Glossar

Berichtskreis

Zum Berichtskreis gehören alle Beherbergungsstätten mit zehn oder mehr Gästebetten und Campingplätze (ohne Dauercampingplätze), und zwar unabhängig davon, ob die Beherbergung Hauptzweck (z. B. bei Hotels und Pensionen) oder nur Nebenzweck des Betriebes (z. B. bei Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) ist. 

Betriebsarten 

Die Gruppierung der Beherbergungsstätten erfolgt auf der Grundlage der Systematik der Wirtschaftszweige. Es werden alle Beherbergungsstätten erfasst, die den Wirtschaftsgruppen 55.1, 55.2 und 55.3 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, angehören. Zudem werden Beherbergungsstätten einbezogen, die vorwiegend der Rekonvaleszenz, der Vorsorge und der Rehabilitation gewidmet sind (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Wirtschaftsunterklasse 86.10.3). 

Hotellerie 

  • Hotels: Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein öffentliches Restaurant sowie in der Regel weitere Einrichtungen und Räume für unterschiedliche Zwecke (z. B. Konferenzen, Seminare) vorhanden sind.
  • Hotels garnis: Jedermann zugängliche Beherbergungsstätten, in denen an Hausgäste höchstens Frühstück abgegeben wird. Hierzu gehören ab Berichtsjahr 2009 auch so genannte Boardinghouses. Das sind Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und neben Kurzaufenthalten insbesondere für längere Aufenthalte im urbanen Umfeld konzipiert sind. Die Ausstattung orientiert sich an privaten Wohnungen, eine Kochgelegenheit muss gegeben sein. Die Leistung wird durch hotelähnlichen Service ergänzt (Reinigung, Serviceoffice).
  • Gasthöfe: Im Gegensatz zu Hotels stehen hier, außer dem Gastraum, in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung. Bei Gasthöfen übersteigt der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung.
  • Pensionen: Jedermann zugängliche Beherbergungsstätten, in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.

Übrige Beherbergungsstätten 

  • Campingplätze: Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind. Erhoben werden nur Angaben zum Urlaubscamping mit einer Stellplatznutzung von höchstens zwei Monaten.
  • Jugendherbergen, Hütten: Beherbergungsstätten, vorzugsweise für Angehörige der sie tragenden Organisationen (z. B. Wanderverein, Heimatverein), in denen Speisen und Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden.
  • Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime: Beherbergungsstätten für Angehörige bestimmter Personengruppen (z. B. Mitglieder eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigte eines Unternehmens, Kinder, Mütter, Betreute sozialer Einrichtungen), in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
  • Ferienhäuser, -wohnungen und Ferienzentren: Jedermann zugängliche, in Wohneinheiten gegliederte Beherbergungsstätten ohne Abgabe von Speisen und Getränken, aber mit Kochgelegenheiten in den Wohneinheiten. Ferienzentren bieten zudem ggf. Hotelunterkunft, mindestens eine Gaststätte, Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs sowie Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen und zur aktiven Freizeitgestaltung.
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden diese Einrichtungen in der Beherbergungsstatistik nur erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthaltes den Klinikbereich zu verlassen und die gemeindlichen Fremdenverkehrseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

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