FAQ – Informationen zur Ergebnisveröffentlichung

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ergebnisveröffentlichung des Zensus.

Welche Ergebnisse liefert der Zensus?

Neben aktuellen Bevölkerungszahlen liefert der Zensus auch soziodemografische Daten, zum Beispiel zu Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Ausbildung, Bildung und Erwerbstätigkeit der Einwohnerinnen und Einwohner. Im Rahmen der Gebäude und Wohnungszählung wurden Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Miethöhe, Heizungsart, Leerstands- und Eigentumsquote erhoben, darunter auch erstmals die Energieträger und die Gründe für Wohnungsleerstand. Durch einen festgelegten Mindestumfang von Merkmalen, der in allen EU-Mitgliedstaaten derselbe ist, sind die Ergebnisse des Zensus auf europäischer Ebene vergleichbar. 

Wie werden die Ergebnisse des Zensus bereitgestellt?

Alle Daten des Zensus 2022 werden schrittweise in der ZensusdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Interessierte können dort unentgeltlich Tabellen bis auf Gemeindeebene nach eigenem Bedarf konfigurieren und sehr flexible Auswertungen durchführen. Es stehen die Formate csv, csv flat und Excel zum Download bereit. Registrierten Nutzenden stehen weitere Funktionen und Services wie zum Beispiel der Abruf großer Tabellen (> 20 000 Werte) und automatisierte Datenabfragen mittels Webschnittstelle (API) zur Verfügung.
Der Zensus-AtlasÖffnet sich in einem neuen Fenster stellt eine Auswahl von Merkmalen des Zensus kartografisch dar und bietet kleinräumige Daten auf Gitterzellen-Basis über die Grenzen der Gemeinden hinaus an. 
Download-Tabellen der Zensus-Ergebnisse werden auf der Zensus-InternetseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster bereitgestellt.
Die wichtigsten Ergebnisse für Hessen sind in PressemitteilungenÖffnet sich in einem neuen Fenster mit entsprechendem Begleitmaterial auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamts zusammengefasst.

Wieso ist eine Ermittlung der Bevölkerungszahl durch den Zensus notwendig?

Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Dahinter steht insbesondere auch die Erfahrung, dass Register im Laufe der Zeit Ungenauigkeiten beinhalten und nicht immer die Realität abbilden. Genauso wie Unternehmen ihre Bestände durch regelmäßige Inventuren prüfen und gegebenenfalls korrigieren, folgt Deutschland den internationalen Empfehlungen und zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen. Der Zensus liefert diese aktuellen Daten und stellt den Kommunen, den Ländern und der Bundesrepublik verlässliche Bevölkerungszahlen zur Verfügung.

Warum ist die im Zensus ermittelte Bevölkerungszahl geringer als in der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung ausgewiesen?

Die Feststellung der Bevölkerungszahl durch den Zensus bildet die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung. Sie schreibt mit Angaben der Statistiken der Geburten und Sterbefälle sowie der Wanderungsstatistik die Ergebnisse des jeweils jüngsten Zensus fort. Die Bevölkerungsfortschreibung wird mit zunehmender Entfernung vom Basiszeitpunkt allerdings ungenauer, das heißt, die Abweichungen zwischen der Fortschreibung, die auf den Angaben der Gemeinden beruht, und den realen Gegebenheiten werden größer, je länger der letzte Zensus zurückliegt. Der Grund dafür ist, dass die Gemeinden für die Pflege ihrer Melderegister und ihre Meldungen an die amtliche Statistik darauf angewiesen sind, zeitnah über Änderungen in der Bevölkerung informiert zu werden. Dies ist nicht immer der Fall. Manche Personen melden sich nicht an ihrem Wohnort an, andere ziehen um, ohne sich abzumelden, oder bereits verstorbene Personen werden weiterhin im Melderegister geführt. Daher muss die Bevölkerungsfortschreibung durch den Zensus regelmäßig eine neue aktuelle Basis erhalten. Die bisherige Bevölkerungsfortschreibung basierte auf dem Zensus 2011. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 wird sie auf eine neue Basis umgestellt und zügig bis zum aktuellen Rand fortgeschrieben.

Warum weichen die Ergebnisse des Zensus von den Melderegisterzahlen der Kommunen ab?

In einer Vielzahl von Kommunen werden durch den Zensus 2022 die Bevölkerungszahlen korrigiert. Es kommt zumeist zu Rückgängen bei der Bevölkerungszahl. Dies war auch in den vergangenen Volkszählungen bzw. dem Zensus 2011 der Fall. Die Gründe, warum die Bevölkerungszahlen in den Registern im Laufe der Zeit überschätzt und deutlich mehr „Karteileichen“ (Personen, die zwar im Melderegister existieren, aber nicht mehr an der im Melderegister geführten Anschrift leben) als „Fehlbestände“ (Personen, die an einer bestimmten Anschrift leben, jedoch nicht im Melderegister mit dieser Anschrift geführt werden) vorgefunden werden, sind vielfältig. Die Melderegister sind nicht immer präzise und aktuell, da die Gemeinden bei ihrer Pflege darauf angewiesen sind, zeitnah über Änderungen des Meldestatus in der Bevölkerung informiert zu werden. Dies ist nicht immer der Fall. Manche Personen stehen noch im Register, sind aber umgezogen oder bereits verstorben. Auch sogenannte Mehrfachfälle, bei denen Personen mit mehreren Wohnsitzen in verschiedenen Gemeinden angemeldet sind, tragen zu einer Überschätzung der Bevölkerungszahlen bei. Im Rahmen des Zensus wird daher das Ergebnis der Melderegisterauszählung statistisch korrigiert. Durch die sogenannte Mehrfachfallprüfung werden doppelt oder mehrfach in den Registern enthaltene Personen identifiziert. Wichtig zu wissen: Zur amtlichen Bevölkerungszahl einer Kommune zählen nur Personen mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz.

Warum werden die Melderegister der Kommunen nicht auf Basis des Zensus bereinigt?

Anders als die Bevölkerungsfortschreibung, die durch den Zensus regelmäßig korrigiert und auf eine neue Basis gestellt wird, dürfen die im Rahmen von statistischen Erhebungen festgestellten Abweichungen in den Melderegistern den Kommunen nicht zurückgespielt werden (Rückspielverbot). Dort kann insofern also keine Bereinigung stattfinden und Registerungenauigkeiten bleiben weiterhin bestehen. Grund dafür ist das im Volkszählungsurteil von 1983 fixierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Zensus ist nur mit dem Grundgesetz vereinbar, solange das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend gewürdigt wird. Damit ist klar geregelt, dass die im Rahmen von statistischen Erhebungen gewonnenen Daten und Informationen nur für Zwecke der Statistik und nicht für Zwecke der Verwaltung oder des Verwaltungsvollzugs genutzt werden dürfen. Das schließt auch die Korrektur von Melderegistern mit ein. Dies bedeutet, dass von der amtlichen Statistik ermittelte Korrekturbedarfe zuletzt im Rahmen der Volkszählung 1970 auf Einzelfallebene zurückgespielt wurden. Die in der Volkszählung 1987 und auch im Zensus 2011 von der amtlichen Statistik festgestellten Fehler in den Melderegistern wurden nicht oder nur dann bereinigt, wenn die Kommunen durch eigene Verfahren die Fehler gefunden haben. Anderenfalls sind die Fehler in den kommunalen Melderegistern möglicherweise noch heute vorhanden.

Wie wirken sich die durch den Zensus ermittelten Bevölkerungszahlen in Hessen auf den Kommunalen Finanzausgleich aus?

Die Bevölkerungszahlen der Kommunen sind in Hessen eine zentrale Grundlage bei der Berechnung der allgemeinen Zuweisungen (Schlüsselzuweisungen) im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und ihre Veränderungen können grundsätzlich Einfluss auf die Höhe der Zuweisungen haben. Je stärker die Bevölkerungszahl bei einer einzelnen Kommune schwankt, desto deutlicher fallen die Veränderungen im KFA aus. Je mehr Kommunen von Zuwächsen oder Rückgängen betroffen sind, desto geringer fällt die Wirkung im KFA insgesamt aus. Inwiefern und in welchem Umfang sich die Ergebnisse des Zensus 2022 auf konkrete Kommunen Hessens im KFA auswirken, lässt sich zurzeit noch nicht beziffern und hängt auch davon ab, wie sich die diversen anderen Einflussfaktoren (nicht zuletzt die Höhe des KFA insgesamt) entwickeln. Unabhängig davon ist zu beachten, dass die jetzt vorgelegten Zensus-Ergebnisse erst für den KFA 2026 relevant sein werden.

Wieso lässt sich von einer Zunahme an Wohnungen in einer Kommune nicht direkt auf eine Zunahme der Bevölkerung schließen?

Aus den Veröffentlichungen der Bautätigkeitsstatistik bzw. dem Vergleich der Wohnungsbestandszahlen des Zensus 2011 mit dem Zensus 2022 zeigt sich eine Zunahme des Bestands an Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen. Allerdings ergibt sich der zunehmende Bedarf an Wohnungen nicht primär aus der Entwicklung der Bevölkerungszahlen, sondern aus dem seit Jahren bundesweit zu beobachtenden Trend zu kleineren Haushaltsgrößen, insbesondere zu Einpersonenhaushalten. Dies führt dazu, dass zunehmender Bedarf an Wohnungen und damit auch an Strom- und Wasserzählern sowie an Mülltonnen entsteht. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch Personen mit Nebenwohnsitz, die nach den für die Bevölkerungszahlermittlung geltenden Regeln nicht zur Bevölkerung zählen, Wohnungen beanspruchen.

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