Was ist der Registerzensus?
Mit dem Zensus 2031 soll in Deutschland erstmals ein weitgehend registerbasierter Zensus (Registerzensus) durchgeführt werden. Damit wird das seit dem Zensus 2011 eingesetzte registergestützte Verfahren konsequent weiterentwickelt. Ziel ist es, die Bevölkerungszahlen künftig auf Grundlage bereits vorhandener Verwaltungsregister zu ermitteln und zusätzliche Befragungen der Bevölkerung weitestgehend zu vermeiden.
Der Registerzensus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen und effizienten amtlichen Statistik. Durch die Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten soll das Once-Only-Prinzip umgesetzt und Bürgerinnen und Bürger weiter von Auskunftspflichten entlastet, die Qualität und Aktualität der Bevölkerungsdaten verbessert sowie die Durchführung des Zensus wirtschaftlicher gestaltet werden. Gleichzeitig bleiben Datenschutz und Datensicherheit zentrale Bestandteile des Verfahrens.
Warum wird ein Zensus durchgeführt?
Der Zensus liefert verlässliche Informationen über die Bevölkerungszahl sowie über die Wohn- und Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen und Planungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Sie fließen unter anderem in die Verteilung von Finanzmitteln, die Einteilung von Wahlkreisen sowie in Planungen für Kindertagesstätten, Schulen, Wohnungsbau, Verkehrswege oder andere öffentliche Infrastrukturen ein.
Darüber hinaus ist Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, regelmäßig vergleichbare Bevölkerungs- und Wohnungsdaten bereitzustellen.
Warum wird der Registerzensus eingeführt?
Mit dem Registerzensus wird das Ziel verfolgt, vorhandene Verwaltungsdaten noch effizienter für statistische Zwecke zu nutzen. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger künftig noch seltener Auskünfte erteilen müssen. Gleichzeitig können Doppelerhebungen vermieden und Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Durch die Zusammenführung verschiedener Register lassen sich Bevölkerungszahlen aktuell und zuverlässig ermitteln. Gleichzeitig trägt das Verfahren dazu bei, öffentliche Ressourcen wirtschaftlich einzusetzen und die Qualität amtlicher Statistiken weiter zu verbessern.
Vom registergestützten Verfahren zum Registerzensus
Bereits mit dem Zensus 2011 wurde die klassische Volkszählung durch ein registergestütztes Verfahren ersetzt. Seitdem stammen die meisten für den Zensus benötigten Informationen aus den Melderegistern der Städte und Gemeinden. Ergänzend werden bislang Stichprobenbefragungen durchgeführt, um die Qualität der Daten sicherzustellen und fehlende Informationen zu ergänzen.
Mit dem Registerzensus 2031 soll dieser Entwicklungsprozess abgeschlossen werden. Künftig sollen die Bevölkerungszahlen vollständig anhand verschiedener Verwaltungsregister ermittelt werden, sodass zusätzliche persönliche Befragungen der Bevölkerung grundsätzlich nicht mehr erforderlich sein sollen.
Für die Übergangszeit bis 2031 müssen Lieferverpflichtungen gegenüber der EU weiterhin zuverlässig erfüllt werden. Das sogenannte Kombinationsmodell soll die Bevölkerungsfortschreibung um schon bestehende bzw. zusätzliche Anforderungen erweitern. Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung werden mit jährlichen Datenlieferungen aus den Melderegistern zusammengeführt, um regionale oder fachliche Untergliederungen zu bieten, die bei den von der Bevölkerungsfortschreibung ermittelten Einwohnerzahlen noch fehlen. So sollen zukünftig geokodierte Bevölkerungszahlen bereitgestellt werden.
Welche Register werden genutzt?
Für den Registerzensus werden unterschiedliche Verwaltungsregister miteinander abgeglichen. Grundlage bilden insbesondere die Melderegister der Städte und Gemeinden. Ergänzend werden Informationen aus weiteren gesetzlich vorgesehenen Registern genutzt, beispielsweise aus den Versichertenkonten der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Statistikregistern der Bundesagentur für Arbeit.
Der Abgleich dieser Daten ermöglicht eine zuverlässige Ermittlung der Bevölkerungszahlen, ohne dass dieselben Informationen mehrfach bei Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden müssen. Sämtliche Daten werden ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen und für statistische Zwecke verarbeitet.
Methodentest zur Vorbereitung des Registerzensus
Die Einführung des Registerzensus wird seit mehreren Jahren vorbereitet. Eine wichtige Grundlage hierfür bildet das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG), dem der Deutsche Bundestag im Juni 2021 zugestimmt hat.
Seit 2022 werden verschiedene Verfahren erprobt, um die Qualität der Verwaltungsregister zu überprüfen und die Methoden für den vollständig registerbasierten Zensus weiterzuentwickeln.
Wohnsitzanalyse 2025
Ein wesentlicher Bestandteil des Methodentests war die Wohnsitzanalyse. Sie begann am 02. Juni 2025 und wurde planmäßig am 22. August 2025 abgeschlossen.
Im Rahmen einer bundesweiten Stichprobe wurden rund 100.000 Personen angeschrieben. Betroffen waren ausschließlich Personen, für die zum Stichtag des Zensus 2022 am 15. Mai 2022 anhand der vorhandenen Register keine eindeutige Hauptwohnung festgestellt werden konnte.
Die Befragung diente dazu, Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Verwaltungsregistern zu klären und die Qualität der Registerdaten weiter zu verbessern. Gemäß § 8a Absatz 2 Registerzensuserprobungsgesetz konnten auch minderjährige Personen Teil der Stichprobe sein. In diesen Fällen ging die Auskunftspflicht auf volljährige Personen über, die mit der minderjährigen Person in derselben Wohnung lebten.
Für Auskunftspflichtige wurde während der Wohnsitzanalyse eine Servicehotline eingerichtet. Die entsprechenden Kontaktdaten und Servicezeiten waren den jeweiligen Anschreiben zu entnehmen.
Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten hat beim Registerzensus einen hohen Stellenwert. Die Durchführung des Methodentests erfolgt auf Grundlage des Registerzensuserprobungsgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Für bestimmte Verarbeitungsschritte besteht eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit zwischen dem Statistischen Bundesamt (Destatis) und den Statistischen Ämtern der Länder gemäß Artikel 26 DS-GVO.
Das Statistische Bundesamt stellt die zentrale technische Infrastruktur bereit, speichert die erforderlichen Daten und übermittelt diese an die Statistischen Landesämter. Diese prüfen Registermerkmale, führen erforderliche Datenabgleiche durch und erfassen Rückmeldungen aus der Wohnsitzanalyse.
Betroffene können ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber jedem beteiligten Statistischen Amt geltend machen. Unabhängig davon, bei welchem Amt eine Anfrage eingeht, werden diese zentral durch das Statistische Bundesamt bearbeitet.
Rechtsgrundlagen
Die Vorbereitung des Registerzensus erfolgt auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Regelungen. Dazu gehören insbesondere das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ergänzend haben das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder eine Vereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 DS-GVO geschlossen.
Ausblick
Mit dem Registerzensus 2031 wird der Übergang vom registergestützten zum vollständig registerbasierten Zensus vollzogen. Bereits heute laufen umfangreiche Vorbereitungen, um die Verfahren zu testen, die Qualität der Verwaltungsregister weiter zu verbessern und die Voraussetzungen für die neue Methode zu schaffen.
Der Registerzensus soll dazu beitragen, die Bevölkerung weiter von Auskunftspflichten zu entlasten und gleichzeitig eine verlässliche Grundlage für amtliche Bevölkerungsstatistiken bereitzustellen. Damit wird die seit dem Zensus 2011 begonnene Weiterentwicklung konsequent fortgesetzt.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Registerzensus, zum Methodentest, zur Wohnsitzanalyse sowie zu den datenschutzrechtlichen Regelungen stellt das Statistische Bundesamt auf seiner Internetseite zur Verfügung. Dort finden Sie auch die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und weiterführende Erläuterungen zum Verfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Registerzensus?
Der Registerzensus ist ein vollständig registerbasiertes Verfahren zur Ermittlung der Bevölkerungszahlen. Hierfür werden vorhandene Verwaltungsregister genutzt, anstatt die Bevölkerung flächendeckend zu befragen.
Wann wird der Registerzensus erstmals durchgeführt?
Die erstmalige Durchführung eines vollständig registerbasierten Zensus ist zum Stichtag 31.12.2031 vorgesehen.
Welche Register werden für den Registerzensus genutzt?
Genutzt werden insbesondere die Melderegister der Städte und Gemeinden sowie weitere gesetzlich vorgesehene Verwaltungsregister, beispielsweise Daten der gesetzlichen Rentenversicherung und Statistikregister der Bundesagentur für Arbeit.
Muss ich beim Registerzensus noch einen Fragebogen ausfüllen?
Ziel des Registerzensus ist es, persönliche Befragungen der Bevölkerung weitestgehend zu vermeiden. Im Rahmen von Methodentests oder gesetzlich vorgesehenen Stichproben (Wohnsitzanalyse) können jedoch auch künftig einzelne Personen angeschrieben werden.
Warum werden verschiedene Register miteinander abgeglichen?
Der Abgleich verschiedener Verwaltungsregister dient dazu, Bevölkerungszahlen möglichst vollständig und aktuell zu ermitteln sowie Unstimmigkeiten zwischen den Datenbeständen zu erkennen und für die Statistik zu bereinigen.
Was ist die Wohnsitzanalyse?
Die Wohnsitzanalyse ist eine Befragung im Rahmen der Einwohnerzahlfeststellung. Dabei werden Personen schriftlich zu ihrem Wohnsitz befragt, wenn durch die Registerabgleiche (Lebenszeichenansatz) Unstimmigkeiten hinsichtlich des Wohnsitzes auffallen. Im Jahr 2025 war das Verfahren der Wohnsitzanalyse auch Teil des Methodentests für den Registerzensus. Dabei wurden bundesweit rund 100.000 Personen angeschrieben, bei denen anhand der vorhandenen Register keine eindeutige Hauptwohnung festgestellt werden konnte. Die Ergebnisse dienen der Weiterentwicklung des zukünftigen Registerzensus.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und für statistische Zwecke. Dabei gelten die Vorgaben des Registerzensuserprobungsgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung.