Hände mit Taschenrechner, Stift und Papieren

Hessens Steuerpflichtige spendeten 2020 rund 556 Millionen Euro

Einkommensteuerpflichtige in Hessen haben im Jahr 2020 Spenden zur Förderung steuerbegünsteter Zwecke in Höhe von 556 Millionen Euro in ihrer Steuererklärung angegeben. Dies teilt das Hessische Statistische Landesamt anlässlich des Internationalen Tags der Solidarität am 20. Dezember mit. Pro Steuerpflichtigem in Hessen beliefen sich die Spenden auf durchschnittlich 668 Euro. Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik zeigen zudem, dass im Jahr 2020 ein Viertel aller Steuerpflichtigen in Hessen (25,8 Prozent) spendeten.

Anteil der spendenden Steuerpflichtigen steigt

Während im Jahr 2010 noch 22,4 Prozent der Steuerpflichtigen im Rahmen ihrer Steuererklärung Spenden angegeben hatten, waren es 2019 bereits 24,9 Prozent. Das Spendenaufkommen im Verhältnis zu den Gesamteinkünften blieb im selben Zeitraum allerdings nahezu konstant bei 0,4 Prozent. Das heißt: Die Zahl der spendenden Steuerpflichtigen stieg, der Anteil der Spenden an den Gesamteinkünften blieb dabei konstant.

Hessische Einkommensmillionärinnen und -millionäre spendeten 2020 rund 43 Millionen Euro 

Mit Blick auf die Verteilung des Spendenaufkommens 2020 fällt auf, dass rund die Hälfte (49,8 Prozent bzw. 277 Millionen Euro) auf Steuerpflichtige mit Gesamteinkünften von bis zu 80 000 Euro entfiel. Von den 2 355 hessischen Einkommensmillionärinnen und -millionären im Jahr 2020 spendeten 1 932 Steuerpflichtige einen Betrag von rund 43 Millionen Euro (bzw. 0,7 Prozent ihrer Gesamteinkünfte). Damit waren sie für 7,7 Prozent des hessischen Spendenaufkommens 2020 verantwortlich.

Hinweise:

Steuerpflichtige: 

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige sind nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich natürliche Personen. In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind die nicht veranlagten und veranlagten abhängig Beschäftigten sowie die veranlagten Einkommensteuerpflichtigen, die keine Lohneinkünfte bezogen haben, enthalten.

Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden, zählen als ein Steuerpflichtiger.

Steuerpflichtige können sowohl männliche, weibliche oder diverse Einzelpersonen als auch zusammenveranlagte Personen jedweden Geschlechts sein. Daher sind die Bezeichnungen „Steuerpflichtiger“ in diesen Ausführungen per Definition geschlechtsneutral und es kann auf eine gender-inkludierte Formulierung verzichtet werden.

Steuerliche Gesetzesgrundlage: 

Das hier berücksichtigte Spendenaufkommen basiert auf dem EStG § 10b. Spenden, die außerhalb der Steuererklärung getätigt werden, sind somit nicht inbegriffen.

Aktualität: 

Der zeitliche Abstand zwischen Berichtsjahr (hier das Jahr 2020) und Veröffentlichungsdatum der Einkommensteuerstatistik (hier das Jahr 2024) resultiert aus den langen Ergebnisermittlungs- und Veranlagungszeiträumen, die zur Steuerfestsetzung benötigt werden.

Ergänzende Pressemitteilung: 

Am 10. Juli veröffentlichte das HSL eine Pressemitteilung mit dem Titel „Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen im Jahr 2020 gestiegen“Öffnet sich in einem neuen Fenster, in der genauer auf die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Hessen eingegangen wird.

Internationaler Tag der menschlichen Solidarität: 

Mit dem Internationalen Tag der menschlichen Solidarität am 20. Dezember weisen die Vereinten Nationen seit 2005 auf die Bedeutung solidarischen Handelns hin, um die weltweiten Entwicklungsziele zu erreichen. Der Aktionstag soll ein Bewusstsein dafür schaffen, dass globale Herausforderungen, wie die Bekämpfung von Armut, nur gemeinsam gelöst werden können.  

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