Hände mit Taschenrechner, Stift und Papieren

Zahl der Gewerbesteuerpflichtigen leicht rückläufig

Im Jahr 2020 hat es in Hessen 319 140 Gewerbesteuerpflichtige gegeben. Erstmals seit 2004 sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr, und zwar um 3 367 Gewerbesteuerpflichtige bzw. 1,0 Prozent gegenüber 2019. Zu einer Gewerbesteuer herangezogen wurden lediglich 118 858 Gewerbebetriebe (37,2 Prozent). Ihr Steuermessbetrag lag insgesamt bei 1,4 Milliarden Euro. Für den weitaus größten Teil (200 282 Betriebe bzw. 62,8 Prozent) ergab sich nach den Regeln des Gewerbesteuergesetzes ein Steuermessbetrag von „Null Euro“. Bei diesen Betrieben oder Betriebsstätten reichte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewinn nicht aus, um eine Steuer zu erheben.

Rechtsform der Kapitalgesellschaften mit größtem Anteil am Steuermessbetrag

Eine Betrachtung nach Rechtsformen zeigt, dass Einzelgewerbetreibende im Jahr 2020 zwar einen Anteil von 55,8 Prozent an allen Steuerpflichtigen hatten, jedoch nur 10,4 Prozent zum Steuermessbetrag beitrugen. Personengesellschaften kamen auf einen Anteil von 10,4 Prozent an den Steuerpflichtigen und einen Beitrag von 25,3 Prozent zum Steuermessbetrag. 32,6 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen waren Kapitalgesellschaften. Sie trugen fast zwei Drittel (62,5 Prozent) zum gesamten Steuermessbetrag bei. Die übrigen juristischen Personen machten lediglich 1,2 Prozent der Steuerpflichtigen aus und hatten einen Anteil von 1,9 Prozent am Steuermessbetrag. Zu den übrigen juristischen Personen zählten unter Anderem nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten und Stiftungen sowie öffentlich-rechtliche Betriebe und Sparkassen.

Diese für die jeweiligen Rechtsformen deutlich unterschiedlichen Ergebnisse kamen zustande, weil Einzelgewerbetreibende zum einen im Allgemeinen deutlich niedrigere Gewinne und Gewerbeerträge erzielen als Personen- und Kapitalgesellschaften und weil zum anderen für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ein höherer Freibetrag gilt. Mit dem höheren Freibetrag wird berücksichtigt, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften die Geschäftsführergehälter nicht gewinnmindernd abziehen können.

Branche der Finanz- und Versicherungsdienstleister mit größtem Anteil am Steuermessbetrag

Die einzelnen Branchen unterschieden sich signifikant: Mit 58,1 Prozent war der Anteil der zur Steuerzahlung herangezogenen Betriebe 2020 im Baugewerbe (insgesamt 33 501 Gewerbetreibende) besonders hoch, unter den Energieversorgern (10 765 Steuerpflichtige) dagegen mit 13,5 Prozent äußerst gering.

Vom Steuermessbetrag von 1,4 Milliarden Euro kam traditionell der größte Anteil durch einige bedeutende Wirtschaftsabschnitte zu Stande. So entfiel mit 369 Millionen Euro wie im Vorjahr der größte Anteil (27,0 Prozent) des gesamten Steuermessbetrags auf die Finanz- und Versicherungsdienstleister. An zweiter Stelle folgte mit 241 Millionen Euro (17,7 Prozent) der Wirtschaftsabschnitt "Verarbeitendes Gewerbe“. Zusammen mit den 212 Millionen Euro, die im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" festgesetzt wurden (zu dem beispielsweise auch Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung gehören) und den 183 Millionen Euro der Kfz-Branche (Handel, Instandhaltung und Reparatur) waren diese vier Wirtschaftsbereiche für 73,6 Prozent des gesamten Steuermessbetrags des Jahrs 2020 in Hessen verantwortlich. Gleichzeitig machten diese zusammen 142 490 Gewerbetreibende aber lediglich 44,6 Prozent der Steuerpflichtigen aus.

Die meisten Gewerbesteuerpflichtigen ohne Steuerlast

Bei den Steuerpflichtigen, die im Jahr 2020 mit einem Steuermessbetrag von „Null Euro“ festgesetzt wurden und die damit keine Steuerlast zu tragen hatten, wiesen 28,9 Prozent (aller Steuerpflichtigen) einen negativen Gewerbeertrag, 14,1 Prozent keinen Gewerbeertrag und 19,7 Prozent einen positiven Gewerbeertrag auf. In den letztgenannten Fällen ergab sich kein Steuermessbetrag, da den Gewerbeerträgen jeweils Freibeträge in ausreichender Höhe gegenüberstanden.

Absolut gesehen verminderte sich der Steuermessbetrag im Jahr 2020 gegenüber 2019 am stärksten in der Finanz- und Versicherungsbranche, nämlich um 53,4 Mio. Euro. Den höchsten Anstieg des Steuermessbetrags hatte das verarbeitende Gewerbe mit 51,1 Mio. Euro zu verzeichnen. Prozentual gesehen war das Baugewerbe mit einem Anstieg des Steuermessbetrags um 27,8 Prozent die führende Branche (plus 16,8 Mio. Euro). Zu den Verlierern gehörte die Kunst- und Unterhaltungsbranche mit einem Minus von 48,6 Prozent (minus 5,9 Mio. Euro), gefolgt von „Verkehr und Lagerei“ mit 30,9 Prozent (minus 15,0 Mio. Euro) und dem Gastgewerbe mit 30,3 Prozent (minus 6,0 Mio. Euro).

Hinweise:

Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr und Veröffentlichungsdatum der Gewerbesteuerstatistik resultiert aus den langen Ergebnisermittlungs- und Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden.

Von der Gewerbesteuerfestsetzung zum Gewerbesteueraufkommen

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird durch die Finanzverwaltung nach den Regeln des Gewerbesteuergesetzes (Hinzurechnungen und Kürzungen) der Gewerbeertrag für jeden einzelnen Gewerbebetrieb berechnet. Dieser ist vom wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs abhängig. Er wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und ergibt den Steuermessbetrag. Im zweiten Schritt multipliziert jede Gemeinde die auf ihr Gebiet entfallenden Anteile des Steuermessbetrags mit einem von ihr festgesetzten Faktor, dem Hebesatz. Das Produkt aus Steuermessbetrag und Hebesatz ergibt die vom Gewerbebetrieb an die jeweilige Kommune des Betriebssitzes zu entrichtende Gewerbesteuer. Nähere Auskünfte zu den Ergebnissen des Gewerbesteueraufkommens der hessischen Kommunen finden sich in den vierteljährlichen Kassenergebnissen und den jährlichen Rechnungsergebnissen der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Finanzstatistiken des Hessischen Statistischen Landesamtes.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserem Statistischen Bericht „Gewerbesteuer in Hessen 2020 – Ergebnisse der Gewerbesteuerstatistik“.

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