Der Zensus ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, die alle zehn Jahre von den Statistikämtern in Deutschland zu einem bestimmten Stichtag durchgeführt wird. Für den Zensus 2022 war der Stichtag der 15. Mai 2022. In Hessen ist das Hessische Statistische Landesamt (HSL) für die Durchführung des Zensus zuständig. Hierbei wurde das HSL von sogenannten Erhebungsstellen unterstützt. Das waren lokale Anlaufstellen, die in den Städten, Landkreisen und Gemeinden in Hessen und ganz Deutschland eingerichtet wurden.
Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen (wie Ämter und Behörden) und Wirtschaft. Auf Grundlage des Zensus wird die amtliche Einwohnerzahl festgestellt. Diese Daten dienen als Planungshilfe für Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen, Kindertagesstätten oder Altersheimen. Außerdem liefert der Zensus wichtige Daten für die Wissenschaft.
Grundlage für den Zensus ist die europäische Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), und damit auch Deutschland, sind durch diese EU-Verordnung verpflichtet, alle zehn Jahre jeweils am Anfang eines Jahrzehnts einen Zensus durchzuführen.
Untenstehend finden Sie zwei Erklär-Videos zum Zensus.
Datenschutzhinweis: Mit dem Klick auf einen der beiden unten stehenden Links werden Sie zu YouTube weitergeleitet.
Wurde beim Zensus jede Bürgerin und jeder Bürger befragt?
Beim Zensus 2022 musste nicht jede Bürgerin bzw. jeder Bürger einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung musste selbst gar keine Auskunft geben, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wurde. Das heißt, dass die Bevölkerungsdaten in erster Linie aus Verwaltungsregistern von Bürgerämtern in Städten, Landkreisen und Gemeinden stammten.
Für die sogenannte Haushaltebefragung, also die Befragung von Personen zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl, wurden nur rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland befragt. Diese Stichprobenbefragung war notwendig, um Ungenauigkeiten in den Melderegistern der Verwaltung feststellen zu können. Damit wurde also überprüft, ob einzelne Personen an der gemeldeten Adresse noch wohnten oder umgezogen oder verstorben waren. Diese Befragung fand persönlich durch eine sogenannte Erhebungsbeauftragte oder einen sogenannten Erhebungsbeauftragten (Interviewerin oder Interviewer) statt, die bzw. der die auskunftspflichtigen Personen an ihrer gemeldeten Adresse aufsuchte. Es wurden Auskünfte zu Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnsituation aller im Haushalt lebenden Personen eingeholt.
Außerdem mussten einige Bürgerinnen und Bürger bei der Haushaltebefragung über einen Online-Fragebogen auch Auskunft zu Daten geben, die in den Registern der Städte, Landkreise und Gemeinden nicht vorliegen. Das waren weiterführende Angaben unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit.
Alle zur Befragung ausgewählten Personen waren gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, sie mussten also am Zensus teilnehmen.
Die sogenannten Sonderbereiche, wie zum Beispiel Studierendenwohnheime oder Alterswohnheime, stellten eine Ausnahme bei der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 dar: An diesen Anschriften mussten Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden. Den Musterfragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte finden Sie auf dieser SeiteÖffnet sich in einem neuen Fenster. Weitere Informationen zu den Sonderbereichen finden Sie auch in der Antwort zur nächsten Frage „Was sind Sonderbereiche und wie lief die Erhebung dort ab?“.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Rahmen des Zensus 2022 wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Hessen befragt. Mieterinnen und Mieter mussten nicht an der GWZ teilnehmen.
Sonderbereiche für den Zensus sind Wohnheime (zum Beispiel Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (zum Beispiel Altersheime, Pflegeheime, Kinderheime oder Jugendheime). Da für diese Anschriften die Melderegister, beispielsweise aufgrund häufiger Umzüge, oft zu ungenau sind, fand dort im Rahmen des Zensus 2022 eine Vollerhebung statt. Das bedeutet, dass zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Auskunft erteilt werden musste. Den Musterfragebogen der Gemeinschaftsunterkünfte finden Sie auf dieser SeiteÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Eine Übersicht zu den Wohnheimen sowie zu den Gemeinschaftsunterkünften finden Sie in den Schaubildern:
Konnten auskunftspflichtige Personen ihre Auskunftserteilung im Rahmen des Zensus verweigern?
Nein, eine auskunftspflichtige Person konnte ihre Auskunft im Rahmen des Zensus nicht verweigern. Auskunftspflichtige Personen, die kontaktiert wurden, um am Zensus teilzunehmen, mussten ihrer Pflicht nachkommen und Auskunft erteilen. Hier kam § 15 Absatz 1 BundesstatistikgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Tragen: Für den Zensus 2022 wurde basierend auf diesem Gesetz eine Auskunftspflicht festgelegt. Das heißt, dass alle auskunftspflichtigen Personen zur Beantwortung der gestellten Fragen verpflichtet waren.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurde der Zensus durchgeführt?
Der Zensus wurde durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 für alle Staaten angeordnet, die Mitglied in der Europäischen Union (EU) sind. Die Durchführung ist in den Ausführungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten geregelt. In Deutschland bilden das Bundesstatistikgesetz, das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 sowie das Zensusgesetz 2022 die Rechtsgrundlage für den Zensus und seine Vorbereitung. Das Hessische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz regelt die Organisation und die Durchführung des Zensus in Hessen.
Welche Daten gaben die hessischen Meldebehörden an das Hessische Statistische Landesamt weiter?
Die hessischen Meldebehörden übermittelten dem Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) Daten aus dem Melderegister. Welche Daten genau und zu welchem Zeitpunkt sie übermittelt wurden, richtete sich nach § 5 Zensusgesetz (ZensG 2022) bzw. § 9 Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG). Das ZensG 2022 und das ZensVorbG regeln auch den Löschzeitpunkt. Zweck der Datenübermittlung war der Aufbau eines Anschriftenregisters, die Ermittlung aller für den Zensus relevanten Wohnanschriften zur Durchführung der im Zensus angeordneten Erhebungen sowie die Ermittlung der Einwohnerzahl.
Eine Weitergabe der Daten außerhalb der Statistikämter des Bundes und der Länder findet nicht statt. Rechte zum Datenschutz nach Artikel 15, 16, 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung bestehen nach § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zensus nicht. Das Informationsrecht nach § 14 wird mit diesem öffentlichen Informationstext erfüllt. Fragen zum Datenschutz können unter datenschutzbeauftragter@statistik.hessen.de eingereicht werden. Schließlich können Sie sich auch an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz- und Informationssicherheit wenden. Sie können ihn unter folgenden Möglichkeiten kontaktieren: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 14080 oder über ein KontaktformularÖffnet sich in einem neuen Fenster.
In welcher Form werden die Zensus-Ergebnisse veröffentlicht, also der Bevölkerung zur Verfügung gestellt?
In Deutschland werden die wichtigsten Ergebnisse von den Statistikämtern auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Außerdem stellen die Statistikämter eine Online-Datenbank bereit. Auf diese können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zugreifen. Die Zensus-Ergebnisse auf Kreisebene (Landkreise, kreisfreie Städte) stellen die Statistischen Landesämter für ihr Bundesland bzw. ihre Bundesländer bereit. Für Hessen ist das Hessische Statistische Landesamt zuständig. Die veröffentlichten Daten sind komplett anonymisiert: Das bedeutet, dass persönliche Angaben zu den Personen, die am Zensus teilgenommen haben, nicht in den Ergebnissen enthalten sind. Somit kann anhand der Ergebnisse niemand persönliche Angaben wie Namen, Geburtsdatum oder Adressen einzelner Personen ausfindig machen.
Wo finde ich die Ergebnisse der vergangenen Befragung (Zensus 2011)?
Was ist der Unterschied zwischen dem Zensus und dem Mikrozensus?
Der Zensus als „große Bevölkerungszählung“ wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt. Für den Zensus werden zehn Prozent der deutschen Bevölkerung befragt. Der aktuell noch laufende Zensus hätte ursprünglich 2021 stattfinden sollen. Er ist aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr auf 2022 verschoben worden.
Der Mikrozensus als „kleine Bevölkerungszählung“ wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt, also nicht zu einem bestimmten Stichtag. Für den Mikrozensus wird ein Prozent der deutschen Bevölkerung befragt.
Inhaltlich dient der Zensus insbesondere zur Feststellung der Einwohnerzahlen sowie der Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland.
Der Mikrozensus bietet detaillierte Informationen zu Themen wie Familie, Schule und Studium, Aus- und Weiterbildung, Beruf und Arbeitssuche, Einkommen, Kinderbetreuung und Internetnutzung.
Es kann vorkommen, dass Personen beim Zensus 2022 und beim Mikrozensus um Auskunft gebeten werden, da es sich hierbei um unterschiedliche Befragungen handelt.
Gibt es auch Erklär-Videos zum Zensus?
Ja, wir haben einige Videos im Angebot. Diese zeigen, was der Zensus ist und wie er funktioniert.
Datenschutzhinweis: Mit dem Klick auf einen der unten stehenden Links werden Sie zu YouTube weitergeleitet.