Die sogenannten Direktwahlen finden immer dann statt, wenn die Amtszeit der jeweiligen Bürgermeisterin (Oberbürgermeisterin) bzw. des jeweiligen Bürgermeisters (Oberbürgermeisters) oder der Landrätin bzw. des Landrats abläuft.
Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt, werden aber häufig mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst. Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.