durchführung und die Methoden des Zensus haben sich im Laufe der Jahrzehnte stetig weiterentwickelt. Dabei war und ist eines der wichtigsten Ziele, die Auskunftspflichtigen so weit wie möglich zu entlasten und bürokratische Hürden abzuschaffen. In diesem Zuge haben die Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit an Bedeutung gewonnen: Für den Zensus 2022 wurden gemäß einer „Online-First-Strategie“ in erster Linie Online-Fragebogen eingesetzt. Somit konnten die Auskunftspflichtigen ganz bequem mit einem Klick den Fragebogen online aufrufen und direkt beantworten. Durch eine gezielte Filterführung wurden die Auskunftspflichtigen schnell und unkompliziert durch das Frageprogramm geleitet und konnten innerhalb weniger Minuten alle notwendigen Angaben erteilen.
Die „Online-First-Strategie“ sparte nicht nur Zeit und ermöglichte eine schnellere Ergebnislieferung, sondern schonte durch weniger gedruckte Papierbogen und wegfallende Transportwege auch die Umwelt.
Den Musterfragenbogen zur Haushaltebefragung finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster, den Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Erhebungsstellen und Erhebungsbeauftragte
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 waren in Hessen 33 kommunale Erhebungsstellen eingerichtet worden. Sie kümmerten sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordinierung von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten. Sowohl personell und organisatorisch als auch räumlich waren die Erhebungsstellen von anderen Bereichen der kommunalen Verwaltungen abgetrennt.
Erhebungsbeauftragte führten die Befragungen vor Ort durch und erfassten die notwendigen Daten der in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger. Vor ihrem Einsatz mussten sich die Erhebungsbeauftragten gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Die Verpflichtung zur Wahrung des Statistikgeheimnisses gilt über die Dauer ihrer Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte hinaus.
Ausschließlich anonyme Daten
Alle Daten zum Zensus werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die persönlichen Daten der Befragten sind streng geheim und dürfen weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden.
Gesetzliche Grundlagen
Kein Zensus ohne Gesetz: Wann und wie der Zensus durchgeführt wird, ist durch Gesetze auf Landes- und Bundesebene sowie durch Verordnungen der Europäischen Union festgelegt. Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Zensus finden Sie unter „Gesetzliche Grundlagen“Öffnet sich in einem neuen Fenster auf der gemeinsamen Zensus-Seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie auf unseren FAQ-Seiten (häufig gestellte Fragen) zum Zensus 2022.