Glossar Verkehr

Straßenverkehrsunfälle

Im Rahmen der Straßenverkehrsunfallstatistik werden Unfälle erfasst, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind. Die Angaben der Unfallanzeigen werden medienbruchfrei in Dateiform von der hessischen Polizei übermittelt.

Unfallursache

Von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die den Unfall aufnehmen, werden die vorläufig festgestellten Ursachen angegeben. Hierbei können für die betreffenden beteiligten jeweils bis zu drei Ursachen angegeben werden. Wenn auch äußere Umstände, wie zum Beispiel Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse, für den Unfall ursächlich waren, so werden je Unfall bis zu zwei „allgemeine Ursachen" festgehalten. Die Gesamtzahl der von der Statistik nachgewiesenen Ursachen ist daher immer größer als die Zahl der Unfälle selbst.

Getötete

Personen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben.

Schwerverletzte

Personen, die unmittelbar in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert wurden.

Leichtverletzte

Personen, deren Verletzungen keinen stationären Krankenhausaufenthalt erforderten.

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