An der Gebäude- und Wohnungszählung, die im Mai 2022 startete, nahmen 1,96 Millionen auskunftspflichtige Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum in Hessen teil.
Die Inhalte der Befragung wurden durch eine EU-Verordnung sowie nationales Recht festgelegt. Im Fragebogen wurden Merkmale wie die Art des Gebäudes, das Baujahr oder die Heizungsart erhoben. Außerdem wurden beispielsweise Angaben zur Nettokaltmiete, zur Fläche der Wohnung sowie zur Anzahl der Personen in einer Wohnung erfasst. Standen Wohnungen oder Gebäude leer, musste dies ebenso angegeben werden.
Die auskunftspflichtigen Personen sollten gemäß einer „Online-First-Strategie“ ihre Auskunft vornehmlich über einen Online-Fragebogen erteilen, konnten bei Bedarf aber auch einen Papierfragebogen anfordern. Auskunftspflichtige Wohnungsunternehmen hingegen waren zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet (siehe §11a BundesstatistikgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster). Der Großteil der befragten Personen wählte den papierlosen Meldeweg: Rund 90 Prozent der hessischen Daten gingen online ein. Dies trug zu einer enormen Einsparung an Ressourcen für Papier und Transportwege bei.
Den Musterfragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung finden Sie
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