Informationen für Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft

Hier finden Sie Hinweise und Meldewege für Unternehmen der Wohnungswirtschaft im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung.

Für Unternehmen der Wohnungswirtschaft muss im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus 2022 Auskunft erteilt werden. Als Unternehmen in der Wohnungswirtschaft bezeichnet man bei der GWZ Eigentümerinnen und Eigentümer, die umfangreiche Gebäude- und Wohnungsbestände besitzen und bzw. oder unternehmerisch verwalten. Wenn Sie auskunftspflichtig sind, wurden Sie per Post vom Hessischen Statistischen Landesamt dazu aufgefordert, Ihre Angaben für die GWZ online einzugeben. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen eine Musterdatei und die Datensatzbeschreibung sowie wichtige Hinweise zu Ihren Datenangaben an.

Sollten Sie die im Rahmen der GWZ benötigte Datei selbst erstellen, dann verwenden Sie dazu bitte die folgende Musterdatei. Bitte beachten Sie, dass sie zwei Seiten enthält, die beide ausgefüllt werden müssen:

Musterdatei

Um die Musterdatei korrekt zu befüllen, können Sie die folgende Datensatzbeschreibung zur Hilfestellung heranziehen:

Datensatzbeschreibung.pdf Öffnet sich in einem neuen Fenster
 

Wichtiger Hinweis zu den Dateien:
Bitte achten Sie darauf, in der ersten Zeile der Dateilieferung (siehe Musterdatei) Ihre Berichtseinheit-ID anzugeben. Sie wurde Ihnen im Anschreiben, in dem Sie zur Datenlieferung aufgefordert wurden, mitgeteilt.
 

Wenn Sie die Excel- bzw. CSV-Datei erfolgreich erstellt haben, melden Sie sich bitte mit Ihren postalisch erhaltenen Zugangsdaten in der Eingabemaske im Online-Meldeportal IDEV Öffnet sich in einem neuen Fensteran und laden dort Ihre ausgefüllte Datei hoch.

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