Was im Zitat oben durch die drei Punkte angedeutet wird, ist eine Liste von Steuerstatistiken, die die Statistischen Ämter jährlich erheben. Darunter sind Schwergewichte wie Einkommen- und Umsatzsteuerstatistik, weiter die Gewerbe- und Körperschaftsteuerstatistik, aber auch kleinere Statistiken, wie die Statistik der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Daneben stellt die amtliche Steuerstatistik Grundlagen für Steuerverteilungen zur Verfügung, etwa im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung oder der Berechnung der Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Die Steuerstatistiken liefern wichtige Strukturdaten, die deshalb in Verwaltung und Wissenschaft sehr gefragt sind. Das liegt auch daran, dass es sich bei den Steuerstatistiken in aller Regel um Totalerhebungen handelt, im Gegensatz zu den meisten anderen Datenquellen, die auf Stichproben beruhen. Die Rohdaten werden in anonymisierter Form von der Finanzverwaltung an die amtliche Statistik geliefert, dort aufbereitet und die Ergebnisse unter strikter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen veröffentlicht.
Die Steuerstatistiken verfügen über einen reichen Datenbestand. Neben den Veröffentlichungen werden die Daten deshalb auch für diverse Sonderauswertungen genutzt, sei es durch die amtliche Statistik selbst oder auch durch wissenschaftliche Institute. Auch in diesem Fall ist der Schutz der persönlichen Daten immer garantiert.