Geldmünzen auf dem Tisch

Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge in Hessen 2024 leicht gestiegen

Hessische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben im Jahr 2024 insgesamt einen staatlichen Zuschuss von 9,7 Millionen Euro zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhalten. Damit stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent (2023: 9,5 Millionen Euro). 2018 war der Zuschuss eingeführt worden und hatte damals bei 3,7 Millionen Euro gelegen. Demnach stieg der Förderbetrag bis 2024 um mehr als das 2,5-Fache (plus 165,6 Prozent).

Insgesamt beantragten im Jahr 2024 rund 6 000 bzw. 4,1 Prozent der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus Hessen die staatliche Förderung für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten. Von dieser Förderung profitierten wiederum rund 183 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen. Dabei ist anzumerken, dass der staatliche Zuschuss zur Betriebsrente nur für Beschäftigte in Anspruch genommen werden kann, deren Bruttomonatslohn nicht mehr als 2 575 Euro beträgt.

Zahl der Beschäftigten mit staatlich geförderter Betriebsrente gestiegen

Die Zahl der Beschäftigten mit geförderter Betriebsrente erhöhte sich 2024 gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,1 Prozent. Die Zahl der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine solche geförderte Altersvorsorge zahlten, nahm jedoch um 5,6 Prozent ab.

Im Durchschnitt wurde 2024 pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer ein jährlicher staatlicher Zuschussbetrag in Höhe von 193 Euro gewährt – im Jahr 2023 waren es durchschnittlich 189 Euro gewesen. In Großbetrieben ab 251 Beschäftigten wurde dabei 2024 mit 229 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer (2023: 232 Euro) ein etwas höherer durchschnittlicher Förderbetrag gewährt als in Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten. Dort waren es 117 Euro pro Kopf (2023: 118 Euro).

Hinweise:

Der Förderbetrag für die betriebliche Altersvorsorge wurde im Jahr 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt und ist ein staatlicher Zuschuss, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zur jeweils geltenden Einkommensobergrenze von aktuell 2 575 Euro gewährt wird. Höhere Bruttolöhne werden bei dieser Förderung nicht berücksichtigt. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Beitrags, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als Betriebsrentenbeitrag an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen zahlen.

Diese Ergebnisse stammen aus der Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die im Zuge des 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland.

Mehr Zahlen erhalten Sie in unserer Internettabelle „Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) in Hessen 2024 nach Beschäftigtengrößenklassen“.Öffnet sich in einem neuen Fenster

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